Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
einige Schiffe arrestiren lassen, und
bittet sich darüber sein Gutachten aus. III. 26 ersuchet die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen und Fränckischen Cräysses, ihm mit einiger Mannschafft,
zu Abtreibung der Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, an die Hand zu gehen. III.
127 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er seine Sicherheit denen Ständen auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg bestens möge recommandiren lassen. III. 132 wird von
dem Käyser seiner Protection und kräfftigen Schutzes versichert. III. 134
stellet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg den elenden Zustand seiner Lande
vor. III. 175. sqq. demselben verspricht Bischoff Peter Philipp von Bamberg, von
wegen des Fränckischen Cräysses, Assistenz wider die Cron Franckreich. III. 159
bedancket sich gegen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die löbliche
Beförderung der Assistenz wider Franckreich. III. 178 notificiret Churfürst
Johann Georgen dem andern zu Sachsen das Absterben des Pfaltzgrafen Ludwig
Heinrichs zu Simmern, und daß dessen Lande nunmehro auf ihn gefallen. III. 136.
sqq. demselben gratuliret der Churfürst zu Sachsen zu der angetretenen Regierung
in denen Simmerischen Landen. III. 138 vermahnet Marggraf Herrmannen zu Baden,
und Hertzog Carln zu Lothringen, schleunige Anstalt zu machen, damit die Stadt
Zweybrücken nicht in der Frantzosen Hände fallen möchte. III. 204. 318
gratuliret Churfürst Damian Hartarden zu Mäyntz, zu der erlangten Chur-Würde,
und bittet, daß die zwischen ihm und dem Ertz-Stifft Mäyntz, obschwebende
nachbarliche Irrungen, durch Käyserliche Mediation ehistens möchten beygeleget
werden. III. 248. 253 zwischen ihm und gedachten Churfürsten zu Mäyntz
ventilirte Streitigkeit wegen des Amts Böckelheim. III. 251. 252. sqq. 257. sqq.
266. sqq. denselben ersuchet der Käyserliche Resident zu Mäyntz,
einige Schiffe arrestiren lassen, und
bittet sich darüber sein Gutachten aus. III. 26 ersuchet die ausschreibenden
Fürsten des Schwäbischen und Fränckischen Cräysses, ihm mit einiger Mannschafft,
zu Abtreibung der Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, an die Hand zu gehen. III.
127 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er seine Sicherheit denen Ständen auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg bestens möge recommandiren lassen. III. 132 wird von
dem Käyser seiner Protection und kräfftigen Schutzes versichert. III. 134
stellet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg den elenden Zustand seiner Lande
vor. III. 175. sqq. demselben verspricht Bischoff Peter Philipp von Bamberg, von
wegen des Fränckischen Cräysses, Assistenz wider die Cron Franckreich. III. 159
bedancket sich gegen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die löbliche
Beförderung der Assistenz wider Franckreich. III. 178 notificiret Churfürst
Johann Georgen dem andern zu Sachsen das Absterben des Pfaltzgrafen Ludwig
Heinrichs zu Simmern, und daß dessen Lande nunmehro auf ihn gefallen. III. 136.
sqq. demselben gratuliret der Churfürst zu Sachsen zu der angetretenen Regierung
in denen Simmerischen Landen. III. 138 vermahnet Marggraf Herrmannen zu Baden,
und Hertzog Carln zu Lothringen, schleunige Anstalt zu machen, damit die Stadt
Zweybrücken nicht in der Frantzosen Hände fallen möchte. III. 204. 318
gratuliret Churfürst Damian Hartarden zu Mäyntz, zu der erlangten Chur-Würde,
und bittet, daß die zwischen ihm und dem Ertz-Stifft Mäyntz, obschwebende
nachbarliche Irrungen, durch Käyserliche Mediation ehistens möchten beygeleget
werden. III. 248. 253 zwischen ihm und gedachten Churfürsten zu Mäyntz
ventilirte Streitigkeit wegen des Amts Böckelheim. III. 251. 252. sqq. 257. sqq.
266. sqq. denselben ersuchet der Käyserliche Resident zu Mäyntz,
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einige Schiffe arrestiren lassen, und bittet sich darüber sein Gutachten aus. III. 26 ersuchet die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen und Fränckischen Cräysses, ihm mit einiger Mannschafft, zu Abtreibung der Frantzösischen Gewaltthätigkeiten, an die Hand zu gehen. III. 127 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß er seine Sicherheit denen Ständen auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg bestens möge recommandiren lassen. III. 132 wird von dem Käyser seiner Protection und kräfftigen Schutzes versichert. III. 134 stellet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg den elenden Zustand seiner Lande vor. III. 175. sqq. demselben verspricht Bischoff Peter Philipp von Bamberg, von wegen des Fränckischen Cräysses, Assistenz wider die Cron Franckreich. III. 159 bedancket sich gegen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die löbliche Beförderung der Assistenz wider Franckreich. III. 178 notificiret Churfürst Johann Georgen dem andern zu Sachsen das Absterben des Pfaltzgrafen Ludwig Heinrichs zu Simmern, und daß dessen Lande nunmehro auf ihn gefallen. III. 136. sqq. demselben gratuliret der Churfürst zu Sachsen zu der angetretenen Regierung in denen Simmerischen Landen. III. 138 vermahnet Marggraf Herrmannen zu Baden, und Hertzog Carln zu Lothringen, schleunige Anstalt zu machen, damit die Stadt Zweybrücken nicht in der Frantzosen Hände fallen möchte. III. 204. 318 gratuliret Churfürst Damian Hartarden zu Mäyntz, zu der erlangten Chur-Würde, und bittet, daß die zwischen ihm und dem Ertz-Stifft Mäyntz, obschwebende nachbarliche Irrungen, durch Käyserliche Mediation ehistens möchten beygeleget werden. III. 248. 253 zwischen ihm und gedachten Churfürsten zu Mäyntz ventilirte Streitigkeit wegen des Amts Böckelheim. III. 251. 252. sqq. 257. sqq. 266. sqq. denselben ersuchet der Käyserliche Resident zu Mäyntz,
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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