Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
dem
Käyser zu intercediren, damit der Fränckische Cräyß bey den verwilligten 130.
Römer-Monaten wegen der Winter-Qvartiere gelassen werden möge. III. 829 ejusd.
an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die
Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge.
III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung
Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge
zu tragen, damit die bey der Reichs-Armee noch mangelnde Contingentien
schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen
Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen
General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, an den General
Feld-Marschall, Grafen von Styrum, Ordre zu stellen, daß er sich die
Conservation des Fränckischen Cräysses bestens möge lassen empfohlen seyn. V.
836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten
grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren,
mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des
Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln am Rhein, an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie, bey künfftiger Friedens-Handlung, die
Abführung derer von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande in Lüttich
und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen
Cräyß-Convents zu Braunschweig, an König Christianum V. in Dänemarck, daß er von
dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611
ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, als Cräyß-Obristen, daß er sich derer
bedrängten Stände annehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner
Würckligkeit bringen möge. III. 632 ejusd. an gedachten Hertzog zu Zell, die
Bischöfflichen
dem
Käyser zu intercediren, damit der Fränckische Cräyß bey den verwilligten 130.
Römer-Monaten wegen der Winter-Qvartiere gelassen werden möge. III. 829 ejusd.
an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die
Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge.
III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung
Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge
zu tragen, damit die bey der Reichs-Armée noch mangelnde Contingentien
schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen
Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen
General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, an den General
Feld-Marschall, Grafen von Styrum, Ordre zu stellen, daß er sich die
Conservation des Fränckischen Cräysses bestens möge lassen empfohlen seyn. V.
836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten
grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren,
mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des
Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln am Rhein, an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie, bey künfftiger Friedens-Handlung, die
Abführung derer von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande in Lüttich
und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen
Cräyß-Convents zu Braunschweig, an König Christianum V. in Dänemarck, daß er von
dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611
ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, als Cräyß-Obristen, daß er sich derer
bedrängten Stände annehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner
Würckligkeit bringen möge. III. 632 ejusd. an gedachten Hertzog zu Zell, die
Bischöfflichen
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dem Käyser zu intercediren, damit der Fränckische Cräyß bey den verwilligten 130. Römer-Monaten wegen der Winter-Qvartiere gelassen werden möge. III. 829 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, bey dem Käyser zu intercediren, damit die Käyserliche Armada aus denen Reichs-Cräyssen fördersamst abgeführet werden möge. III. 908 ejusd. an die Reichs-Versammlung, vor die Besetzung der Festung Philippsburg Sorge zu tragen. IV. 1149 ejusd. an die Reichs-Versammlung, Sorge zu tragen, damit die bey der Reichs-Armée noch mangelnde Contingentien schleunigst möchten abgeschicket werden. VI. 699 ejusd. an den Chur-Rheinischen Cräyß, um Hülffe wider Chur Bäyern. V. 785 ejusd. an den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden, an den General Feld-Marschall, Grafen von Styrum, Ordre zu stellen, daß er sich die Conservation des Fränckischen Cräysses bestens möge lassen empfohlen seyn. V. 836 ejusd. an den Magistrat zu Leipzig, daß er wegen der an etlichen Orten grassirenden Contagion die Personen und Güter, so in das Fränckische passiren, mit glaubhafften Attestatis versehen möge. VI. 396 des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln am Rhein, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie, bey künfftiger Friedens-Handlung, die Abführung derer von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande in Lüttich und Huy verlegten Guarnisonen befördern möge. VII. 993 des Nieder-Sächsischen Cräyß-Convents zu Braunschweig, an König Christianum V. in Dänemarck, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 611 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, als Cräyß-Obristen, daß er sich derer bedrängten Stände annehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würckligkeit bringen möge. III. 632 ejusd. an gedachten Hertzog zu Zell, die Bischöfflichen
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