Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
Leopoldum um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls Graf Peters von Serini. II. 855 von ihr nimmt ihr Gemahl in einem Schreiben Abschied, ehe er enthauptet worden. II. 876 Anna Catharina, verwittibte Rhein-Gräfin, ersuchet im Nahmen ihres Herrn Sohns, nebst denen andern Evangelischen Rhein-Grafen, das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg um Assistenz wider die Eingriffe des Fürsten Carl Theodori Ottonis von Salm. V. 167 Anna Dorothea, Aebtißin zu Qvedlinburg, bezeigt sich unwillig über die zwischen Chur-Sachsen und Chur-Brandenburg getroffene Transaction wegen der Qvedlinburgischen Erb-Vogtey, und will den Churfürsten von Brandenburg noch viel Difficultäten machen. IV. 1163. VIII. 526. seqq. wird von Königlicher Majestät in Polen Friderico Augusto ermahnet, sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht weiter zu opponiren. IV. 1163. sqq. rechtfertiget ihre Conduite in einem Schreiben an Königliche Majestät, Fridericum Augustum. IV. 1165 notificiret dem König in Preussen, Friderico I. daß ihr Capitul bey bevorstehender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von Sachsen-Weissenfelß reflectire, und bittet ihn sein Sentiment ihr darüber zu eröffnen. VI. 292. seqq. Anna Elisabeth, Wild- und Rhein-Gräfin, beklaget sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sich die Frantzosen des Schlosses Oberstein bemächtiget, und von denen Unterthanen Brandschatzung gefodert, bittet sich deswegen ihrer bey dem Käyser an zunehmen. III. 1025 Anna Elisabeth, Hertzog Christian Ulrichs von Würtenberg Oelß zu Bernstadt Gemahlin, wegen dero Absterben condoliret der Rath zu Breßlau ihrem Gemahl. VIII. 155 Anna Elisabeth, verwittibte Gräfin zu Hatzfeld und Gleichen, urgiret im Nahmen ihrer dreyen unmündigen Söhne bey dem Käyser Carolo VI. das dem Gräflichen Hatzfeldischen Hause schon vom Käyser Ferdinando III. beygelegte Praedicat: Hoch- und Wohlgebohren. VII. 628
Leopoldum um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls Graf Peters von Serini. II. 855 von ihr nimmt ihr Gemahl in einem Schreiben Abschied, ehe er enthauptet worden. II. 876 Anna Catharina, verwittibte Rhein-Gräfin, ersuchet im Nahmen ihres Herrn Sohns, nebst denen andern Evangelischen Rhein-Grafen, das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg um Assistenz wider die Eingriffe des Fürsten Carl Theodori Ottonis von Salm. V. 167 Anna Dorothea, Aebtißin zu Qvedlinburg, bezeigt sich unwillig über die zwischen Chur-Sachsen und Chur-Brandenburg getroffene Transaction wegen der Qvedlinburgischen Erb-Vogtey, und will den Churfürsten von Brandenburg noch viel Difficultäten machen. IV. 1163. VIII. 526. seqq. wird von Königlicher Majestät in Polen Friderico Augusto ermahnet, sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht weiter zu opponiren. IV. 1163. sqq. rechtfertiget ihre Conduite in einem Schreiben an Königliche Majestät, Fridericum Augustum. IV. 1165 notificiret dem König in Preussen, Friderico I. daß ihr Capitul bey bevorstehender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von Sachsen-Weissenfelß reflectire, und bittet ihn sein Sentiment ihr darüber zu eröffnen. VI. 292. seqq. Anna Elisabeth, Wild- und Rhein-Gräfin, beklaget sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sich die Frantzosen des Schlosses Oberstein bemächtiget, und von denen Unterthanen Brandschatzung gefodert, bittet sich deswegen ihrer bey dem Käyser an zunehmen. III. 1025 Anna Elisabeth, Hertzog Christian Ulrichs von Würtenberg Oelß zu Bernstadt Gemahlin, wegen dero Absterben condoliret der Rath zu Breßlau ihrem Gemahl. VIII. 155 Anna Elisabeth, verwittibte Gräfin zu Hatzfeld und Gleichen, urgiret im Nahmen ihrer dreyen unmündigen Söhne bey dem Käyser Carolo VI. das dem Gräflichen Hatzfeldischen Hause schon vom Käyser Ferdinando III. beygelegte Praedicat: Hoch- und Wohlgebohren. VII. 628
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0693"/>
Leopoldum um Loßlassung ihres
                     gefangenen Gemahls Graf Peters von Serini. II. 855 von ihr nimmt ihr Gemahl in
                     einem Schreiben Abschied, ehe er enthauptet worden. II. 876</l>
        <l><hi rendition="#in">A</hi>nna Catharina, verwittibte Rhein-Gräfin, ersuchet im
                     Nahmen ihres Herrn Sohns, nebst denen andern Evangelischen Rhein-Grafen, das
                     Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg um Assistenz wider die
                     Eingriffe des Fürsten Carl Theodori Ottonis von Salm. V. 167</l>
        <l><hi rendition="#in">A</hi>nna Dorothea, Aebtißin zu Qvedlinburg, bezeigt sich
                     unwillig über die zwischen Chur-Sachsen und Chur-Brandenburg getroffene
                     Transaction wegen der Qvedlinburgischen Erb-Vogtey, und will den Churfürsten von
                     Brandenburg noch viel Difficultäten machen. IV. 1163. VIII. 526. seqq. wird von
                     Königlicher Majestät in Polen Friderico Augusto ermahnet, sich dem Churfürsten
                     von Brandenburg nicht weiter zu opponiren. IV. 1163. sqq. rechtfertiget ihre
                     Conduite in einem Schreiben an Königliche Majestät, Fridericum Augustum. IV.
