Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
wird von dem Käyser zu Vollziehung gedachter Tractaten ermahnet. IV. 731 bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia dieser Stadt in der See nicht möge hemmen lassen. III. 601. sqq. wird von denen Nieder-Sächsischen Cräyß-Gesandten zu Braunschweig ersuchet, von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glücksstadt abzustehen. III. 612. sqq. dessen Gesandter zu dem Nieder-Sächsischen Cräyß Convent zu Braunschweig erkläret alles, was auf demselben gehandelt worden, vor null und nichtig. III. 624 wird von dem Königlichen Schwedischen General-Feld-Marschall und General-Gouverneur in Pommern, Graf Otto Wilhelmen von Königsmarck, ersuchet, die unter Bornholm verunglückte und aus Land gesetzte Schwedische Trouppen nicht aufzuhalten. III. 833 beschweret sich über das Dom-Capitul zu Lübeck, daß selbiges bey denen Bischoffs-Wahlen allezeit auf das Fürstliche Hollsteinische, und niemahls auf das Königliche Haus Reflexion mache. IV. 276. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, sein gewaltsames Vorhaben wider die Stadt Hamburg einzustellen, und seine Praetension rechtlich auszuführen. IV. 397 wird von dem Käyser ersuchet, daß er die von seinem Rath, Jacob Heinrich Pauli, wider den Magistrat zu Hamburg spargirte famose Schrifften nicht weiter distrahiren lassen, gedachten Pauli aber deswegen gebührend bestraffen möge. IV. 426 defendiret seinen Rath Pauli gegen den Käyser. IV. 428 wird von dem Käyser ersuchet, sich nicht in die Differentien zwischen dem Rath und der Bürgerschafft zu Hamburg zu mischen. IV. 1179 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, es bey dem Magistrat zu Hamburg durch seine Interposition dahin zu bringen, damit L. Silms der Hafft und Anklage erlassen werden möchte. VIII. 247 gratuliret Hertzog Rudolph Augusten und Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre, und bedancket
wird von dem Käyser zu Vollziehung gedachter Tractaten ermahnet. IV. 731 bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia dieser Stadt in der See nicht möge hemmen lassen. III. 601. sqq. wird von denen Nieder-Sächsischen Cräyß-Gesandten zu Braunschweig ersuchet, von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glücksstadt abzustehen. III. 612. sqq. dessen Gesandter zu dem Nieder-Sächsischen Cräyß Convent zu Braunschweig erkläret alles, was auf demselben gehandelt worden, vor null und nichtig. III. 624 wird von dem Königlichen Schwedischen General-Feld-Marschall und General-Gouverneur in Pommern, Graf Otto Wilhelmen von Königsmarck, ersuchet, die unter Bornholm verunglückte und aus Land gesetzte Schwedische Trouppen nicht aufzuhalten. III. 833 beschweret sich über das Dom-Capitul zu Lübeck, daß selbiges bey denen Bischoffs-Wahlen allezeit auf das Fürstliche Hollsteinische, und niemahls auf das Königliche Haus Reflexion mache. IV. 276. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, sein gewaltsames Vorhaben wider die Stadt Hamburg einzustellen, und seine Praetension rechtlich auszuführen. IV. 397 wird von dem Käyser ersuchet, daß er die von seinem Rath, Jacob Heinrich Pauli, wider den Magistrat zu Hamburg spargirte famose Schrifften nicht weiter distrahiren lassen, gedachten Pauli aber deswegen gebührend bestraffen möge. IV. 426 defendiret seinen Rath Pauli gegen den Käyser. IV. 428 wird von dem Käyser ersuchet, sich nicht in die Differentien zwischen dem Rath und der Bürgerschafft zu Hamburg zu mischen. IV. 1179 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, es bey dem Magistrat zu Hamburg durch seine Interposition dahin zu bringen, damit L. Silms der Hafft und Anklage erlassen werden möchte. VIII. 247 gratuliret Hertzog Rudolph Augusten und Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre, und bedancket
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0760"/>
wird von dem Käyser zu Vollziehung
                     gedachter Tractaten ermahnet. IV. 731 bey demselben intercediret die
                     Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig vor die Stadt Lübeck, daß er
                     die Commercia dieser Stadt in der See nicht möge hemmen lassen. III. 601. sqq.
                     wird von denen Nieder-Sächsischen Cräyß-Gesandten zu Braunschweig ersuchet, von
                     dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glücksstadt abzustehen. III. 612.
                     sqq. dessen Gesandter zu dem Nieder-Sächsischen Cräyß Convent zu Braunschweig
                     erkläret alles, was auf demselben gehandelt worden, vor null und nichtig. III.
