tzog
Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner
Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627
ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des
Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß
zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst
Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen
lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als
des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637Cräyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn,
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein
ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten
Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem
Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des
Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden
in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser
Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt
Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI.
1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität
und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche
Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum
IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten
Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg
nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen
Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den
deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
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Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner
Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627
ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des
Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß
zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst
Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen
lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als
des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637Cräyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn,
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein
ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten
Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem
Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des
Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden
in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser
Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt
Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI.
1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität
und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche
Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum
IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten
Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg
nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen
Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den
deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
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Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner
Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627
ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des
Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß
zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst
Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen
lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als
des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637</l><l><hirendition="#in">C</hi>räyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn,
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein
ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten
Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem
Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des
Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden
in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser
Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt
Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI.
1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität
und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche
Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum
IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten
Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg
nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen
Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den
deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
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tzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium im Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zelle, daß er sich der gedrückten Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses anzunehmen, und dadurch den gemachten Cräyß-Schluß zu seiner Würcklichkeit zu bringen geruhen möge. III. 632 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, daß er seine Völcker von Büzow abführen lassen, und selbigen Ort in die Hände des Hertzogs von Mecklenburg-Schwerin, als des Eigenthums-Herrn, geben möge. III. 637 Cräyß-Convent, Ober-Rheinischer zu Franckfurt am Mäyn, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare bey Zeiten stellen, und denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe verschaffet werden möchte. V. 887 beschweret sich bey dem Käyser Josepho über die eigenmächtig genommene Winter-Qvartiere des Chur-Braunschweigischen General-Lieutenants von Bulau, mit seinem unterhabenden in Engell-und Holländischem Sold stehenden Corpo. VI. 520 bittet den Käyser Josephum, bey denen Friedens-Conferenzen sich dahin zu bemühen, damit die Stadt Straßburg, auch Ober-und Nieder-Elsaß, dem Reich restituiret werden mögen. VI. 1059 beschweret sich bey dem Käyser Josepho, über der Käyserlichen Generalität und Kriegs-Commissarien gewaltsames Verfahren, und bittet, nachdrückliche Verordnungen darwider ergehen zu lassen. VII. 143 ersuchet den Käyser Carolum IV. um Confirmation des wider das unordentliche Fouragirungs-Wesen abgefasseten Reichs-Gutachtens. VII. 981 thut der Reichs-Versammlung zu Regenspurg nachdrückliche Vorstellung, wegen Abschaffung des unordentlichen Fouragirungs-Wesens. VII. 983 stellet der Reichs-Versammlung zu Augspurg den deplorablen Zustand des Ober-Rheinischen Cräysses vor, und
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/801>, abgerufen am 22.07.2024.
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