Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
chen Vergleich mit dem Hertzog zu
Hollstein-Gottorff. V. 147 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, daß
selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren,
und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an
Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten
Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen
Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er
seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die
Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten
zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi,
an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und
dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die
Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in
der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen.
VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem
Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle
abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig,
sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an
den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst
unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg,
an die Würtenbergischen Praelaten, daß sie sich wegen Abtretung der Clöster an
die Evangelischen, krafft des Westphälischen Friedens-Schlusses, nicht weigern
solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici
Augusti, an die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten zu
Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen
möge. IV. 1162
chen Vergleich mit dem Hertzog zu
Hollstein-Gottorff. V. 147 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, daß
selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren,
und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an
Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten
Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen
Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er
seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die
Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten
zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi,
an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und
dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die
Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in
der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen.
VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem
Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle
abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig,
sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an
den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst
unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg,
an die Würtenbergischen Praelaten, daß sie sich wegen Abtretung der Clöster an
die Evangelischen, krafft des Westphälischen Friedens-Schlusses, nicht weigern
solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici
Augusti, an die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten zu
Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen
möge. IV. 1162
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chen Vergleich mit dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff. V. 147 ejusd. an Churfürst Carl Casparn zu Trier, daß selbiger sich vom Reich nicht trennen, sondern in beständiger Treue verharren, und der Käyserlichen Assistenz sich versichert halten möge. III. 93 ejusd. an Churfürst Carl Ludwigen zu Pfaltz, daß er von denen im Stifft Straßburg verübten Gewaltthätigkeiten abstehen, und die angehaltenen Bürger zu Zabern auf freyen Fuß stellen möge. III. 729 ejusd. an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim ziehen möge. V. 883 ejusd. an die Cräyß-ausschreibenden Fürsten, daß sie auf Herbeyschaffung der Nothwendigkeiten zu denen Kriegs-Operationen möchten bedacht seyn. III. 380 des Käysers Josephi, an König Friedrich den I. in Preussen, das Stifft Qvedlinburg mit harten und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 ejusd. an die Hertzoge zu Sachsen-Gotha, Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Hildburghausen, sich in der Coburg- und Römhildischen Successions-Sache an dem Weg Rechtens zu begnügen. VIII. 200 ejusd. an Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem Catholischen Clero die in seinem Churfürstenthum verarrestirte Intraden solle abfolgen lassen. VI. 448 König Carl Gustavs in Schweden, an die Stadt Dantzig, sich ihm zu submittiren. I. 590 des Bischoffs Francisci Johannis zu Costantz, an den Rath und die Evangelische Bürgerschafft zu Augspurg, daß sie sich selbst unter einander vergleichen möchten. I. 58 Bischoff Melchior Ottens zu Bamberg, an die Würtenbergischen Praelaten, daß sie sich wegen Abtretung der Clöster an die Evangelischen, krafft des Westphälischen Friedens-Schlusses, nicht weigern solten. I. 61 des Königs in Pohlen und Churfürstens zu Sachsen, Friderici Augusti, an die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten zu Brandenburg nicht widersetzen, sondern sich in der Güte mit ihm vergleichen möge. IV. 1162
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