Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
stung Tönningen, daß er auf begebenden Fall dem
Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armee, eine
sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in
dieselbe verstatten solle. VII. 713
Carl Gustav, Pfaltzgraf am Rhein, und Königlicher
Schwedischer Generalissimus, wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster
ersuchet, daß er die Schwedischen Völcker aus einander legen, und, dem
Westphälischen Frieden gemäß, alle Hostilitäten aufheben möge. I. 43 bey ihm
beschweret sich gedachte Reichs-Gesandtschafft über die Schwedischen Guarnisonen
so in verschiedenen Städten des Nieder-Sächsischen Cräysses gelegen. I. 46
urgiret die accordirten Schwedischen Satisfactions-Gelder. I. 76 stellet der
Reichs-Gesandtschafft zu Münster vor, was sich noch vor grosse Schwierigkeiten
bey dem Executions-Werck des Westphälischen Friedens hervor thäten. I. 123. sqq.
188. sqq. wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster um Exauctoration der
Schwedischen Miliz, und Restitution derer annoch inne habenden festen Plätze
ersuchet. I. 148. sqq. 154. sqq. 171. sqq. 180. sqq. demselben berichtet
Churfürst Johann Georg der erste zu Sachsen, daß das Contingent des
Ober-Sächsischen Cräysses zu denen Schwedischen Satisfactions-Geldern bey allen
Ständen desselben parat liege, und sey dasselbe nur deswegen noch nicht nach
Leipzig, als der beniemten Lege-Stadt, geschafft worden, weil in selbiger annoch
Schwedische Guarnison läge. I. 165. sqq. wird von der Reichs-Gesandtschafft zu
Münster ersuchet aus dem Oesterreichischen Cräyß, als welcher bloß vor die
Käyserliche Soldatesca ausgesetzet worden, die Schwedischen Völcker abzuführen,
und die Contributiones aufzuheben I. 171. sqq. ersuchet Churfürst Johann
Philippen zu Mäyntz, daß er, vermöge seines Reichs-Directorii, die
Executions-Tractaten möge befördern helffen. I. 245. sqq.
Carl Gustav, König in Schweden, ermahnet den Magistrat
und die Bürgerschafft zu Dantzig, von aller Widersetzligkeit gegen ihn
abzustehen. I. 590. sqq.
stung Tönningen, daß er auf begebenden Fall dem
Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée, eine
sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in
dieselbe verstatten solle. VII. 713
Carl Gustav, Pfaltzgraf am Rhein, und Königlicher
Schwedischer Generalissimus, wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster
ersuchet, daß er die Schwedischen Völcker aus einander legen, und, dem
Westphälischen Frieden gemäß, alle Hostilitäten aufheben möge. I. 43 bey ihm
beschweret sich gedachte Reichs-Gesandtschafft über die Schwedischen Guarnisonen
so in verschiedenen Städten des Nieder-Sächsischen Cräysses gelegen. I. 46
urgiret die accordirten Schwedischen Satisfactions-Gelder. I. 76 stellet der
Reichs-Gesandtschafft zu Münster vor, was sich noch vor grosse Schwierigkeiten
bey dem Executions-Werck des Westphälischen Friedens hervor thäten. I. 123. sqq.
188. sqq. wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster um Exauctoration der
Schwedischen Miliz, und Restitution derer annoch inne habenden festen Plätze
ersuchet. I. 148. sqq. 154. sqq. 171. sqq. 180. sqq. demselben berichtet
Churfürst Johann Georg der erste zu Sachsen, daß das Contingent des
Ober-Sächsischen Cräysses zu denen Schwedischen Satisfactions-Geldern bey allen
Ständen desselben parat liege, und sey dasselbe nur deswegen noch nicht nach
Leipzig, als der beniemten Lege-Stadt, geschafft worden, weil in selbiger annoch
Schwedische Guarnison läge. I. 165. sqq. wird von der Reichs-Gesandtschafft zu
Münster ersuchet aus dem Oesterreichischen Cräyß, als welcher bloß vor die
Käyserliche Soldatesca ausgesetzet worden, die Schwedischen Völcker abzuführen,
und die Contributiones aufzuheben I. 171. sqq. ersuchet Churfürst Johann
Philippen zu Mäyntz, daß er, vermöge seines Reichs-Directorii, die
Executions-Tractaten möge befördern helffen. I. 245. sqq.
Carl Gustav, König in Schweden, ermahnet den Magistrat
und die Bürgerschafft zu Dantzig, von aller Widersetzligkeit gegen ihn
abzustehen. I. 590. sqq.
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stung Tönningen, daß er auf begebenden Fall dem Königlichen Schwedischen General, Graf Steinbocken, nebst seiner Armée, eine sichere Retirade unter die Canonen gedachter Festung, auch auf Begehren in dieselbe verstatten solle. VII. 713 Carl Gustav, Pfaltzgraf am Rhein, und Königlicher Schwedischer Generalissimus, wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster ersuchet, daß er die Schwedischen Völcker aus einander legen, und, dem Westphälischen Frieden gemäß, alle Hostilitäten aufheben möge. I. 43 bey ihm beschweret sich gedachte Reichs-Gesandtschafft über die Schwedischen Guarnisonen so in verschiedenen Städten des Nieder-Sächsischen Cräysses gelegen. I. 46 urgiret die accordirten Schwedischen Satisfactions-Gelder. I. 76 stellet der Reichs-Gesandtschafft zu Münster vor, was sich noch vor grosse Schwierigkeiten bey dem Executions-Werck des Westphälischen Friedens hervor thäten. I. 123. sqq. 188. sqq. wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster um Exauctoration der Schwedischen Miliz, und Restitution derer annoch inne habenden festen Plätze ersuchet. I. 148. sqq. 154. sqq. 171. sqq. 180. sqq. demselben berichtet Churfürst Johann Georg der erste zu Sachsen, daß das Contingent des Ober-Sächsischen Cräysses zu denen Schwedischen Satisfactions-Geldern bey allen Ständen desselben parat liege, und sey dasselbe nur deswegen noch nicht nach Leipzig, als der beniemten Lege-Stadt, geschafft worden, weil in selbiger annoch Schwedische Guarnison läge. I. 165. sqq. wird von der Reichs-Gesandtschafft zu Münster ersuchet aus dem Oesterreichischen Cräyß, als welcher bloß vor die Käyserliche Soldatesca ausgesetzet worden, die Schwedischen Völcker abzuführen, und die Contributiones aufzuheben I. 171. sqq. ersuchet Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz, daß er, vermöge seines Reichs-Directorii, die Executions-Tractaten möge befördern helffen. I. 245. sqq. Carl Gustav, König in Schweden, ermahnet den Magistrat und die Bürgerschafft zu Dantzig, von aller Widersetzligkeit gegen ihn abzustehen. I. 590. sqq.
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