Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.Chesnoy, (Mr. du) Königlicher Preußischer
Obrist-Lieutenant, signalisiret sich bey der Belagerung der Festung Landau. VI.
370
Christianus IV. König in Dänemarck, will zu Glückstadt
einen neuen Zoll aufrichten. III. 507
Christianus V. König in Dänemarck, demselben condoliret
Hertzog Johann Ernst zu Sachsen-Weimar, wegen Absterben dessen Herrn Vaters, und
gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. II. 821 vermahnet Hertzog Christian
Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich in Empfahung der Lehen über das
Hertzogthum Schleßwig nicht länger saumselig zu erweisen. III. 443. sqq. lässet
gedachten Hertzogs Antheil an dem Hertzogthum Schleßwig sequestriren. III. 443.
445. 457 bemühet sich zu erweisen, daß dessen praetendirte Souverainete auf
schwachen Füssen stehe. III. 459. sqq. bey demselben intercediret die
Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, vor Hertzog Christian
Albrechten zu Hollstein Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und
Regalium in dem Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 wird von
Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff ersuchet, daß er ihn in
seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht
kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten
Hertzog. IV. III. sqq. 147. sqq. schlägt dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff
unterschiedliche Conditiones zu einem gütlichen Vergleich vor, die aber nicht
angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er
die Hollsteinische Restitutions-Sache vollziehen, und der Frantzösischen Macht
widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten
gevollmächtigten Käyserlichen, Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen
Abgesandten, daß er die von ihnen geschlossene Tractaten wegen Restituirung der
Hollstein-Gottorffischen Lande vollziehen möge. IV. 766. 769
Chesnoy, (Mr. du) Königlicher Preußischer
Obrist-Lieutenant, signalisiret sich bey der Belagerung der Festung Landau. VI.
370
Christianus IV. König in Dänemarck, will zu Glückstadt
einen neuen Zoll aufrichten. III. 507
Christianus V. König in Dänemarck, demselben condoliret
Hertzog Johann Ernst zu Sachsen-Weimar, wegen Absterben dessen Herrn Vaters, und
gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. II. 821 vermahnet Hertzog Christian
Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich in Empfahung der Lehen über das
Hertzogthum Schleßwig nicht länger saumselig zu erweisen. III. 443. sqq. lässet
gedachten Hertzogs Antheil an dem Hertzogthum Schleßwig sequestriren. III. 443.
445. 457 bemühet sich zu erweisen, daß dessen praetendirte Souveraineté auf
schwachen Füssen stehe. III. 459. sqq. bey demselben intercediret die
Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, vor Hertzog Christian
Albrechten zu Hollstein Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und
Regalium in dem Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 wird von
Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff ersuchet, daß er ihn in
seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht
kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten
Hertzog. IV. III. sqq. 147. sqq. schlägt dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff
unterschiedliche Conditiones zu einem gütlichen Vergleich vor, die aber nicht
angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er
die Hollsteinische Restitutions-Sache vollziehen, und der Frantzösischen Macht
widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten
gevollmächtigten Käyserlichen, Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen
Abgesandten, daß er die von ihnen geschlossene Tractaten wegen Restituirung der
Hollstein-Gottorffischen Lande vollziehen möge. IV. 766. 769
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Chesnoy, (Mr. du) Königlicher Preußischer Obrist-Lieutenant, signalisiret sich bey der Belagerung der Festung Landau. VI. 370 Christianus IV. König in Dänemarck, will zu Glückstadt einen neuen Zoll aufrichten. III. 507 Christianus V. König in Dänemarck, demselben condoliret Hertzog Johann Ernst zu Sachsen-Weimar, wegen Absterben dessen Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. II. 821 vermahnet Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich in Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig nicht länger saumselig zu erweisen. III. 443. sqq. lässet gedachten Hertzogs Antheil an dem Hertzogthum Schleßwig sequestriren. III. 443. 445. 457 bemühet sich zu erweisen, daß dessen praetendirte Souveraineté auf schwachen Füssen stehe. III. 459. sqq. bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, vor Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium in dem Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 wird von Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff ersuchet, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten Hertzog. IV. III. sqq. 147. sqq. schlägt dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff unterschiedliche Conditiones zu einem gütlichen Vergleich vor, die aber nicht angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er die Hollsteinische Restitutions-Sache vollziehen, und der Frantzösischen Macht widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten gevollmächtigten Käyserlichen, Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen Abgesandten, daß er die von ihnen geschlossene Tractaten wegen Restituirung der Hollstein-Gottorffischen Lande vollziehen möge. IV. 766. 769
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