Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte Herren,

EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden, daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:

Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte Herren,

EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden, daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0071" n="35"/>
      </div>
      <div>
        <head>Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge,
                     Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte
                     Herren,<lb/></head>
        <p>EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten
                     Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von
                     Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so
                     sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns
                     eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden,
                     daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste
                     Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen
                     seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer
                     Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren,
                     hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere
                     desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem
                     devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und
                     Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer
                     Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten
                     Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu
                     unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns
                     das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit
                     gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[35/0071] Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gebohrne, Hochedle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, Gnädige, auch insonders Großgünstige, Hochgeehrte Herren, EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unseren Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, haben hiemit hertzerfreulichst benachrichten sollen, daß anheut von Ihrer Käyserlichen Majestät und dero hohen Administration in Bäyern, die so sehnlich gesucht- und gewünschte allergnädigst- und gnädigste Resolution uns eröffnet, auch die desfalls nöthige Befehle an ihre Behörde ertheilet worden, daß die Sperr hiesiger Stadt völlig aufgehebt, die deshalb aufgestellt geweste Wachten wiederum abgeführet, und das Commercium zu Wasser und Land fceygelassen seyn solte, gleich wie nun die Erlangung sothanen allergnädigsten Resultats Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hochgültiges und gütigstes Vorwort besonders befördert: Als haben unsere desfalls schuldige gehorsamste Dancksagung hiemit abstatten, sollen, mit dem devotesten Wunsch, daß der Allerhöchste diese und alle andere hiesiger Stadt und Gemeinde erzeigte hohe Gnade und Wohlwollen, mit vielem Segen vergelten, Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, und unserer Großgünstigen, Hochgeehrten Herren, hohe und geehrteste Personen und Familien, dem Publico zum Besten und zu unserer besondern Consolation, in unverrücktem Wohlergehen erhalten, auch uns das Vermögen und Kräffte verleihen wolle, unsere schuldigste Danckbarkeit gefliessenst in angenehmen Diensten bezeigen zu können:

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/71
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/71>, abgerufen am 28.12.2024.