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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bittet um Leistung der in der Nördlinger Alliance ihm versprochenen Indemnisation. VIII. 54 Cräyß-Convent, Schwäbischer zu Ulm, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil derer vier an statt Freyburg pro AEquivalenti in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach, verhänget werden möchte. III. 78 ersuchet die Reichs-Versammlung, es bey dem Käyser dahin zu vermitteln, damit das Einqvartierungs-Werck denen Reichs-Satzungen gemäß eingerichtet werden möge. III. 429 ersuchet die Reichs-Versammlung, auf diejenigen Stände, welche das meiste erlitten, bey der Moderation des Reichs-Anschlags vornehmlich zu reflectiren. III. 731 ersuchet den Käyser Leopoldum, denen überlegten Ständen des Schwäbischen Cräysses eine Moderation ihres Contingents zu gönnen. III. 747 stellet dem Käyser Leopoldo den elenden Zustand des Schwäbischen Cräysses vor, und bittet denselben sowohl um die Erleichterung der Winter-Qvartiere, als auch die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der nöthigen Türcken-Hülffe, die Beschleunigung der mit Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten. IV. 72 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er, bey innstehender Türcken-Gefahr, den von Franckreich vorgeschlagenen Stillstand annehmen möge. IV. 86 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspura, den Stillstand mit Franckreich zu befördern. IV. 89 gegen denselben erkläret sich der Käyser Leopoldus, daß er von dem Schwäbischen Cräysse, wegen der von ihm gutwillig offerirten 4000. Mann, weiter nichts praetendiren wolle. IV. 441 bedancket sich gegen den Käyser vor bemeldte gnädige Erklärung. III. 445 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Reichs-Garantie vor den Schwäbischen Cräyß, wegen des von ihm hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737
bittet um Leistung der in der Nördlinger Alliance ihm versprochenen Indemnisation. VIII. 54 Cräyß-Convent, Schwäbischer zu Ulm, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil derer vier an statt Freyburg pro AEquivalenti in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach, verhänget werden möchte. III. 78 ersuchet die Reichs-Versammlung, es bey dem Käyser dahin zu vermitteln, damit das Einqvartierungs-Werck denen Reichs-Satzungen gemäß eingerichtet werden möge. III. 429 ersuchet die Reichs-Versammlung, auf diejenigen Stände, welche das meiste erlitten, bey der Moderation des Reichs-Anschlags vornehmlich zu reflectiren. III. 731 ersuchet den Käyser Leopoldum, denen überlegten Ständen des Schwäbischen Cräysses eine Moderation ihres Contingents zu gönnen. III. 747 stellet dem Käyser Leopoldo den elenden Zustand des Schwäbischen Cräysses vor, und bittet denselben sowohl um die Erleichterung der Winter-Qvartiere, als auch die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der nöthigen Türcken-Hülffe, die Beschleunigung der mit Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten. IV. 72 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er, bey innstehender Türcken-Gefahr, den von Franckreich vorgeschlagenen Stillstand annehmen möge. IV. 86 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspura, den Stillstand mit Franckreich zu befördern. IV. 89 gegen denselben erkläret sich der Käyser Leopoldus, daß er von dem Schwäbischen Cräysse, wegen der von ihm gutwillig offerirten 4000. Mann, weiter nichts praetendiren wolle. IV. 441 bedancket sich gegen den Käyser vor bemeldte gnädige Erklärung. III. 445 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Reichs-Garantie vor den Schwäbischen Cräyß, wegen des von ihm hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737
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                     Zustand des Schwäbischen Cräysses vor, und bittet denselben sowohl um die
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                     wegen der nöthigen Türcken-Hülffe, die Beschleunigung der mit Franckreich
                     vorseyenden Friedens-Tractaten. IV. 72 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er,
                     bey innstehender Türcken-Gefahr, den von Franckreich vorgeschlagenen Stillstand
                     annehmen möge. IV. 86 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspura, den
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[0802] bittet um Leistung der in der Nördlinger Alliance ihm versprochenen Indemnisation. VIII. 54 Cräyß-Convent, Schwäbischer zu Ulm, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, nicht zuzugeben, daß etwas zum Nachtheil derer vier an statt Freyburg pro AEquivalenti in Vorschlag gekommenen Reichs-Städte, Uberlingen, Offenburg, Gengenbach und Zell am Hammerspach, verhänget werden möchte. III. 78 ersuchet die Reichs-Versammlung, es bey dem Käyser dahin zu vermitteln, damit das Einqvartierungs-Werck denen Reichs-Satzungen gemäß eingerichtet werden möge. III. 429 ersuchet die Reichs-Versammlung, auf diejenigen Stände, welche das meiste erlitten, bey der Moderation des Reichs-Anschlags vornehmlich zu reflectiren. III. 731 ersuchet den Käyser Leopoldum, denen überlegten Ständen des Schwäbischen Cräysses eine Moderation ihres Contingents zu gönnen. III. 747 stellet dem Käyser Leopoldo den elenden Zustand des Schwäbischen Cräysses vor, und bittet denselben sowohl um die Erleichterung der Winter-Qvartiere, als auch die Beförderung des Friedens-Negotii. III. 850 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, wegen der nöthigen Türcken-Hülffe, die Beschleunigung der mit Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten. IV. 72 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er, bey innstehender Türcken-Gefahr, den von Franckreich vorgeschlagenen Stillstand annehmen möge. IV. 86 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspura, den Stillstand mit Franckreich zu befördern. IV. 89 gegen denselben erkläret sich der Käyser Leopoldus, daß er von dem Schwäbischen Cräysse, wegen der von ihm gutwillig offerirten 4000. Mann, weiter nichts praetendiren wolle. IV. 441 bedancket sich gegen den Käyser vor bemeldte gnädige Erklärung. III. 445 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Reichs-Garantie vor den Schwäbischen Cräyß, wegen des von ihm hergegebenen Geschützes, auszuwürcken. IV. 737

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/802>, abgerufen am 25.11.2024.