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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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chen Vergleich mit dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff. V. 147 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, daß selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren, und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi, an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen. VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig, sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg, an die Würtenbergischen Praelaten, daß sie sich wegen Abtretung der Clöster an die Evangelischen, krafft des Westphälischen Friedens-Schlusses, nicht weigern solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici Augusti, an die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten zu Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen möge. IV. 1162
chen Vergleich mit dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff. V. 147 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, daß selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren, und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi, an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen. VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig, sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg, an die Würtenbergischen Praelaten, daß sie sich wegen Abtretung der Clöster an die Evangelischen, krafft des Westphälischen Friedens-Schlusses, nicht weigern solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici Augusti, an die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten zu Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen möge. IV. 1162
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                     selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren,
                     und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an
                     Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten
                     Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen
                     Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er
                     seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die
                     Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten
                     zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi,
                     an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und
                     dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die
                     Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in
                     der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen.
                     VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem
                     Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle
                     abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig,
                     sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an
                     den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst
                     unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg,
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                     solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici
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                     Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen
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[0832] chen Vergleich mit dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff. V. 147 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, daß selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren, und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi, an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen. VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig, sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg, an die Würtenbergischen Praelaten, daß sie sich wegen Abtretung der Clöster an die Evangelischen, krafft des Westphälischen Friedens-Schlusses, nicht weigern solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici Augusti, an die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten zu Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen möge. IV. 1162

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/832>, abgerufen am 25.11.2024.