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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Chesnoy, (Mr. du) Königlicher Preußischer Obrist-Lieutenant, signalisiret sich bey der Belagerung der Festung Landau. VI. 370 Christianus IV. König in Dänemarck, will zu Glückstadt einen neuen Zoll aufrichten. III. 507 Christianus V. König in Dänemarck, demselben condoliret Hertzog Johann Ernst zu Sachsen-Weimar, wegen Absterben dessen Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. II. 821 vermahnet Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich in Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig nicht länger saumselig zu erweisen. III. 443. sqq. lässet gedachten Hertzogs Antheil an dem Hertzogthum Schleßwig sequestriren. III. 443. 445. 457 bemühet sich zu erweisen, daß dessen praetendirte Souverainete auf schwachen Füssen stehe. III. 459. sqq. bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, vor Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium in dem Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 wird von Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff ersuchet, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten Hertzog. IV. III. sqq. 147. sqq. schlägt dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff unterschiedliche Conditiones zu einem gütlichen Vergleich vor, die aber nicht angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er die Hollsteinische Restitutions-Sache vollziehen, und der Frantzösischen Macht widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten gevollmächtigten Käyserlichen, Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen Abgesandten, daß er die von ihnen geschlossene Tractaten wegen Restituirung der Hollstein-Gottorffischen Lande vollziehen möge. IV. 766. 769
Chesnoy, (Mr. du) Königlicher Preußischer Obrist-Lieutenant, signalisiret sich bey der Belagerung der Festung Landau. VI. 370 Christianus IV. König in Dänemarck, will zu Glückstadt einen neuen Zoll aufrichten. III. 507 Christianus V. König in Dänemarck, demselben condoliret Hertzog Johann Ernst zu Sachsen-Weimar, wegen Absterben dessen Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. II. 821 vermahnet Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich in Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig nicht länger saumselig zu erweisen. III. 443. sqq. lässet gedachten Hertzogs Antheil an dem Hertzogthum Schleßwig sequestriren. III. 443. 445. 457 bemühet sich zu erweisen, daß dessen praetendirte Souveraineté auf schwachen Füssen stehe. III. 459. sqq. bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, vor Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium in dem Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 wird von Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff ersuchet, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten Hertzog. IV. III. sqq. 147. sqq. schlägt dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff unterschiedliche Conditiones zu einem gütlichen Vergleich vor, die aber nicht angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er die Hollsteinische Restitutions-Sache vollziehen, und der Frantzösischen Macht widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten gevollmächtigten Käyserlichen, Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen Abgesandten, daß er die von ihnen geschlossene Tractaten wegen Restituirung der Hollstein-Gottorffischen Lande vollziehen möge. IV. 766. 769
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                     kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten
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                     angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er
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                     widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten
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[0759] Chesnoy, (Mr. du) Königlicher Preußischer Obrist-Lieutenant, signalisiret sich bey der Belagerung der Festung Landau. VI. 370 Christianus IV. König in Dänemarck, will zu Glückstadt einen neuen Zoll aufrichten. III. 507 Christianus V. König in Dänemarck, demselben condoliret Hertzog Johann Ernst zu Sachsen-Weimar, wegen Absterben dessen Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur angetretenen Regierung. II. 821 vermahnet Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff, sich in Empfahung der Lehen über das Hertzogthum Schleßwig nicht länger saumselig zu erweisen. III. 443. sqq. lässet gedachten Hertzogs Antheil an dem Hertzogthum Schleßwig sequestriren. III. 443. 445. 457 bemühet sich zu erweisen, daß dessen praetendirte Souveraineté auf schwachen Füssen stehe. III. 459. sqq. bey demselben intercediret die Nieder-Sächsische Cräyß-Versammlung zu Braunschweig, vor Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein Gottorff, daß er bey dem Exercitio seiner Jurium und Regalium in dem Hertzogthum Hollstein möge gelassen werden. III. 627 wird von Hertzog Christian Albrechten zu Hollstein-Gottorff ersuchet, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken möge. IV. 99. 123. sqq. justificiret sein Verfahren gegen gedachten Hertzog. IV. III. sqq. 147. sqq. schlägt dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff unterschiedliche Conditiones zu einem gütlichen Vergleich vor, die aber nicht angenommen werden. IV. 240. sqq. 248. sqq. wird von dem Käyser ersuchet, daß er die Hollsteinische Restitutions-Sache vollziehen, und der Frantzösischen Macht widerstehen helffen möge. IV. 705 wird von denen zu den Altonauischen Tractaten gevollmächtigten Käyserlichen, Chur-Sächsischen und Chur-Brandenburgischen Abgesandten, daß er die von ihnen geschlossene Tractaten wegen Restituirung der Hollstein-Gottorffischen Lande vollziehen möge. IV. 766. 769

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/759>, abgerufen am 25.11.2024.