                     624 wird von dem Königlichen Schwedischen General-Feld-Marschall und
                     General-Gouverneur in Pommern, Graf Otto Wilhelmen von Königsmarck, ersuchet,
                     die unter Bornholm verunglückte und aus Land gesetzte Schwedische Trouppen nicht
                     aufzuhalten. III. 833 beschweret sich über das Dom-Capitul zu Lübeck, daß
                     selbiges bey denen Bischoffs-Wahlen allezeit auf das Fürstliche Hollsteinische,
                     und niemahls auf das Königliche Haus Reflexion mache. IV. 276. sqq. wird von dem
                     Käyser ersuchet, sein gewaltsames Vorhaben wider die Stadt Hamburg einzustellen,
                     und seine Praetension rechtlich auszuführen. IV. 397 wird von dem Käyser
                     ersuchet, daß er die von seinem Rath, Jacob Heinrich Pauli, wider den Magistrat
                     zu Hamburg spargirte famose Schrifften nicht weiter distrahiren lassen,
                     gedachten Pauli aber deswegen gebührend bestraffen möge. IV. 426 defendiret
                     seinen Rath Pauli gegen den Käyser. IV. 428 wird von dem Käyser ersuchet, sich
                     nicht in die Differentien zwischen dem Rath und der Bürgerschafft zu Hamburg zu
                     mischen. IV. 1179 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, es bey
                     dem Magistrat zu Hamburg durch seine Interposition dahin zu bringen, damit L.
                     Silms der Hafft und Anklage erlassen werden möchte. VIII. 247 gratuliret Hertzog
                     Rudolph Augusten und Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre, und
                     bedancket
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0760] wird von dem Käyser zu Vollziehung gedachter Tractaten ermahnet. IV. 731 bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig vor die Stadt Lübeck, daß er die Commercia dieser Stadt in der See nicht möge hemmen lassen. III. 601. sqq. wird von denen Nieder-Sächsischen Cräyß-Gesandten zu Braunschweig ersuchet, von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glücksstadt abzustehen. III. 612. sqq. dessen Gesandter zu dem Nieder-Sächsischen Cräyß Convent zu Braunschweig erkläret alles, was auf demselben gehandelt worden, vor null und nichtig. III. 624 wird von dem Königlichen Schwedischen General-Feld-Marschall und General-Gouverneur in Pommern, Graf Otto Wilhelmen von Königsmarck, ersuchet, die unter Bornholm verunglückte und aus Land gesetzte Schwedische Trouppen nicht aufzuhalten. III. 833 beschweret sich über das Dom-Capitul zu Lübeck, daß selbiges bey denen Bischoffs-Wahlen allezeit auf das Fürstliche Hollsteinische, und niemahls auf das Königliche Haus Reflexion mache. IV. 276. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, sein gewaltsames Vorhaben wider die Stadt Hamburg einzustellen, und seine Praetension rechtlich auszuführen. IV. 397 wird von dem Käyser ersuchet, daß er die von seinem Rath, Jacob Heinrich Pauli, wider den Magistrat zu Hamburg spargirte famose Schrifften nicht weiter distrahiren lassen, gedachten Pauli aber deswegen gebührend bestraffen möge. IV. 426 defendiret seinen Rath Pauli gegen den Käyser. IV. 428 wird von dem Käyser ersuchet, sich nicht in die Differentien zwischen dem Rath und der Bürgerschafft zu Hamburg zu mischen. IV. 1179 ersuchet Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, es bey dem Magistrat zu Hamburg durch seine Interposition dahin zu bringen, damit L. Silms der Hafft und Anklage erlassen werden möchte. VIII. 247 gratuliret Hertzog Rudolph Augusten und Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre, und bedancket

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/760
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/760>, abgerufen am 25.11.2024.