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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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mit gleicher Neigung, so wir weyland dero Vaters Liebden zugetragen, gegen dieselbe nicht aussetzen, sondern ihro solche in allen thunlichen Begebenheiten zu erweisen, nicht ermangeln werden, und verbleiben deroselben mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien den neunzehenden Aprilis, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unserer Reiche des Römischen in dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und des Böheimischen aber im vierdten.

Carl.

Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

E. F. von Glandorff.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigen, Hochgebohrnen August Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserem lieben Oheim und Fürsten.

XXI.
Schreiben des Käyserlichen Gesandten bey denen vordern associirten löblichen Reichs-Cräyssen, Grafens Frobenii Ferdinands von Fürstenberg, an Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses, daß sie ihre Geld-Quotam zu denen noch rückständigen, auch letzt bewilligten fünff Millionen, ie eher ie besser beytragen möchten, de Anno 1714.
Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrne, auch Hoch- und Wohl-Edle und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,

WElcher Gestalten die zwischen des Käyserlichen Herrn General-Lieutenants und

mit gleicher Neigung, so wir weyland dero Vaters Liebden zugetragen, gegen dieselbe nicht aussetzen, sondern ihro solche in allen thunlichen Begebenheiten zu erweisen, nicht ermangeln werden, und verbleiben deroselben mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien den neunzehenden Aprilis, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unserer Reiche des Römischen in dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und des Böheimischen aber im vierdten.

Carl.

Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

E. F. von Glandorff.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigen, Hochgebohrnen August Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserem lieben Oheim und Fürsten.

XXI.
Schreiben des Käyserlichen Gesandten bey denen vordern associirten löblichen Reichs-Cräyssen, Grafens Frobenii Ferdinands von Fürstenberg, an Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses, daß sie ihre Geld-Quotam zu denen noch rückständigen, auch letzt bewilligten fünff Millionen, ie eher ie besser beytragen möchten, de Anno 1714.
Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrne, auch Hoch- und Wohl-Edle und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,

WElcher Gestalten die zwischen des Käyserlichen Herrn General-Lieutenants und

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                     nicht ermangeln werden, und verbleiben deroselben mit Käyserlichen Gnaden und
                     allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien den neunzehenden
                     Aprilis, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unserer Reiche des Römischen in
                     dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und des Böheimischen
                     aber im vierdten.</p>
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[47/0083] mit gleicher Neigung, so wir weyland dero Vaters Liebden zugetragen, gegen dieselbe nicht aussetzen, sondern ihro solche in allen thunlichen Begebenheiten zu erweisen, nicht ermangeln werden, und verbleiben deroselben mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien den neunzehenden Aprilis, Anno siebenzehenhundert und vierzehen, unserer Reiche des Römischen in dritten, des Hispanischen im eilfften, des Hungarischen und des Böheimischen aber im vierdten. Carl. Vt. Friedrich Carl, Graf von Schönborn. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium. E. F. von Glandorff. Inscriptio. Dem Durchläuchtigen, Hochgebohrnen August Wilhelm, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unserem lieben Oheim und Fürsten. XXI. Schreiben des Käyserlichen Gesandten bey denen vordern associirten löblichen Reichs-Cräyssen, Grafens Frobenii Ferdinands von Fürstenberg, an Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses, daß sie ihre Geld-Quotam zu denen noch rückständigen, auch letzt bewilligten fünff Millionen, ie eher ie besser beytragen möchten, de Anno 1714. Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrne, auch Hoch- und Wohl-Edle und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren, WElcher Gestalten die zwischen des Käyserlichen Herrn General-Lieutenants und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/83>, abgerufen am 24.11.2024.