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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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desselben älterer Praesident und Beysitzer exculpiren sich bey dem Cammer-Richter, wegen einiger Beschuldigungen nicht beobachteter Justiz. VI. 49 desselben Bericht, in Sachen des Assessor Wigandens, contra den Bischoffen zu Würtzburg, wird verdächtig gemacht. V. 299. 347 591 desselben Praesidenten, der Graf von Solms und Freyherr von Ingelheim, machen 2. Factiones durch ihre Uneinigkeit. VI. 284. 190. 337 wider das von demselben in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil verlanget Bischoff Friedrich Christian zu Münster eine Revision. V. 168 desselben Leserey und Cantzley wird auf einiger widrig-gesinnten Assessorum Befehl geschlossen. VI. 264. 265 desselben Mängeln soll durch eine Visitation abgeholffen werden. IV. 537. V. 815. VI. 6. 191. sqq. 268. 697. welche auch endlich zu Wetzlar angestellet wird. VII. 77. 455. sqq. 462. sqq. wie desselben Mängeln inskünfftige, durch Reichs-Constitutions-mäßige Mittel, füglich begegnet werden könte, wird dem Käyser Carolo VI. von der Evangelischen zu der Cameral-Visitation deputirter Churfürsten, Fürsten und Stände subdelegirten Räthen und Syndicis deutlich vorgestellet. VII. 959. sqq. gratuliret dem Käyser Carolo VI. zur Käyserlichen Würde. VII. 955 an dasselbe appelliret der Fürst zu Arnstadt wider das Verfahren des Hertzogs zu Sachsen-Weimar. VII. 296 Mittel zu dessen Unterhaltung werden inständigst urgiret. I. 51. III. 193. 372. IV. 192. VII. 507. 515. 587. 687. 707 Cammer-Gerichts-Anschlag, desselben Moderation suchet der Schwäbische Cräyß bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 40. 664. wie auch bey dem Käyser. VII. 666. sqq. Cammer-Gerichts-Cantzley soll mit beyderley Religions-Verwandten gleich besetzt seyn. I. 558 wird geschlossen. VI. 264. 265 Cammer-Gerichts-Cantzley-Verwalter, Wolff Ignatius Frieß, vid. Frieß.
desselben älterer Praesident und Beysitzer exculpiren sich bey dem Cammer-Richter, wegen einiger Beschuldigungen nicht beobachteter Justiz. VI. 49 desselben Bericht, in Sachen des Assessor Wigandens, contra den Bischoffen zu Würtzburg, wird verdächtig gemacht. V. 299. 347 591 desselben Praesidenten, der Graf von Solms und Freyherr von Ingelheim, machen 2. Factiones durch ihre Uneinigkeit. VI. 284. 190. 337 wider das von demselben in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil verlanget Bischoff Friedrich Christian zu Münster eine Revision. V. 168 desselben Leserey und Cantzley wird auf einiger widrig-gesinnten Assessorum Befehl geschlossen. VI. 264. 265 desselben Mängeln soll durch eine Visitation abgeholffen werden. IV. 537. V. 815. VI. 6. 191. sqq. 268. 697. welche auch endlich zu Wetzlar angestellet wird. VII. 77. 455. sqq. 462. sqq. wie desselben Mängeln inskünfftige, durch Reichs-Constitutions-mäßige Mittel, füglich begegnet werden könte, wird dem Käyser Carolo VI. von der Evangelischen zu der Cameral-Visitation deputirter Churfürsten, Fürsten und Stände subdelegirten Räthen und Syndicis deutlich vorgestellet. VII. 959. sqq. gratuliret dem Käyser Carolo VI. zur Käyserlichen Würde. VII. 955 an dasselbe appelliret der Fürst zu Arnstadt wider das Verfahren des Hertzogs zu Sachsen-Weimar. VII. 296 Mittel zu dessen Unterhaltung werden inständigst urgiret. I. 51. III. 193. 372. IV. 192. VII. 507. 515. 587. 687. 707 Cammer-Gerichts-Anschlag, desselben Moderation suchet der Schwäbische Cräyß bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 40. 664. wie auch bey dem Käyser. VII. 666. sqq. Cammer-Gerichts-Cantzley soll mit beyderley Religions-Verwandten gleich besetzt seyn. I. 558 wird geschlossen. VI. 264. 265 Cammer-Gerichts-Cantzley-Verwalter, Wolff Ignatius Frieß, vid. Frieß.
