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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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verlanget von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß sie einen Cräyß-Tag ausschreiben möchten. VII. 635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der Reformirten Nassauischen Fürsten abzuhelffen. VII. 676. sqq. demselben stellet das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor, und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die Ausführung derer Früchte und Pferde ausser des Reichs Gräntzen. VII. 733. 782 denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta, um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck, seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den beyden Reichs-Städten Lübeck und Hamburg abzuführen. VII. 754 ermahnet den König in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII. 759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen Alliirten mit der Cron Franckreich geschlossenen unvermutheten Frieden zu Utrecht, ihre Reichs-Contingentia schleunigst schicken, und zu Rettung der Teutschen Freyheit alles vorkehren möchten. VII. 825. sqq. verlanget von allen Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen möge. VII. 872
verlanget von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß sie einen Cräyß-Tag ausschreiben möchten. VII. 635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der Reformirten Nassauischen Fürsten abzuhelffen. VII. 676. sqq. demselben stellet das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor, und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die Ausführung derer Früchte und Pferde ausser des Reichs Gräntzen. VII. 733. 782 denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta, um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck, seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den beyden Reichs-Städten Lübeck und Hamburg abzuführen. VII. 754 ermahnet den König in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII. 759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen Alliirten mit der Cron Franckreich geschlossenen unvermutheten Frieden zu Utrecht, ihre Reichs-Contingentia schleunigst schicken, und zu Rettung der Teutschen Freyheit alles vorkehren möchten. VII. 825. sqq. verlanget von allen Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen möge. VII. 872
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                     635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre
                     Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln
                     von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu
                     Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation
                     seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische
                     Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der
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                     das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor,
                     und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die
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                     denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta,
                     um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des
                     elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck,
                     seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den
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                     in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII.
                     759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen
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                     Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder
                     Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben
                     ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen
                     möge. VII. 872
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[0738] verlanget von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß sie einen Cräyß-Tag ausschreiben möchten. VII. 635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der Reformirten Nassauischen Fürsten abzuhelffen. VII. 676. sqq. demselben stellet das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor, und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die Ausführung derer Früchte und Pferde ausser des Reichs Gräntzen. VII. 733. 782 denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta, um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck, seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den beyden Reichs-Städten Lübeck und Hamburg abzuführen. VII. 754 ermahnet den König in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII. 759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen Alliirten mit der Cron Franckreich geschlossenen unvermutheten Frieden zu Utrecht, ihre Reichs-Contingentia schleunigst schicken, und zu Rettung der Teutschen Freyheit alles vorkehren möchten. VII. 825. sqq. verlanget von allen Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen möge. VII. 872

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/738>, abgerufen am 25.11.2024.