lichen Oßnabrückischen Völcker, daß sie ihre auf die
Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten, und bittet um Hülffe. III. 891
ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, daß sie ihre auf die
Franckfurter Messe reisende, und von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Trouppen
angehaltene Bürger in Protection nehmen, und deren Erledigung befördern helffen
möchten. III. 898 ersuchet Bischoff Ferdinanden zu Münster und Paderborn, wie
auch den Churfürsten zu Brandenburg, bey dem Bischoffen zu Oßnabrück vor ihre
angehaltene Mit-Bürger zu intercediren, daß er sie des Arrests erlassen möge.
III. 900 daselbst angestellter Westphälischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent.
Magistrat daselbst wird von unruhigen Leuten abgesetzet. IV. 367. wird, durch
Vermittelung der hohen Käyserlichen Commission, in seinen vorigen Ehren-Stand
restituiret. IV. 368. notificiret solches Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell. ibid.
davor sich der Hertzog bedancket. IV. 370 daselbst entstandene Empörung, wegen
des von dem Königlichen Preußischen Residenten, dem Herrn von Diest,
angefangenen Exercitii Reformatae Religionis. VI. 878. 907. 914Cohari, Käyserlicher Obrister, bleibet in der Schlacht
bey Leventz. II. 429Colberg, Churfürstliche Brandenburgische
Hinter-Pommerische Regierung daselbst. I. 821. 822. 825Collecte, bittet der Deputirte des Chur-Pfältzischen
Lutherischen Consistorii und Ministerii zu Heydelberg, Herr Johann Jacob
Henckler, von dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die
Lutherischen Prediger und Schul-Diener in der Pfaltz, zu Abwendung des
bevorstehenden Exilii. VII. 130. ingleichen Hertzog Moritz Wilhelm zn
Sachsen-Naumburg von dem Magistrat zu Hamburg, vor die abgebrandten Leute in der
Stadt Naumburg. VIII. 634Collecten des Reichs, vid. Reichs-Anlagen.Coligny (Mr. de) General bey denen Frantzösischen
Auxiliar--
lichen Oßnabrückischen Völcker, daß sie ihre auf die
Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten, und bittet um Hülffe. III. 891
ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, daß sie ihre auf die
Franckfurter Messe reisende, und von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Trouppen
angehaltene Bürger in Protection nehmen, und deren Erledigung befördern helffen
möchten. III. 898 ersuchet Bischoff Ferdinanden zu Münster und Paderborn, wie
auch den Churfürsten zu Brandenburg, bey dem Bischoffen zu Oßnabrück vor ihre
angehaltene Mit-Bürger zu intercediren, daß er sie des Arrests erlassen möge.
III. 900 daselbst angestellter Westphälischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent.
Magistrat daselbst wird von unruhigen Leuten abgesetzet. IV. 367. wird, durch
Vermittelung der hohen Käyserlichen Commission, in seinen vorigen Ehren-Stand
restituiret. IV. 368. notificiret solches Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell. ibid.
davor sich der Hertzog bedancket. IV. 370 daselbst entstandene Empörung, wegen
des von dem Königlichen Preußischen Residenten, dem Herrn von Diest,
angefangenen Exercitii Reformatae Religionis. VI. 878. 907. 914Cohari, Käyserlicher Obrister, bleibet in der Schlacht
bey Leventz. II. 429Colberg, Churfürstliche Brandenburgische
Hinter-Pommerische Regierung daselbst. I. 821. 822. 825Collecte, bittet der Deputirte des Chur-Pfältzischen
Lutherischen Consistorii und Ministerii zu Heydelberg, Herr Johann Jacob
Henckler, von dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die
Lutherischen Prediger und Schul-Diener in der Pfaltz, zu Abwendung des
bevorstehenden Exilii. VII. 130. ingleichen Hertzog Moritz Wilhelm zn
Sachsen-Naumburg von dem Magistrat zu Hamburg, vor die abgebrandten Leute in der
Stadt Naumburg. VIII. 634Collecten des Reichs, vid. Reichs-Anlagen.Coligny (Mr. de) General bey denen Frantzösischen
Auxiliar--
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0778"/>
lichen Oßnabrückischen Völcker, daß sie ihre auf die
Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten, und bittet um Hülffe. III. 891
ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, daß sie ihre auf die
Franckfurter Messe reisende, und von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Trouppen
angehaltene Bürger in Protection nehmen, und deren Erledigung befördern helffen
möchten. III. 898 ersuchet Bischoff Ferdinanden zu Münster und Paderborn, wie
auch den Churfürsten zu Brandenburg, bey dem Bischoffen zu Oßnabrück vor ihre
angehaltene Mit-Bürger zu intercediren, daß er sie des Arrests erlassen möge.
