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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Inzwischen ersuchen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere Großgünstige, Hochgeehrte Herren, unterthänig- und geziemenden Fleisses, selbige geruhen, hiesige durch so grosse Trübseligkeiten äusserst affligirte Stadt mit dero fernern Propension und hochgeschätzter Rückkehr zu beglücken, auch, habendem hohen Vermögen nach, dasjenige ohnbeschwert beyzutragen, was zu ungehindertem Genuß des also wieder erstatteten freyen Commercii, und sonsten zu hiesiger Stadt Erquvickung gereichen mag. Welche hohe Gnade und Gütigkeit wir mit unterthänigem und ergebenstem Dancke zu veneriren, und, äusserstem Vermögen nach, zu bezeigen niemahlen ermanglen werden, wie mit schuldigstem Respect und ohnverrückter Ergebenheit verharren,

Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren

Datum den 3. Maji, Anno 1714.

unterthänige, Dienst-ergeben-willigste, Cämmerer und Rath der Stadt Regenspurg.

XV.
Schreiben Hertzog August Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel an einen Reichs-Fürsten, worinn er demselben das Absterben seines Herrn Vaters, Hertzog Anthon Ulrichs zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, notificiret, so auch mut. mutand. an Käpser-König- und andere Fürstliche Personen ergangen, de Anno 1714.
Unsere freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.

Inzwischen ersuchen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere Großgünstige, Hochgeehrte Herren, unterthänig- und geziemenden Fleisses, selbige geruhen, hiesige durch so grosse Trübseligkeiten äusserst affligirte Stadt mit dero fernern Propension und hochgeschätzter Rückkehr zu beglücken, auch, habendem hohen Vermögen nach, dasjenige ohnbeschwert beyzutragen, was zu ungehindertem Genuß des also wieder erstatteten freyen Commercii, und sonsten zu hiesiger Stadt Erquvickung gereichen mag. Welche hohe Gnade und Gütigkeit wir mit unterthänigem und ergebenstem Dancke zu veneriren, und, äusserstem Vermögen nach, zu bezeigen niemahlen ermanglen werden, wie mit schuldigstem Respect und ohnverrückter Ergebenheit verharren,

Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren

Datum den 3. Maji, Anno 1714.

unterthänige, Dienst-ergeben-willigste, Cämmerer und Rath der Stadt Regenspurg.

XV.
Schreiben Hertzog August Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel an einen Reichs-Fürsten, worinn er demselben das Absterben seines Herrn Vaters, Hertzog Anthon Ulrichs zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, notificiret, so auch mut. mutand. an Käpser-König- und andere Fürstliche Personen ergangen, de Anno 1714.
Unsere freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.
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                     geziemenden Fleisses, selbige geruhen, hiesige durch so grosse Trübseligkeiten
                     äusserst affligirte Stadt mit dero fernern Propension und hochgeschätzter
                     Rückkehr zu beglücken, auch, habendem hohen Vermögen nach, dasjenige
                     ohnbeschwert beyzutragen, was zu ungehindertem Genuß des also wieder erstatteten
                     freyen Commercii, und sonsten zu hiesiger Stadt Erquvickung gereichen mag.
                     Welche hohe Gnade und Gütigkeit wir mit unterthänigem und ergebenstem Dancke zu
                     veneriren, und, äusserstem Vermögen nach, zu bezeigen niemahlen ermanglen
                     werden, wie mit schuldigstem Respect und ohnverrückter Ergebenheit
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[36/0072] Inzwischen ersuchen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere Großgünstige, Hochgeehrte Herren, unterthänig- und geziemenden Fleisses, selbige geruhen, hiesige durch so grosse Trübseligkeiten äusserst affligirte Stadt mit dero fernern Propension und hochgeschätzter Rückkehr zu beglücken, auch, habendem hohen Vermögen nach, dasjenige ohnbeschwert beyzutragen, was zu ungehindertem Genuß des also wieder erstatteten freyen Commercii, und sonsten zu hiesiger Stadt Erquvickung gereichen mag. Welche hohe Gnade und Gütigkeit wir mit unterthänigem und ergebenstem Dancke zu veneriren, und, äusserstem Vermögen nach, zu bezeigen niemahlen ermanglen werden, wie mit schuldigstem Respect und ohnverrückter Ergebenheit verharren, Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren Datum den 3. Maji, Anno 1714. unterthänige, Dienst-ergeben-willigste, Cämmerer und Rath der Stadt Regenspurg. XV. Schreiben Hertzog August Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel an einen Reichs-Fürsten, worinn er demselben das Absterben seines Herrn Vaters, Hertzog Anthon Ulrichs zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, notificiret, so auch mut. mutand. an Käpser-König- und andere Fürstliche Personen ergangen, de Anno 1714. Unsere freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/72>, abgerufen am 25.11.2024.