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                     des Assessor Wigandens, contra den Bischoffen zu Würtzburg, wird verdächtig
                     gemacht. V. 299. 347 591 desselben Praesidenten, der Graf von Solms und Freyherr
                     von Ingelheim, machen 2. Factiones durch ihre Uneinigkeit. VI. 284. 190. 337
                     wider das von demselben in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil verlanget
                     Bischoff Friedrich Christian zu Münster eine Revision. V. 168 desselben Leserey
                     und Cantzley wird auf einiger widrig-gesinnten Assessorum Befehl geschlossen.
                     VI. 264. 265 desselben Mängeln soll durch eine Visitation abgeholffen werden.
                     IV. 537. V. 815. VI. 6. 191. sqq. 268. 697. welche auch endlich zu Wetzlar
                     angestellet wird. VII. 77. 455. sqq. 462. sqq. wie desselben Mängeln
                     inskünfftige, durch Reichs-Constitutions-mäßige Mittel, füglich begegnet werden
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                     Räthen und Syndicis deutlich vorgestellet. VII. 959. sqq. gratuliret dem Käyser
                     Carolo VI. zur Käyserlichen Würde. VII. 955 an dasselbe appelliret der Fürst zu
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[0733] desselben älterer Praesident und Beysitzer exculpiren sich bey dem Cammer-Richter, wegen einiger Beschuldigungen nicht beobachteter Justiz. VI. 49 desselben Bericht, in Sachen des Assessor Wigandens, contra den Bischoffen zu Würtzburg, wird verdächtig gemacht. V. 299. 347 591 desselben Praesidenten, der Graf von Solms und Freyherr von Ingelheim, machen 2. Factiones durch ihre Uneinigkeit. VI. 284. 190. 337 wider das von demselben in der Gehmischen Sache gefällte Urtheil verlanget Bischoff Friedrich Christian zu Münster eine Revision. V. 168 desselben Leserey und Cantzley wird auf einiger widrig-gesinnten Assessorum Befehl geschlossen. VI. 264. 265 desselben Mängeln soll durch eine Visitation abgeholffen werden. IV. 537. V. 815. VI. 6. 191. sqq. 268. 697. welche auch endlich zu Wetzlar angestellet wird. VII. 77. 455. sqq. 462. sqq. wie desselben Mängeln inskünfftige, durch Reichs-Constitutions-mäßige Mittel, füglich begegnet werden könte, wird dem Käyser Carolo VI. von der Evangelischen zu der Cameral-Visitation deputirter Churfürsten, Fürsten und Stände subdelegirten Räthen und Syndicis deutlich vorgestellet. VII. 959. sqq. gratuliret dem Käyser Carolo VI. zur Käyserlichen Würde. VII. 955 an dasselbe appelliret der Fürst zu Arnstadt wider das Verfahren des Hertzogs zu Sachsen-Weimar. VII. 296 Mittel zu dessen Unterhaltung werden inständigst urgiret. I. 51. III. 193. 372. IV. 192. VII. 507. 515. 587. 687. 707 Cammer-Gerichts-Anschlag, desselben Moderation suchet der Schwäbische Cräyß bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VII. 40. 664. wie auch bey dem Käyser. VII. 666. sqq. Cammer-Gerichts-Cantzley soll mit beyderley Religions-Verwandten gleich besetzt seyn. I. 558 wird geschlossen. VI. 264. 265 Cammer-Gerichts-Cantzley-Verwalter, Wolff Ignatius Frieß, vid. Frieß.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/733>, abgerufen am 25.11.2024.