des Churfürsten Friderici
III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die
ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction
acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt
Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf
Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen
General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth
nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen
Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt
Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen
Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen
auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn.
VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs
Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten.
VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege
recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht
werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die
Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548.
741Ernestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum
General-Lieutenant über die Reichs-Armee eligiret und declariret. III. 142
entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff
Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe
Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen
gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle
bey der Reichs-Armee würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
des Churfürsten Friderici
III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die
ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction
acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt
Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf
Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen
General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth
nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen
Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt
Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen
Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen
auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn.
VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs
Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten.
VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege
recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht
werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die
Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548.
741Ernestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum
General-Lieutenant über die Reichs-Armée eligiret und declariret. III. 142
entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff
Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe
Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen
gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle
bey der Reichs-Armée würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0833"/>
des Churfürsten Friderici
III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die
ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction
acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt
Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf
Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen
General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth
nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen
Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt
Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen
Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen
auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn.
VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs
Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten.
VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege
recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht
werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die
Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548.
741</l><l><hirendition="#in">E</hi>rnestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum
General-Lieutenant über die Reichs-Armée eligiret und declariret. III. 142
entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff
Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe
Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen
gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle
bey der Reichs-Armée würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
</l></div></body></text></TEI>
[0833]
des Churfürsten Friderici III. zu Brandenburg, an König Friedrich den vierdten in Dänemarck, daß er die ihm in der Holisteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfaction acceptiren möge. V. 131 der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, an die Stadt Braunschweig, von ihrer Widersetzlichkeit abzustehen, und es nicht auf Extremitäten kommen zu lassen. II. 879. 882. 892 des Käyserlichen General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms von Baden, an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, bey denen gefährlichen Conjuncturen den Muth nicht sincken zu lassen, und das äusserste anzuwenden. V. 877 des Käyserlichen Gesandten im Nieder-Sächsischen Cräyß, Graf Christians von Eck, an die Stadt Bremen, ihr Reichs Contingent förderlichst zu stellen. V. 924 des Fränckischen Cräyß-Convents zu Nürnberg, an die Stadt Heilbronn, bey dermahligen Conjuncturen auf guter Hut zu stehen, und auf ihre Conservation besonders bedacht zu seyn. VI. 207 derer General-Staaten von denen vereinigten Niederlanden, an die Reichs Versammlung zu Regenspurg, des Römischen Reichs Wohlfahrt wohl zu beobachten. VI. 213 eben derselben, an die Reichs-Versammlung, daß die erhaltenen Siege recht gebrauchet, und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381 eben derselben, an gedachte Reichs-Versammlung, die Beschleunigung derer Kriegs-Operationen wider Franckreich betreffend. VI. 548. 741 Ernestus, Landgraf von Hessen-Rheinfels, wird zum General-Lieutenant über die Reichs-Armée eligiret und declariret. III. 142 entschuldiget sich gegen den Käyserlichen Principal-Commissarium, Bischoff Marquardum zu Eichstädt, warum er noch zur Zeit das angetretene hohe Reichs-Generalat nicht annehmen könne. III. 143. sqq. erkläret sich gegen gedachtem Bischoff, auf was vor Conditiones er die General-Lieutenants-Stelle bey der Reichs-Armée würcklich anzunehmen entschlossen sey. III. 150
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/833>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.