Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
bey selbigem intercediret das Corpus
Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor den Evangelischen Rath zu
Augspurg, wegen ihres Bilder-Streits mit dem Abt, Prior und Convent des
Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VII. 488 notificiret
denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf
Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, und seiner Descendenten, in den
Fürsten-Stand. VII. 513 instruiret das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt,
wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet
die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen
behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus
Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von
Löwenstein-Wertheim. VII. 553 wird von Churfürst Georg Ludwigen zu Braunschweig
und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten
daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die
Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, von allen Thätlichkeiten abzustehen. VII. 582
bedancket sich gegen den Fürsten von Anhalt-Dessau, als Königlichen Preußischen
commandirenden General in denen Niederlanden, vor die gefassete tapffere
Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d'Ormond, als selbiger das
Königliche Preußische Corpo mit denen Englischen National-Völckern von der
übrigen Alliirten Armee in Flandern absondern wollen. VII. 598 vermahnet den
Hertzog zu Sachsen-Weimar, daß er den gesammten dreyen Fürsten zu Schwartzburg,
Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen
Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben
intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das
Fürstliche Hauß Sachsen-Weimar, wider das Hauß Schwartzburg. VII. 615
bey selbigem intercediret das Corpus
Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor den Evangelischen Rath zu
Augspurg, wegen ihres Bilder-Streits mit dem Abt, Prior und Convent des
Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VII. 488 notificiret
denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf
Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, und seiner Descendenten, in den
Fürsten-Stand. VII. 513 instruiret das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt,
wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet
die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen
behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus
Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von
Löwenstein-Wertheim. VII. 553 wird von Churfürst Georg Ludwigen zu Braunschweig
und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten
daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die
Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, von allen Thätlichkeiten abzustehen. VII. 582
bedancket sich gegen den Fürsten von Anhalt-Dessau, als Königlichen Preußischen
commandirenden General in denen Niederlanden, vor die gefassete tapffere
Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d’Ormond, als selbiger das
Königliche Preußische Corpo mit denen Englischen National-Völckern von der
übrigen Alliirten Armée in Flandern absondern wollen. VII. 598 vermahnet den
Hertzog zu Sachsen-Weimar, daß er den gesammten dreyen Fürsten zu Schwartzburg,
Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen
Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben
intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das
Fürstliche Hauß Sachsen-Weimar, wider das Hauß Schwartzburg. VII. 615
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bey selbigem intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor den Evangelischen Rath zu Augspurg, wegen ihres Bilder-Streits mit dem Abt, Prior und Convent des Reichs-GOttes-Hauses zu St. Ulrich und St. Afrae daselbst. VII. 488 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses die Erhebung Graf Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, und seiner Descendenten, in den Fürsten-Stand. VII. 513 instruiret das Nieder-Sächsische Cräyß-Ausschreib-Amt, wie es sich bey ietziger Nordischen Unruhe zu verhalten habe. VII. 535 ermahnet die meisten Chur- und Fürsten, zur Beylegung besagter Nordischen Kriegs-Troublen behülfflich zu seyn. VII. 538. sqq. bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Grafen von Löwenstein-Wertheim. VII. 553 wird von Churfürst Georg Ludwigen zu Braunschweig und Lüneburg ersuchet, derer Catholischen zu Siegen wider die Reformirten daselbst vorgenommenen Gewaltthätigkeiten zu steuren. VII. 567 vermahnet die Schweitzer-Cantons Zürch und Bern, von allen Thätlichkeiten abzustehen. VII. 582 bedancket sich gegen den Fürsten von Anhalt-Dessau, als Königlichen Preußischen commandirenden General in denen Niederlanden, vor die gefassete tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d’Ormond, als selbiger das Königliche Preußische Corpo mit denen Englischen National-Völckern von der übrigen Alliirten Armée in Flandern absondern wollen. VII. 598 vermahnet den Hertzog zu Sachsen-Weimar, daß er den gesammten dreyen Fürsten zu Schwartzburg, Sondershausen, Arnstadt und Rudelstadt, wegen der erlangten Fürstlichen Dignität, im geringsten nichts in Weg legen möge. VII. 604 bey demselben intercediret König Friedrich August in Pohlen, und Churfürst zu Sachsen, vor das Fürstliche Hauß Sachsen-Weimar, wider das Hauß Schwartzburg. VII. 615
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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