und
bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den
Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet
werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor
die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III.
601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt
Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und
angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich
bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron
Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich
wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von
Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen
Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V.
in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611
ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die
Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und
Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre
Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu
lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß,
und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen
Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König
Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich
über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent
vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem
König in Dänemarck, vor Her-
und
bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den
Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet
werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor
die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III.
601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt
Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und
angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich
bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron
Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich
wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von
Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen
Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V.
in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611
ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die
Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und
Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre
Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu
lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß,
und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen
Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König
Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich
über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent
vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem
König in Dänemarck, vor Her-
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und
bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den
Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet
werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor
die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III.
601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt
Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und
angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich
bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron
Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich
wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von
Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen
Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V.
in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611
ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die
Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und
Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre
Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu
lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß,
und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen
Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König
Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich
über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent
vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem
König in Dänemarck, vor Her-
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und bittet, ihm zu derselben Delogirung behülfflich zu seyn. III. 595 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß der Cron Dänemarck kein neuer Zoll auf der Elbe verstattet werden möge. III. 596 intercediret bey dem König Christiano V. in Dänemarck vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia gedachter Stadt nicht hemmen möge. III. 601 intercediret bey Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg vor die Stadt Lübeck, daß er derselben zur Restitution ihrer bisher aufgebrachten und angehaltenen Schiffe und Güter möge behülfflich seyn. III. 634 beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, über den von der Cron Dänemarck praetendirten neuen Elb-Zoll bey Glückstadt. III. 604 beschweret sich wegen dieses neuen Elb-Zolls auch bey dem Churfürstlichen Collegio auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. III. 606 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, zu Restabilirung des Elb-Commercii, und Abwendung des neuerlichen Zolls bey Glückstadt behülfflich zu seyn. III. 629 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck selbst, von dem praetendirten neuen Elb-Zoll abzustehen. III. 611 ersuchet den Administratorem des Ertz-Stiffts Magdeburg, die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ingleichen die Hertzoge zu Mecklenburg und Hollstein-Gottorff, das Interesse des Nieder-Sächsischen Cräysses durch ihre Deputirten, bey dem Nimwegischen Friedens-Convent, sorgfältig beobachten zu lassen. III. 615 überschicket dem Käyser Leopoldo den gemachten Cräyß-Schluß, und versichert, alles, was zu Abwendung besorglicher Gefahr in dem Römischen Reich dienlich seyn könte, zu beobachten. III. 619 überschicket dem König Christiano V. in Dänemarck den gemachten Cräyß-Abschied, und beschweret sich über seine Gesandtschafft, daß sie alle Deliberationes bey diesem Cräyß-Convent vor null und nichtig erkläret habe. III. 623. sqq. intercediret bey gedachtem König in Dänemarck, vor Her-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/800>, abgerufen am 22.07.2024.
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