Braunschweigische Chur-Sache. VIII. 379. 390. 482. 489.
491.Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, vid. Hannover,
Bevern, Zell, Wolffenbüttel.Brau-Wesen, Streitigkeiten wegen desselben im Stifft
Corvey und Hildesheim. II. 843. VII. 197Bremen geräth mit dem Grafen zu Oldenburg, wegen
Einführung eines neuen Weser-Zolls, in Streit. I. 341 wird von dem Käyser in
Bann gethan. I. 342 der Magistrat daselbst ersuchet Bischoff Frantz Wilhelmen zu
Oßnabrück, bey Käyserlicher Majestät vor ihre Stadt zu intercediren. I. 341 vor
diese Stadt intercediret der Magistrat zu Lübeck und Hamburg bey denen 4.
ausschreibenden Reichs-Städten, daß sie sich derselben annehmen möchten. I. 344
suchet Admissionem ad Sessionem & Votum in dem Reichs-Städtischen Collegio.
I. 489. wider welches Suchen die Königlichen Schwedischen Gesandten auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg protestiren. I. 489. sqq. soll sich nicht in die
Streitigkeiten zwischen der Stadt Münster, und dem Bischoff daselbst, Christoph
Bernharden, mengen. I. 688. sqq. soll dem König Carl XI. in Schweden, wegen
einiger Contraventionen wider den Stadischen Vergleich, Satisfaction geben. II.
495. 522 ist dem König in Schweden verbunden zu huldigen, nicht wegen einer
alten Gerechtigkeit, sondern bloß vi specialis Pacti. II. 526. sqq. den
Magistrat daselbst erinnert der Käyserliche Abgesandte, Graf Christian von Eck,
daß sie ihr Reichs-Contingent stellen möchten. V. 924Bremen, Hertzothum, Königliche Schwedische Regierung in
selbigem eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz ihre Gedancken über die
vorgenommene Rectification des mangelhafften Müntz-Wesens im Römischen Reich. V.
271 Praesident, Land-Räthe und Ritterschafft dieses Hertzogthums stellen dem
Käyser Leopoldo, wie auch der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ihren kläglichen
Zustand
Braunschweigische Chur-Sache. VIII. 379. 390. 482. 489.
491.Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, vid. Hannover,
Bevern, Zell, Wolffenbüttel.Brau-Wesen, Streitigkeiten wegen desselben im Stifft
Corvey und Hildesheim. II. 843. VII. 197Bremen geräth mit dem Grafen zu Oldenburg, wegen
Einführung eines neuen Weser-Zolls, in Streit. I. 341 wird von dem Käyser in
Bann gethan. I. 342 der Magistrat daselbst ersuchet Bischoff Frantz Wilhelmen zu
Oßnabrück, bey Käyserlicher Majestät vor ihre Stadt zu intercediren. I. 341 vor
diese Stadt intercediret der Magistrat zu Lübeck und Hamburg bey denen 4.
ausschreibenden Reichs-Städten, daß sie sich derselben annehmen möchten. I. 344
suchet Admissionem ad Sessionem & Votum in dem Reichs-Städtischen Collegio.
I. 489. wider welches Suchen die Königlichen Schwedischen Gesandten auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg protestiren. I. 489. sqq. soll sich nicht in die
Streitigkeiten zwischen der Stadt Münster, und dem Bischoff daselbst, Christoph
Bernharden, mengen. I. 688. sqq. soll dem König Carl XI. in Schweden, wegen
einiger Contraventionen wider den Stadischen Vergleich, Satisfaction geben. II.
495. 522 ist dem König in Schweden verbunden zu huldigen, nicht wegen einer
alten Gerechtigkeit, sondern bloß vi specialis Pacti. II. 526. sqq. den
Magistrat daselbst erinnert der Käyserliche Abgesandte, Graf Christian von Eck,
daß sie ihr Reichs-Contingent stellen möchten. V. 924Bremen, Hertzothum, Königliche Schwedische Regierung in
selbigem eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz ihre Gedancken über die
vorgenommene Rectification des mangelhafften Müntz-Wesens im Römischen Reich. V.
