lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere
großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden
würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und
daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben
nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits
allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und
unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern,
daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines
hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und
Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit,
mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und
gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden,
Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren
Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der
durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft
Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen
werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich,
hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von
Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz,
Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero
abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten
allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit
lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere
großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden
würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und
daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben
nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits
allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und
unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern,
daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines
hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und
Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit,
mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und
gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden,
Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren
Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der
durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft
Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen
werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich,
hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von
Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz,
Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero
abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten
allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit
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lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere
großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden
würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und
daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben
nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits
allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und
unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern,
daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines
hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und
Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit,
mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und
gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden,
Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren
Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der
durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft
Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen
werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich,
hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von
Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz,
Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero
abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten
allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit
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lenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, sich wieder allhier versammlen und einfinden würden, und durch ein allergnädigstes Rescriptum, de 10. Julii zu bedeuten, und daß wir uns darzu bereit halten solten, allermildest anzubefehlen; Als haben nicht ermangeln sollen, gleichwie gegen ihre Käyserl. Maj. allbereits allerunterthänigst beschehen, auch gegen Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsere großgünstige hochgeehrte Herren, gehorsamst und geziemend zu versichern, daß, wie vor der Abreise, also auch bey der verhoffenden Rückkunfft eines hochlöblichen Reichs-Convents, die Gehörde zu dessen schuldiger Bedienung und Versorgung veranstaltet, und da etwas abgehen solte, von uns, nach Möglichkeit, mit bereitwilligster Dienstfertigkeit Rath geschaffet werden solle. Und gleichwie aus denen bisherigen Zeichen der von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren verspürten hochschätzbaren Gnaden und Gewohnheit, uns kein Zweifel übrig seyn kan, daß selbige, was zu der durch so grosse Unglücks-Fälle betrübten Stadt und erarmten Bürgerschafft Aufnahme und Besten gereichen mag, gnädigst und geneigt zu gönnen geruhen werden; Also ersuchen dieselbe wir absonderlich gehorsam- und angelegentlich, hierauf gütigste Reflexion zu nehmen, damit ihr der erfreuliche Genuß der von Ihro Käyserlichen Majestät zu erweisen verlangenden, und von Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren, durch dero abgefaste Conclusa zu unserer dancknehmigsten Erkänntniß, veranlasten allerhöchsten Gnad, in der Würcklichkeit
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 639. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/675>, abgerufen am 22.11.2024.
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