III. 900 daselbst angestellter Westphälischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent.
Magistrat daselbst wird von unruhigen Leuten abgesetzet. IV. 367. wird, durch
Vermittelung der hohen Käyserlichen Commission, in seinen vorigen Ehren-Stand
restituiret. IV. 368. notificiret solches Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell. ibid.
davor sich der Hertzog bedancket. IV. 370 daselbst entstandene Empörung, wegen
des von dem Königlichen Preußischen Residenten, dem Herrn von Diest,
angefangenen Exercitii Reformatae Religionis. VI. 878. 907. 914</l><l><hirendition="#in">C</hi>ohari, Käyserlicher Obrister, bleibet in der Schlacht
bey Leventz. II. 429</l><l><hirendition="#in">C</hi>olberg, Churfürstliche Brandenburgische
Hinter-Pommerische Regierung daselbst. I. 821. 822. 825</l><l><hirendition="#in">C</hi>ollecte, bittet der Deputirte des Chur-Pfältzischen
Lutherischen Consistorii und Ministerii zu Heydelberg, Herr Johann Jacob
Henckler, von dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die
Lutherischen Prediger und Schul-Diener in der Pfaltz, zu Abwendung des
bevorstehenden Exilii. VII. 130. ingleichen Hertzog Moritz Wilhelm zn
Sachsen-Naumburg von dem Magistrat zu Hamburg, vor die abgebrandten Leute in der
Stadt Naumburg. VIII. 634</l><l><hirendition="#in">C</hi>ollecten des Reichs, vid. Reichs-Anlagen.</l><l><hirendition="#in">C</hi>oligny (Mr. de) General bey denen Frantzösischen
Auxiliar--
</l></div></body></text></TEI>
[0778]
lichen Oßnabrückischen Völcker, daß sie ihre auf die Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten, und bittet um Hülffe. III. 891 ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Pfaltz, daß sie ihre auf die Franckfurter Messe reisende, und von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Trouppen angehaltene Bürger in Protection nehmen, und deren Erledigung befördern helffen möchten. III. 898 ersuchet Bischoff Ferdinanden zu Münster und Paderborn, wie auch den Churfürsten zu Brandenburg, bey dem Bischoffen zu Oßnabrück vor ihre angehaltene Mit-Bürger zu intercediren, daß er sie des Arrests erlassen möge. III. 900 daselbst angestellter Westphälischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent. Magistrat daselbst wird von unruhigen Leuten abgesetzet. IV. 367. wird, durch Vermittelung der hohen Käyserlichen Commission, in seinen vorigen Ehren-Stand restituiret. IV. 368. notificiret solches Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell. ibid. davor sich der Hertzog bedancket. IV. 370 daselbst entstandene Empörung, wegen des von dem Königlichen Preußischen Residenten, dem Herrn von Diest, angefangenen Exercitii Reformatae Religionis. VI. 878. 907. 914 Cohari, Käyserlicher Obrister, bleibet in der Schlacht bey Leventz. II. 429 Colberg, Churfürstliche Brandenburgische Hinter-Pommerische Regierung daselbst. I. 821. 822. 825 Collecte, bittet der Deputirte des Chur-Pfältzischen Lutherischen Consistorii und Ministerii zu Heydelberg, Herr Johann Jacob Henckler, von dem Corpore Evangelico auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, vor die Lutherischen Prediger und Schul-Diener in der Pfaltz, zu Abwendung des bevorstehenden Exilii. VII. 130. ingleichen Hertzog Moritz Wilhelm zn Sachsen-Naumburg von dem Magistrat zu Hamburg, vor die abgebrandten Leute in der Stadt Naumburg. VIII. 634 Collecten des Reichs, vid. Reichs-Anlagen. Coligny (Mr. de) General bey denen Frantzösischen Auxiliar--
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/778>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.