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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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lung daselbst, daß sie sich die Sachen wegen der Stadt Wembdingen bestens möge recommandirt seyn lassen. VII. 3 Marggraf Carls zu Baden-Durlach an die Reichs-Versammlung, daß sie ihm die erledigte Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle auftragen möge. VII. 7 des Freyherrn von Leyen an die Reichs-Versammlung, gleiches Innhalts. VII. 15 Printz Carl Alexanders von Würtenberg an die Reichs-Versammlung, auch desselben Innhalts. VII. 23 der Landgrafen von Hessen-Rheinfelß, VVilhelmi und Ernesti, an die Reichs-Versammlung, sie bey denen Plätzen, die ihnen nach denen Pactis Familiae zugehören, wider den Landgrafen von Hessen-Cassel zu schützen. VII. 20 des Chur-Pfältzischen Ministri, Baron von Stillingen, an die Reichs-Versammlung, daß sie auf eine billiche Indemnisation vor den Schaden, den sein hoher Principal in ietzigem Kriege erlitten, möge bedacht seyn. VII. 24. sqq. Bürgermeister und Raths der Reichs-Stadt Friedberg an das Reichs-Städtische Collegium, daß sich dasselbe ihrer wider die Burg Friedberg, die sie um ihre Reichs-Immedietät zu bringen gedacht, annehmen möge. VII. 75 des Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß das Hoch-Stifft und Fürstenthum Lüttich so lange von seiner Session und Stimm auf dem Reichs-Tag suspendirt werden möge, bis selbiges sich bey dem Cräysse behörig wieder eingestellet. VII 186 des Raths und sämmtlicher Gemeine zu Wehrheim an Churfürst Carln zu Trier, daß er sie in ihrer Evangelischen Religion nicht möge graviren lassen. VII. 189 des Raths zu Franckfurt am Mäyn an das Churfürstliche Collegium, daß ihnen die Formula Juramenti Securitatis, so sie leisten sollen, möge communiciret werden. VII. 331 des Raths und sämmtlicher Gemeine zu Wehrheim an Fürst Wilhelm zu Nassau-Dillenburg, daß sie, wegen der wenigen Catholischen daselbst, in Religions-Sachen nicht möchten gekräncket werden. VII. 510
lung daselbst, daß sie sich die Sachen wegen der Stadt Wembdingen bestens möge recommandirt seyn lassen. VII. 3 Marggraf Carls zu Baden-Durlach an die Reichs-Versammlung, daß sie ihm die erledigte Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle auftragen möge. VII. 7 des Freyherrn von Leyen an die Reichs-Versammlung, gleiches Innhalts. VII. 15 Printz Carl Alexanders von Würtenberg an die Reichs-Versammlung, auch desselben Innhalts. VII. 23 der Landgrafen von Hessen-Rheinfelß, VVilhelmi und Ernesti, an die Reichs-Versammlung, sie bey denen Plätzen, die ihnen nach denen Pactis Familiae zugehören, wider den Landgrafen von Hessen-Cassel zu schützen. VII. 20 des Chur-Pfältzischen Ministri, Baron von Stillingen, an die Reichs-Versammlung, daß sie auf eine billiche Indemnisation vor den Schaden, den sein hoher Principal in ietzigem Kriege erlitten, möge bedacht seyn. VII. 24. sqq. Bürgermeister und Raths der Reichs-Stadt Friedberg an das Reichs-Städtische Collegium, daß sich dasselbe ihrer wider die Burg Friedberg, die sie um ihre Reichs-Immedietät zu bringen gedacht, annehmen möge. VII. 75 des Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß das Hoch-Stifft und Fürstenthum Lüttich so lange von seiner Session und Stimm auf dem Reichs-Tag suspendirt werden möge, bis selbiges sich bey dem Cräysse behörig wieder eingestellet. VII 186 des Raths und sämmtlicher Gemeine zu Wehrheim an Churfürst Carln zu Trier, daß er sie in ihrer Evangelischen Religion nicht möge graviren lassen. VII. 189 des Raths zu Franckfurt am Mäyn an das Churfürstliche Collegium, daß ihnen die Formula Juramenti Securitatis, so sie leisten sollen, möge communiciret werden. VII. 331 des Raths und säm̃tlicher Gemeine zu Wehrheim an Fürst Wilhelm zu Nassau-Dillenburg, daß sie, wegen der wenigen Catholischen daselbst, in Religions-Sachen nicht möchten gekräncket werden. VII. 510
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                     VII. 7 des Freyherrn von Leyen an die Reichs-Versammlung, gleiches Innhalts.
