zum Stande kommen solte, doch
inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum
ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich
in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey
gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts
verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche
Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.
Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren
Dienst-bereitwilligste;
Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses
allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten.
Inscriptio.
Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und
Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen
Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten
hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und
Vielgeehrten Herren.
XIV.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu
Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben
worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.
zum Stande kommen solte, doch
inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum
ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich
in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey
gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts
verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche
Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.
Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren
Dienst-bereitwilligste;
Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses
allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten.
Inscriptio.
Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und
Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen
Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten
hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und
Vielgeehrten Herren.
XIV.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu
Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben
worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0070"n="34"/>
zum Stande kommen solte, doch
inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum
ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich
in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey
gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts
verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche
Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.</p><l>Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren</l><p>Dienst-bereitwilligste;</p><l>Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses
allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten.</l></div><div><head>Inscriptio.<lb/></head><p>Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und
Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen
Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten
hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und
Vielgeehrten Herren.</p></div><div><head>XIV.<lb/></head><l>Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu
Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben
worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.</l></div></body></text></TEI>
[34/0070]
zum Stande kommen solte, doch inzwischen diejenigen, so von denen Potentioribus Statuum Evangelicorum ohnzweifentlich dabey erscheinen werden, darunter zulänglich instruirt, folglich in diesem GOtt und Gewissen betreffenden höchstwichtigen Geschäfft, bey gegenwärtigem Moment der ohne das so kurtz gefasten Friedens-Abhandlung nichts verabsäumet werden möge, womit nebst allerseitiger Empfehlung in die Göttliche Obhut wir allstets verharren. Franckfurt, den 14. Martii, Anno 1714.
Euer Excellenz, und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren Dienst-bereitwilligste;
Der Evangelischen Fürsten und Stände des löblichen Ober-Rheinischen Cräysses allhier versammlete Räthe, Bothschaffter und Gesandten. Inscriptio.
Denen Hoch- und Wohlgebohrnen, Hoch-Edelgebohrnen, Hoch-Edelgestrengen, Vest- und Hochgelehrten des H. Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen Evangelischen Theils, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigten hochansehnlichen Räthen, Bothschafftern und Gesandten; Unsern Hoch- und Vielgeehrten Herren.
XIV.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu Augspurg, worinn sie derselben berichten, daß die Sperrung mit ihnen aufgehoben worden, und sie nach Regenspurg zurück zu kommen bitten, de Anno 1714.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/70>, abgerufen am 28.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.