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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901 Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67 des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die
des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901 Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67 des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die
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[0720] des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901 Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67 des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/720>, abgerufen am 25.11.2024.