Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
wird von eben demselben gebeten, daß
er dem verbitterten Vorgeben seines Herrn Bruders Carls nicht Glauben beymessen,
viel weniger demselben würcklichen Beystand leisten möge. V. 212 berichtet denen
Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar, daß die Grafschafft
Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey.
V. 527. 560 vermahnet den Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfelß, daß er wegen der
gefährlich scheinenden Kriegs-Läuffte seine Festung Rheinfelß mit allem nöthigen
versorgen möge. V. 728 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von
ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 846 wird von
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar ersuchet, sich, als ein
Erb-Vereinigter und Erb-Verbrüderter, seiner wider den Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt anzunehmen. VII. 319 promittiret dem Hertzog zu Weimar in
der Arnstädtischen Streit-Sache seine Assistenz. VII. 322 wird von dem
Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen ersuchet, ihm zu zulänglicher Satisfaction
wider dessen Catholischen Herrn Vettern, Fürst Wilhelms Hyacinthi zu
Nassau-Siegen, verübte Gewaltthaten behülfflich zu seyn. VII. 546. 550
recommandiret die Satisfaction des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, dem
Könia Friderico I. in Preussen, und andern protestantischen Reichs-Ständen. VII.
562. sqq. condoliret dem Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel, wegen
Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret demselben zur angetretenen
Regierung. VIII. 38
Carl, Landgraf zu Hessen-Rheinfelß, wird von seinem Herrn
Bruder, Landgraf Wilhelmen, ersuchet, sich mit ihm zu vergleichen. V. 158 suchet
bey Landgraf Carln zu Hessen-Cassel Assistenz in der Streit-Sache mit seinem
Bruder. V. 212 über denselben beschweret sich Landgraf Wilhelm bey dem Käyser
Leopoldo. V. 220. 228. sqq.
wird von eben demselben gebeten, daß
er dem verbitterten Vorgeben seines Herrn Bruders Carls nicht Glauben beymessen,
viel weniger demselben würcklichen Beystand leisten möge. V. 212 berichtet denen
Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar, daß die Grafschafft
Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey.
V. 527. 560 vermahnet den Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfelß, daß er wegen der
gefährlich scheinenden Kriegs-Läuffte seine Festung Rheinfelß mit allem nöthigen
versorgen möge. V. 728 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von
ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 846 wird von
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar ersuchet, sich, als ein
Erb-Vereinigter und Erb-Verbrüderter, seiner wider den Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt anzunehmen. VII. 319 promittiret dem Hertzog zu Weimar in
der Arnstädtischen Streit-Sache seine Assistenz. VII. 322 wird von dem
Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen ersuchet, ihm zu zulänglicher Satisfaction
wider dessen Catholischen Herrn Vettern, Fürst Wilhelms Hyacinthi zu
Nassau-Siegen, verübte Gewaltthaten behülfflich zu seyn. VII. 546. 550
recommandiret die Satisfaction des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, dem
Könia Friderico I. in Preussen, und andern protestantischen Reichs-Ständen. VII.
562. sqq. condoliret dem Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel, wegen
Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret demselben zur angetretenen
Regierung. VIII. 38
Carl, Landgraf zu Hessen-Rheinfelß, wird von seinem Herrn
Bruder, Landgraf Wilhelmen, ersuchet, sich mit ihm zu vergleichen. V. 158 suchet
bey Landgraf Carln zu Hessen-Cassel Assistenz in der Streit-Sache mit seinem
Bruder. V. 212 über denselben beschweret sich Landgraf Wilhelm bey dem Käyser
Leopoldo. V. 220. 228. sqq.
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wird von eben demselben gebeten, daß er dem verbitterten Vorgeben seines Herrn Bruders Carls nicht Glauben beymessen, viel weniger demselben würcklichen Beystand leisten möge. V. 212 berichtet denen Praesidenten des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar, daß die Grafschafft Schaumburg kein Käyserlich Reichs-Lehen, sondern eine freye Erb-Grafschafft sey. V. 527. 560 vermahnet den Landgraf Wilhelm zu Hessen-Rheinfelß, daß er wegen der gefährlich scheinenden Kriegs-Läuffte seine Festung Rheinfelß mit allem nöthigen versorgen möge. V. 728 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, die von ihm gesuchte Cammer-Gerichts-Visitation befördern zu helffen. V. 846 wird von Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar ersuchet, sich, als ein Erb-Vereinigter und Erb-Verbrüderter, seiner wider den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt anzunehmen. VII. 319 promittiret dem Hertzog zu Weimar in der Arnstädtischen Streit-Sache seine Assistenz. VII. 322 wird von dem Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen ersuchet, ihm zu zulänglicher Satisfaction wider dessen Catholischen Herrn Vettern, Fürst Wilhelms Hyacinthi zu Nassau-Siegen, verübte Gewaltthaten behülfflich zu seyn. VII. 546. 550 recommandiret die Satisfaction des Reformirten Fürsten zu Nassau-Siegen, dem Könia Friderico I. in Preussen, und andern protestantischen Reichs-Ständen. VII. 562. sqq. condoliret dem Hertzog August Wilhelm zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret demselben zur angetretenen Regierung. VIII. 38 Carl, Landgraf zu Hessen-Rheinfelß, wird von seinem Herrn Bruder, Landgraf Wilhelmen, ersuchet, sich mit ihm zu vergleichen. V. 158 suchet bey Landgraf Carln zu Hessen-Cassel Assistenz in der Streit-Sache mit seinem Bruder. V. 212 über denselben beschweret sich Landgraf Wilhelm bey dem Käyser Leopoldo. V. 220. 228. sqq.
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