Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
verlanget von denen ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses, daß sie einen Cräyß-Tag ausschreiben möchten. VII.
635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre
Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln
von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation
seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische
Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der
Reformirten Nassauischen Fürsten abzuhelffen. VII. 676. sqq. demselben stellet
das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor,
und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die
Ausführung derer Früchte und Pferde ausser des Reichs Gräntzen. VII. 733. 782
denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta,
um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des
elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck,
seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den
beyden Reichs-Städten Lübeck und Hamburg abzuführen. VII. 754 ermahnet den König
in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII.
759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen
Alliirten mit der Cron Franckreich geschlossenen unvermutheten Frieden zu
Utrecht, ihre Reichs-Contingentia schleunigst schicken, und zu Rettung der
Teutschen Freyheit alles vorkehren möchten. VII. 825. sqq. verlanget von allen
Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder
Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben
ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen
möge. VII. 872
verlanget von denen ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses, daß sie einen Cräyß-Tag ausschreiben möchten. VII.
635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre
Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln
von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation
seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische
Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der
Reformirten Nassauischen Fürsten abzuhelffen. VII. 676. sqq. demselben stellet
das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor,
und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die
Ausführung derer Früchte und Pferde ausser des Reichs Gräntzen. VII. 733. 782
denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta,
um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des
elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck,
seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den
beyden Reichs-Städten Lübeck und Hamburg abzuführen. VII. 754 ermahnet den König
in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII.
759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen
Alliirten mit der Cron Franckreich geschlossenen unvermutheten Frieden zu
Utrecht, ihre Reichs-Contingentia schleunigst schicken, und zu Rettung der
Teutschen Freyheit alles vorkehren möchten. VII. 825. sqq. verlanget von allen
Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder
Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben
ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen
möge. VII. 872
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verlanget von denen ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, daß sie einen Cräyß-Tag ausschreiben möchten. VII. 635. sqq. ersuchet König Fridericum IV. in Dänemarck, der Stadt Hamburg ihre Schiffe nicht anhalten zu lassen. VII. 637. sqq. ernennet Fürst Maximilian Carln von Löwenstein-Wertheim zu seinem Principal-Commissario auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. VII. 647 denselben ersuchet der Schwäbische Cräyß um Moderation seines Cammer-Matricular-Anschlags. VII. 666 denselben ersuchet das Evangelische Corpus auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, denen Religions-Gravaminibus der Reformirten Nassauischen Fürsten abzuhelffen. VII. 676. sqq. demselben stellet das Cammer-Gerichte zu Wetzlar den Mangel seines Unterhalts gar beweglich vor, und bittet um schleunige Hülffe. VII. 689. sqq. 707. sqq. verbietet die Ausführung derer Früchte und Pferde ausser des Reichs Gräntzen. VII. 733. 782 denselben ersuchet die verwittibte Marggräfin zu Baden-Baden, Sibylla Augusta, um ein Moratorium wider die Creditores dieses Fürstlichen Hauses, wegen des elenden Zustandes dero Lande. VII. 749. sqq. vermahnet den König in Dänemarck, seine Trouppen aus denen Hertzoglichen Mecklenburgischen Landen, ingleichen den beyden Reichs-Städten Lübeck und Hamburg abzuführen. VII. 754 ermahnet den König in Schweden, seine Völcker aus denen neutralen Reichs Landen abzuführen. VII. 759 ersuchet die meisten Chur- und Fürsten, daß sie, nach dem von einigen Alliirten mit der Cron Franckreich geschlossenen unvermutheten Frieden zu Utrecht, ihre Reichs-Contingentia schleunigst schicken, und zu Rettung der Teutschen Freyheit alles vorkehren möchten. VII. 825. sqq. verlanget von allen Cräyß-ausschreibenden Fürsten ein ordentlich Verzeichniß, was ein ieder Cräyß-Stand an Volck und Geld beyzutragen schuldig sey. VII. 837. 840 denselben ersuchet die Stadt Regenspurg, daß er sie pro Loco Comitiorum stabili ernennen möge. VII. 872
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