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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Cammer-Gerichts-Fiscal, Philipp Ludwig Arbogast, soll wider diejenigen scharff inquiriren und verfahren, die sich ungebührlicher Titul und Praedicaten anmassen. III. 139. sqq. Cammer-Gerichts-Praesident, Graf Friedrich Ernst von Solms, vid. Solms. Adolph Dietrich, Freyherr von Ingelheim, vid. Ingelheim. Cammer-Richter, Johann Hugo, Churfürst zu Trier, vid. Johann Hugo. soll Sitz und Stimm im Reichs-Fürsten-Rath haben. VII. 242. sqq. Cammer-Zieler, und deren Modus distribuendi. III. 868. 870. VII. 541. 704. 763. 749. 811. Cammer, Königliche Frantzösische zu Metz. III. 989 Campen, Magistrat da selbst entschuldiget sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, wegen ihres Ubergangs an Chur Cölln und den Bischoff von Münster. II. 953 Campen, ein Amt im Lüneburgischen, wird von Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, dem Hause Wolffenbüttel, durch ein zu Braunschweig aufgerichtetes Pactum, vor seinen Antheil an denen Lauenburgischen Landen abgetreten. VI. 69 will Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle restituirt haben, weil sich Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel geweigert, denen andern Articuln des gedachten Pacti nach zukommen. VI. 73 Canischa, eine Festung, wird von deuen Käyserlichen belagert. II. 407 will der Groß-Vezier entsetzen. ibid. derselben Belagerung müssen die Käyserlichen aufheben. II. 434 Canly, des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg Bedienter, wird beschuldiget, als habe er wider den Käyser, das Reich und einige Glieder desselben bedrohliche und schimpffliche Reden ausgestossen. IV. 43 wird von dem Schwedisch-Bremischen Gesandten defendiret. IV. 46
Cammer-Gerichts-Fiscal, Philipp Ludwig Arbogast, soll wider diejenigen scharff inquiriren und verfahren, die sich ungebührlicher Titul und Praedicaten anmassen. III. 139. sqq. Cammer-Gerichts-Praesident, Graf Friedrich Ernst von Solms, vid. Solms. Adolph Dietrich, Freyherr von Ingelheim, vid. Ingelheim. Cammer-Richter, Johann Hugo, Churfürst zu Trier, vid. Johann Hugo. soll Sitz und Stimm im Reichs-Fürsten-Rath haben. VII. 242. sqq. Cammer-Zieler, und deren Modus distribuendi. III. 868. 870. VII. 541. 704. 763. 749. 811. Cammer, Königliche Frantzösische zu Metz. III. 989 Campen, Magistrat da selbst entschuldiget sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, wegen ihres Ubergangs an Chur Cölln und den Bischoff von Münster. II. 953 Campen, ein Amt im Lüneburgischen, wird von Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, dem Hause Wolffenbüttel, durch ein zu Braunschweig aufgerichtetes Pactum, vor seinen Antheil an denen Lauenburgischen Landen abgetreten. VI. 69 will Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle restituirt haben, weil sich Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel geweigert, denen andern Articuln des gedachten Pacti nach zukommen. VI. 73 Canischa, eine Festung, wird von deuen Käyserlichen belagert. II. 407 will der Groß-Vezier entsetzen. ibid. derselben Belagerung müssen die Käyserlichen aufheben. II. 434 Canly, des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg Bedienter, wird beschuldiget, als habe er wider den Käyser, das Reich und einige Glieder desselben bedrohliche und schimpffliche Reden ausgestossen. IV. 43 wird von dem Schwedisch-Bremischen Gesandten defendiret. IV. 46
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[0734] Cammer-Gerichts-Fiscal, Philipp Ludwig Arbogast, soll wider diejenigen scharff inquiriren und verfahren, die sich ungebührlicher Titul und Praedicaten anmassen. III. 139. sqq. Cammer-Gerichts-Praesident, Graf Friedrich Ernst von Solms, vid. Solms. Adolph Dietrich, Freyherr von Ingelheim, vid. Ingelheim. Cammer-Richter, Johann Hugo, Churfürst zu Trier, vid. Johann Hugo. soll Sitz und Stimm im Reichs-Fürsten-Rath haben. VII. 242. sqq. Cammer-Zieler, und deren Modus distribuendi. III. 868. 870. VII. 541. 704. 763. 749. 811. Cammer, Königliche Frantzösische zu Metz. III. 989 Campen, Magistrat da selbst entschuldiget sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, wegen ihres Ubergangs an Chur Cölln und den Bischoff von Münster. II. 953 Campen, ein Amt im Lüneburgischen, wird von Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, dem Hause Wolffenbüttel, durch ein zu Braunschweig aufgerichtetes Pactum, vor seinen Antheil an denen Lauenburgischen Landen abgetreten. VI. 69 will Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle restituirt haben, weil sich Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel geweigert, denen andern Articuln des gedachten Pacti nach zukommen. VI. 73 Canischa, eine Festung, wird von deuen Käyserlichen belagert. II. 407 will der Groß-Vezier entsetzen. ibid. derselben Belagerung müssen die Käyserlichen aufheben. II. 434 Canly, des Frantzösischen Gevollmächtigten zu Regenspurg Bedienter, wird beschuldiget, als habe er wider den Käyser, das Reich und einige Glieder desselben bedrohliche und schimpffliche Reden ausgestossen. IV. 43 wird von dem Schwedisch-Bremischen Gesandten defendiret. IV. 46

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/734>, abgerufen am 25.11.2024.