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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Instrumento Pacis VVestphalicae zu Folge, adjungiren möge. IV. 553 ejusd. an Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, gleiches Innhalts. IV. 555 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions-auch Lockhuntische Streit-Sache bestens secundiren möge. IV. 520 ejusd. an Hertzog Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er vier Compagnien von seinem Leib-Regiment Dragoner, nebst dem halben Stabe, zur Verpflegung in seine Lande einnehmen möge. IV. 322 Churfürst Friedrich des dritten zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, daß er, aller offerirten AEquivalentien ungeachtet, auf die Restitution der Stadt Straßburg an das Reich, bey erfolgenden Friedens-Tractaten, dringen, und fest auf dieser Intention bestehen möge. IV. 1054 ejusd. an Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Culmbach, daß er entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem Territorio selbst unterbringen, oder ihnen mit einer Christlichen Beysteuer zu Hülffe kommen möchte. IV. 1187 Hertzog Johann Wilhelms zu Sachsen-Eisenach, an König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, daß er ihn von der Einqvartierung seiner Trouppen in seinen Landen aufs schleunigste entladen möchte. VI. 725 Hertzog Georg Wilhelms zu Zell, und Hertzogs Rudolphi Augusti zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, durch seine hohe Cooperation es dahin zu bringen, damit ihren und anderer Reichs-Fürsten Ministris auf dem Friedens-Congress zu Nimwegen das Praedicat Ambassadeur gegeben werden möge. III. 582 Hertzog Anthon Ulrichs zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, die wegen einiger falschen Inculpationen wider ihn ergangene Verordnungen zu cassiren. III. 582 Churfürst Georg Ludwigs zu Hannover, als commandirenden Generals bey der Reichs-Armee, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die Verstärckung der
Instrumento Pacis VVestphalicae zu Folge, adjungiren möge. IV. 553 ejusd. an Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, gleiches Innhalts. IV. 555 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions-auch Lockhuntische Streit-Sache bestens secundiren möge. IV. 520 ejusd. an Hertzog Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er vier Compagnien von seinem Leib-Regiment Dragoner, nebst dem halben Stabe, zur Verpflegung in seine Lande einnehmen möge. IV. 322 Churfürst Friedrich des dritten zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, daß er, aller offerirten AEquivalentien ungeachtet, auf die Restitution der Stadt Straßburg an das Reich, bey erfolgenden Friedens-Tractaten, dringen, und fest auf dieser Intention bestehen möge. IV. 1054 ejusd. an Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Culmbach, daß er entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem Territorio selbst unterbringen, oder ihnen mit einer Christlichen Beysteuer zu Hülffe kommen möchte. IV. 1187 Hertzog Johann Wilhelms zu Sachsen-Eisenach, an König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, daß er ihn von der Einqvartierung seiner Trouppen in seinen Landen aufs schleunigste entladen möchte. VI. 725 Hertzog Georg Wilhelms zu Zell, und Hertzogs Rudolphi Augusti zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, durch seine hohe Cooperation es dahin zu bringen, damit ihren und anderer Reichs-Fürsten Ministris auf dem Friedens-Congress zu Nimwegen das Praedicat Ambassadeur gegeben werden möge. III. 582 Hertzog Anthon Ulrichs zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, die wegen einiger falschen Inculpationen wider ihn ergangene Verordnungen zu cassiren. III. 582 Churfürst Georg Ludwigs zu Hannover, als commandirenden Generals bey der Reichs-Armée, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die Verstärckung der
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                     Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er vier Compagnien von seinem
                     Leib-Regiment Dragoner, nebst dem halben Stabe, zur Verpflegung in seine Lande
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                     entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem
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                     Hülffe kommen möchte. IV. 1187 Hertzog Johann Wilhelms zu Sachsen-Eisenach, an
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                     möchte. VI. 725 Hertzog Georg Wilhelms zu Zell, und Hertzogs Rudolphi Augusti zu
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                     bringen, damit ihren und anderer Reichs-Fürsten Ministris auf dem
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                     III. 582 Hertzog Anthon Ulrichs zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, die
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[0842] Instrumento Pacis VVestphalicae zu Folge, adjungiren möge. IV. 553 ejusd. an Churfürst Anshelm Frantzen zu Mäyntz, gleiches Innhalts. IV. 555 ejusd. an gedachten Churfürsten, daß er seine zu Regenspurg anhängig gemachte Satisfactions-auch Lockhuntische Streit-Sache bestens secundiren möge. IV. 520 ejusd. an Hertzog Christian Ludwigen zu Mecklenburg-Schwerin, daß er vier Compagnien von seinem Leib-Regiment Dragoner, nebst dem halben Stabe, zur Verpflegung in seine Lande einnehmen möge. IV. 322 Churfürst Friedrich des dritten zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, daß er, aller offerirten AEquivalentien ungeachtet, auf die Restitution der Stadt Straßburg an das Reich, bey erfolgenden Friedens-Tractaten, dringen, und fest auf dieser Intention bestehen möge. IV. 1054 ejusd. an Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Culmbach, daß er entweder einen Theil von denen Frantzösischen Reformirten Flüchtlingen in seinem Territorio selbst unterbringen, oder ihnen mit einer Christlichen Beysteuer zu Hülffe kommen möchte. IV. 1187 Hertzog Johann Wilhelms zu Sachsen-Eisenach, an König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, daß er ihn von der Einqvartierung seiner Trouppen in seinen Landen aufs schleunigste entladen möchte. VI. 725 Hertzog Georg Wilhelms zu Zell, und Hertzogs Rudolphi Augusti zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, durch seine hohe Cooperation es dahin zu bringen, damit ihren und anderer Reichs-Fürsten Ministris auf dem Friedens-Congress zu Nimwegen das Praedicat Ambassadeur gegeben werden möge. III. 582 Hertzog Anthon Ulrichs zu Wolffenbüttel, an den Käyser Leopoldum, die wegen einiger falschen Inculpationen wider ihn ergangene Verordnungen zu cassiren. III. 582 Churfürst Georg Ludwigs zu Hannover, als commandirenden Generals bey der Reichs-Armée, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die Verstärckung der

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/842>, abgerufen am 25.11.2024.