                     VII. 15 Printz Carl Alexanders von Würtenberg an die Reichs-Versammlung, auch
                     desselben Innhalts. VII. 23 der Landgrafen von Hessen-Rheinfelß, VVilhelmi und
                     Ernesti, an die Reichs-Versammlung, sie bey denen Plätzen, die ihnen nach denen
                     Pactis Familiae zugehören, wider den Landgrafen von Hessen-Cassel zu schützen.
                     VII. 20 des Chur-Pfältzischen Ministri, Baron von Stillingen, an die
                     Reichs-Versammlung, daß sie auf eine billiche Indemnisation vor den Schaden, den
                     sein hoher Principal in ietzigem Kriege erlitten, möge bedacht seyn. VII. 24.
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                     Collegium, daß sich dasselbe ihrer wider die Burg Friedberg, die sie um ihre
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                     Cräyß-Convents zu Cölln, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß das
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[0718] lung daselbst, daß sie sich die Sachen wegen der Stadt Wembdingen bestens möge recommandirt seyn lassen. VII. 3 Marggraf Carls zu Baden-Durlach an die Reichs-Versammlung, daß sie ihm die erledigte Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle auftragen möge. VII. 7 des Freyherrn von Leyen an die Reichs-Versammlung, gleiches Innhalts. VII. 15 Printz Carl Alexanders von Würtenberg an die Reichs-Versammlung, auch desselben Innhalts. VII. 23 der Landgrafen von Hessen-Rheinfelß, VVilhelmi und Ernesti, an die Reichs-Versammlung, sie bey denen Plätzen, die ihnen nach denen Pactis Familiae zugehören, wider den Landgrafen von Hessen-Cassel zu schützen. VII. 20 des Chur-Pfältzischen Ministri, Baron von Stillingen, an die Reichs-Versammlung, daß sie auf eine billiche Indemnisation vor den Schaden, den sein hoher Principal in ietzigem Kriege erlitten, möge bedacht seyn. VII. 24. sqq. Bürgermeister und Raths der Reichs-Stadt Friedberg an das Reichs-Städtische Collegium, daß sich dasselbe ihrer wider die Burg Friedberg, die sie um ihre Reichs-Immedietät zu bringen gedacht, annehmen möge. VII. 75 des Westphälischen Cräyß-Convents zu Cölln, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß das Hoch-Stifft und Fürstenthum Lüttich so lange von seiner Session und Stimm auf dem Reichs-Tag suspendirt werden möge, bis selbiges sich bey dem Cräysse behörig wieder eingestellet. VII 186 des Raths und sämmtlicher Gemeine zu Wehrheim an Churfürst Carln zu Trier, daß er sie in ihrer Evangelischen Religion nicht möge graviren lassen. VII. 189 des Raths zu Franckfurt am Mäyn an das Churfürstliche Collegium, daß ihnen die Formula Juramenti Securitatis, so sie leisten sollen, möge communiciret werden. VII. 331 des Raths und säm̃tlicher Gemeine zu Wehrheim an Fürst Wilhelm zu Nassau-Dillenburg, daß sie, wegen der wenigen Catholischen daselbst, in Religions-Sachen nicht möchten gekräncket werden. VII. 510

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/718>, abgerufen am 25.11.2024.