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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wird von eben demselben gebeten, daß er dem verbitterten Vorgeben seines Herrn Bruders Carls nicht Glauben beymessen, viel weniger demselben würcklichen Beystand leisten möge. V. 212 berichtet denen Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar, daß die Grafschafft Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey. V. 527. 560 vermahnet den Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfelß, daß er wegen der gefährlich scheinenden Kriegs-Läuffte seine Festung Rheinfelß mit allem nöthigen versorgen möge. V. 728 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 846 wird von Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar ersuchet, sich, als ein Erb-Vereinigter und Erb-Verbrüderter, seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt anzunehmen. VII. 319 promittiret dem Hertzog zu Weimar in der Arnstädtischen Streit-Sache seine Assistenz. VII. 322 wird von dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen ersuchet, ihm zu zulänglicher Satisfaction wider dessen Catholischen Herrn Vettern, Fürst Wilhelms Hyacinthi zu Nassau-Siegen, verübte Gewaltthaten behülfflich zu seyn. VII. 546. 550 recommandiret die Satisfaction des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, dem Könia Friderico I. in Preussen, und andern protestantischen Reichs-Ständen. VII. 562. sqq. condoliret dem Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret demselben zur angetretenen Regierung. VIII. 38 Carl, Landgraf zu Hessen-Rheinfelß, wird von seinem Herrn Bruder, Landgraf Wilhelmen, ersuchet, sich mit ihm zu vergleichen. V. 158 suchet bey Landgraf Carln zu Hessen-Cassel Assistenz in der Streit-Sache mit seinem Bruder. V. 212 über denselben beschweret sich Landgraf Wilhelm bey dem Käyser Leopoldo. V. 220. 228. sqq.
wird von eben demselben gebeten, daß er dem verbitterten Vorgeben seines Herrn Bruders Carls nicht Glauben beymessen, viel weniger demselben würcklichen Beystand leisten möge. V. 212 berichtet denen Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar, daß die Grafschafft Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey. V. 527. 560 vermahnet den Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfelß, daß er wegen der gefährlich scheinenden Kriegs-Läuffte seine Festung Rheinfelß mit allem nöthigen versorgen möge. V. 728 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 846 wird von Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar ersuchet, sich, als ein Erb-Vereinigter und Erb-Verbrüderter, seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt anzunehmen. VII. 319 promittiret dem Hertzog zu Weimar in der Arnstädtischen Streit-Sache seine Assistenz. VII. 322 wird von dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen ersuchet, ihm zu zulänglicher Satisfaction wider dessen Catholischen Herrn Vettern, Fürst Wilhelms Hyacinthi zu Nassau-Siegen, verübte Gewaltthaten behülfflich zu seyn. VII. 546. 550 recommandiret die Satisfaction des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, dem Könia Friderico I. in Preussen, und andern protestantischen Reichs-Ständen. VII. 562. sqq. condoliret dem Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret demselben zur angetretenen Regierung. VIII. 38 Carl, Landgraf zu Hessen-Rheinfelß, wird von seinem Herrn Bruder, Landgraf Wilhelmen, ersuchet, sich mit ihm zu vergleichen. V. 158 suchet bey Landgraf Carln zu Hessen-Cassel Assistenz in der Streit-Sache mit seinem Bruder. V. 212 über denselben beschweret sich Landgraf Wilhelm bey dem Käyser Leopoldo. V. 220. 228. sqq.
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                     Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey.
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[0744] wird von eben demselben gebeten, daß er dem verbitterten Vorgeben seines Herrn Bruders Carls nicht Glauben beymessen, viel weniger demselben würcklichen Beystand leisten möge. V. 212 berichtet denen Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar, daß die Grafschafft Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey. V. 527. 560 vermahnet den Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfelß, daß er wegen der gefährlich scheinenden Kriegs-Läuffte seine Festung Rheinfelß mit allem nöthigen versorgen möge. V. 728 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 846 wird von Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar ersuchet, sich, als ein Erb-Vereinigter und Erb-Verbrüderter, seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt anzunehmen. VII. 319 promittiret dem Hertzog zu Weimar in der Arnstädtischen Streit-Sache seine Assistenz. VII. 322 wird von dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen ersuchet, ihm zu zulänglicher Satisfaction wider dessen Catholischen Herrn Vettern, Fürst Wilhelms Hyacinthi zu Nassau-Siegen, verübte Gewaltthaten behülfflich zu seyn. VII. 546. 550 recommandiret die Satisfaction des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, dem Könia Friderico I. in Preussen, und andern protestantischen Reichs-Ständen. VII. 562. sqq. condoliret dem Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret demselben zur angetretenen Regierung. VIII. 38 Carl, Landgraf zu Hessen-Rheinfelß, wird von seinem Herrn Bruder, Landgraf Wilhelmen, ersuchet, sich mit ihm zu vergleichen. V. 158 suchet bey Landgraf Carln zu Hessen-Cassel Assistenz in der Streit-Sache mit seinem Bruder. V. 212 über denselben beschweret sich Landgraf Wilhelm bey dem Käyser Leopoldo. V. 220. 228. sqq.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/744>, abgerufen am 25.11.2024.