                     1165 notificiret dem König in Preussen, Friderico I. daß ihr Capitul bey
                     bevorstehender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von
                     Sachsen-Weissenfelß reflectire, und bittet ihn sein Sentiment ihr darüber zu
                     eröffnen. VI. 292. seqq.</l>
        <l><hi rendition="#in">A</hi>nna Elisabeth, Wild- und Rhein-Gräfin, beklaget sich bey
                     der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sich die Frantzosen des Schlosses
                     Oberstein bemächtiget, und von denen Unterthanen Brandschatzung gefodert, bittet
                     sich deswegen ihrer bey dem Käyser an zunehmen. III. 1025</l>
        <l><hi rendition="#in">A</hi>nna Elisabeth, Hertzog Christian Ulrichs von Würtenberg
                     Oelß zu Bernstadt Gemahlin, wegen dero Absterben condoliret der Rath zu Breßlau
                     ihrem Gemahl. VIII. 155</l>
        <l><hi rendition="#in">A</hi>nna Elisabeth, verwittibte Gräfin zu Hatzfeld und
                     Gleichen, urgiret im Nahmen ihrer dreyen unmündigen Söhne bey dem Käyser Carolo
                     VI. das dem Gräflichen Hatzfeldischen Hause schon vom Käyser Ferdinando III.
                     beygelegte Praedicat: Hoch- und Wohlgebohren. VII. 628</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0693] Leopoldum um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls Graf Peters von Serini. II. 855 von ihr nimmt ihr Gemahl in einem Schreiben Abschied, ehe er enthauptet worden. II. 876 Anna Catharina, verwittibte Rhein-Gräfin, ersuchet im Nahmen ihres Herrn Sohns, nebst denen andern Evangelischen Rhein-Grafen, das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg um Assistenz wider die Eingriffe des Fürsten Carl Theodori Ottonis von Salm. V. 167 Anna Dorothea, Aebtißin zu Qvedlinburg, bezeigt sich unwillig über die zwischen Chur-Sachsen und Chur-Brandenburg getroffene Transaction wegen der Qvedlinburgischen Erb-Vogtey, und will den Churfürsten von Brandenburg noch viel Difficultäten machen. IV. 1163. VIII. 526. seqq. wird von Königlicher Majestät in Polen Friderico Augusto ermahnet, sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht weiter zu opponiren. IV. 1163. sqq. rechtfertiget ihre Conduite in einem Schreiben an Königliche Majestät, Fridericum Augustum. IV. 1165 notificiret dem König in Preussen, Friderico I. daß ihr Capitul bey bevorstehender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von Sachsen-Weissenfelß reflectire, und bittet ihn sein Sentiment ihr darüber zu eröffnen. VI. 292. seqq. Anna Elisabeth, Wild- und Rhein-Gräfin, beklaget sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sich die Frantzosen des Schlosses Oberstein bemächtiget, und von denen Unterthanen Brandschatzung gefodert, bittet sich deswegen ihrer bey dem Käyser an zunehmen. III. 1025 Anna Elisabeth, Hertzog Christian Ulrichs von Würtenberg Oelß zu Bernstadt Gemahlin, wegen dero Absterben condoliret der Rath zu Breßlau ihrem Gemahl. VIII. 155 Anna Elisabeth, verwittibte Gräfin zu Hatzfeld und Gleichen, urgiret im Nahmen ihrer dreyen unmündigen Söhne bey dem Käyser Carolo VI. das dem Gräflichen Hatzfeldischen Hause schon vom Käyser Ferdinando III. beygelegte Praedicat: Hoch- und Wohlgebohren. VII. 628

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/693
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/693>, abgerufen am 28.11.2024.