271 Praesident, Land-Räthe und Ritterschafft dieses Hertzogthums stellen dem
Käyser Leopoldo, wie auch der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ihren kläglichen
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Einführung eines neuen Weser-Zolls, in Streit. I. 341 wird von dem Käyser in
Bann gethan. I. 342 der Magistrat daselbst ersuchet Bischoff Frantz Wilhelmen zu
Oßnabrück, bey Käyserlicher Majestät vor ihre Stadt zu intercediren. I. 341 vor
diese Stadt intercediret der Magistrat zu Lübeck und Hamburg bey denen 4.
ausschreibenden Reichs-Städten, daß sie sich derselben annehmen möchten. I. 344
suchet Admissionem ad Sessionem & Votum in dem Reichs-Städtischen Collegio.
I. 489. wider welches Suchen die Königlichen Schwedischen Gesandten auf dem
Reichs-Tag zu Regenspurg protestiren. I. 489. sqq. soll sich nicht in die
Streitigkeiten zwischen der Stadt Münster, und dem Bischoff daselbst, Christoph
Bernharden, mengen. I. 688. sqq. soll dem König Carl XI. in Schweden, wegen
einiger Contraventionen wider den Stadischen Vergleich, Satisfaction geben. II.
495. 522 ist dem König in Schweden verbunden zu huldigen, nicht wegen einer
alten Gerechtigkeit, sondern bloß vi specialis Pacti. II. 526. sqq. den
Magistrat daselbst erinnert der Käyserliche Abgesandte, Graf Christian von Eck,
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selbigem eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz ihre Gedancken über die
vorgenommene Rectification des mangelhafften Müntz-Wesens im Römischen Reich. V.
271 Praesident, Land-Räthe und Ritterschafft dieses Hertzogthums stellen dem
Käyser Leopoldo, wie auch der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ihren kläglichen
Zustand
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[0726]
Braunschweigische Chur-Sache. VIII. 379. 390. 482. 489. 491. Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, vid. Hannover, Bevern, Zell, Wolffenbüttel. Brau-Wesen, Streitigkeiten wegen desselben im Stifft Corvey und Hildesheim. II. 843. VII. 197 Bremen geräth mit dem Grafen zu Oldenburg, wegen Einführung eines neuen Weser-Zolls, in Streit. I. 341 wird von dem Käyser in Bann gethan. I. 342 der Magistrat daselbst ersuchet Bischoff Frantz Wilhelmen zu Oßnabrück, bey Käyserlicher Majestät vor ihre Stadt zu intercediren. I. 341 vor diese Stadt intercediret der Magistrat zu Lübeck und Hamburg bey denen 4. ausschreibenden Reichs-Städten, daß sie sich derselben annehmen möchten. I. 344 suchet Admissionem ad Sessionem & Votum in dem Reichs-Städtischen Collegio. I. 489. wider welches Suchen die Königlichen Schwedischen Gesandten auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg protestiren. I. 489. sqq. soll sich nicht in die Streitigkeiten zwischen der Stadt Münster, und dem Bischoff daselbst, Christoph Bernharden, mengen. I. 688. sqq. soll dem König Carl XI. in Schweden, wegen einiger Contraventionen wider den Stadischen Vergleich, Satisfaction geben. II. 495. 522 ist dem König in Schweden verbunden zu huldigen, nicht wegen einer alten Gerechtigkeit, sondern bloß vi specialis Pacti. II. 526. sqq. den Magistrat daselbst erinnert der Käyserliche Abgesandte, Graf Christian von Eck, daß sie ihr Reichs-Contingent stellen möchten. V. 924 Bremen, Hertzothum, Königliche Schwedische Regierung in selbigem eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz ihre Gedancken über die vorgenommene Rectification des mangelhafften Müntz-Wesens im Römischen Reich. V. 271 Praesident, Land-Räthe und Ritterschafft dieses Hertzogthums stellen dem Käyser Leopoldo, wie auch der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ihren kläglichen Zustand
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/726>, abgerufen am 22.07.2024.
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