Dero Liebden Vater, den
weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und
Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten
Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber,
verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen
zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben
wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero
Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl
überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun
dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich
zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht
getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens,
verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung
empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu
thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine
Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden,
zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch
deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen
gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben
zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem
vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey
gnädigst, daß wir
Dero Liebden Vater, den
weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und
Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten
Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber,
verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen
zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben
wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero
Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl
überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun
dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich
zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht
getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens,
verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung
empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu
thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine
Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden,
zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch
deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen
gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben
zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem
vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey
gnädigst, daß wir
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0082"n="46"/>
Dero Liebden Vater, den
weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und
Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten
Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber,
verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen
zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben
wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero
Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl
überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun
dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich
zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht
getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens,
verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung
empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu
thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine
Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden,
zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch
deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen
gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben
zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem
vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey
gnädigst, daß wir
</p></div></body></text></TEI>
[46/0082]
Dero Liebden Vater, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Anthon Ulrichen, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg etc. unsern lieben Oheim und Fürsten, am sieben und zwantzigsten Mertzen jüngsthin, an einer, einige Zeit her, seines hohen Alters halber, verspührten und nach und nach verzehrenden Mattigkeit, aus diesem vergänglichen zu dem ewigen Leben, durch einen sanfft- und seligen Tod abzufodern, das haben wir aus dero unterthänigstem Notifications-Schreiben, so uns von weyland dero Vaters gewesenen Ober-Cammer-Juncker, Ludwig Steehinelli von Wickenberg, wohl überbracht worden, seines mehreren Inhalts vernommen. Nachdemahlen uns nun dieser betrübte Todes-Fall nebst Dero Liebden um so mehr tieff und empfindlich zu Hertzen gedrungen, als wir und das heilige Reich dadurch eines recht getreuen, best gesinneten, und mit ungemeinen Eigenschafften begabten Fürstens, verlustiget worden, ob deme aber unser Gemüth eine sonderliche Linderung empfindet, daß Dero Liebden von all dem, was einem getreuen Reichs-Fürsten zu thun gebühret und oblieget, nicht abweichen, sondern unser und das gemeine Beste, Zeit Lebens, nach äusserstem Vermögen, und Beyspiel dero Vatern Liebden, zu beobachten und zu befördern befliessen seyn wollen; Als thun wir auch deroselben zu dero nunmehro angetretenen Regierung der auf sie gediehenen Landen gnädigst gratuliren, mit beygefügtem wohlgemeynten Wunsch, daß sie denenselben zu dero Unterthanen Trost und Wohlfahrt auf spate Jahre hinaus in allem vergnügten Wohlwesen, verstehen mögen; Wir versichern Dero Liebden anbey gnädigst, daß wir
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/82>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.