Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Pässe, oder, wenn sie selbsten in Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeig, Mauth, Zoll, Aufschlag, Accis und übrigen Imposten allerdings frey passiren lassen, sondern auch, wo sie nicht selbst anländen wollen, solches zu thun nicht angehalten werden sollen, denn etc. München, den 1. Augusti, 1714.

An die Cammer allhier abgangen.

CLXXXI.
Schreiben des Magistrats zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu Augspurg, worinn er sich vor resolvirte Translation des Reichs-Convents nach Regenspurg bedancket, und die durch die allgemeine Reichs-Schlüsse ihrer Stadt zu erweisen bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät bestens zu recommandiren bittet, de Anno 1714.
Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrner, Hoch-Edle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, gnädig, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren,

EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren erstatten wir hiemit den schuldig-gehorsamen und ergebensten Danck, daß dieselbe bey denen über hiesige Stadt verhengten Trübsalen in so viele Wege dero gnädige und besondere Zuneigung gegen diese bezeigen, und uns dero vollkommen zu versichern, auch die Rückkehr anhero, als den fest gestellten locum Comitiorum, zu beschliessen geruhen wollen. Nachdem nun Ihro Käyserlichen Majestät allergnädigst gefallen, daß gegen Mitte nächsten Septembris, Euer Excel-

Pässe, oder, wenn sie selbsten in Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeig, Mauth, Zoll, Aufschlag, Accis und übrigen Imposten allerdings frey passiren lassen, sondern auch, wo sie nicht selbst anländen wollen, solches zu thun nicht angehalten werden sollen, denn etc. München, den 1. Augusti, 1714.

An die Cammer allhier abgangen.

CLXXXI.
Schreiben des Magistrats zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu Augspurg, worinn er sich vor resolvirte Translation des Reichs-Convents nach Regenspurg bedancket, und die durch die allgemeine Reichs-Schlüsse ihrer Stadt zu erweisen bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät bestens zu recommandiren bittet, de Anno 1714.
Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrner, Hoch-Edle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, gnädig, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren,

EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren erstatten wir hiemit den schuldig-gehorsamen und ergebensten Danck, daß dieselbe bey denen über hiesige Stadt verhengten Trübsalen in so viele Wege dero gnädige und besondere Zuneigung gegen diese bezeigen, und uns dero vollkommen zu versichern, auch die Rückkehr anhero, als den fest gestellten locum Comitiorum, zu beschliessen geruhen wollen. Nachdem nun Ihro Käyserlichen Majestät allergnädigst gefallen, daß gegen Mitte nächsten Septembris, Euer Excel-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0674" n="638"/>
Pässe, oder, wenn sie selbsten in
                     Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeig, Mauth, Zoll,
                     Aufschlag, Accis und übrigen Imposten allerdings frey passiren lassen, sondern
                     auch, wo sie nicht selbst anländen wollen, solches zu thun nicht angehalten
                     werden sollen, denn etc. München, den 1. Augusti, 1714.</p>
        <p>An die Cammer allhier abgangen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CLXXXI.<lb/></head>
        <l>Schreiben des Magistrats zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu Augspurg,
                     worinn er sich vor resolvirte Translation des Reichs-Convents nach Regenspurg
                     bedancket, und die durch die allgemeine Reichs-Schlüsse ihrer Stadt zu erweisen
                     bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät
                     bestens zu recommandiren bittet, de Anno 1714.</l>
      </div>
      <div>
        <head>Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrner, Hoch-Edle, Gestrenge,
                     Veste, Hochgelehrte, gnädig, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte
                     Herren,<lb/></head>
        <p>EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren
                     erstatten wir hiemit den schuldig-gehorsamen und ergebensten Danck, daß dieselbe
                     bey denen über hiesige Stadt verhengten Trübsalen in so viele Wege dero gnädige
                     und besondere Zuneigung gegen diese bezeigen, und uns dero vollkommen zu
                     versichern, auch die Rückkehr anhero, als den fest gestellten locum Comitiorum,
                     zu beschliessen geruhen wollen. Nachdem nun Ihro Käyserlichen Majestät
                     allergnädigst gefallen, daß gegen Mitte nächsten Septembris, Euer Excel-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[638/0674] Pässe, oder, wenn sie selbsten in Person zugegen, auf deren durch ihre Bediente beschehende Anzeig, Mauth, Zoll, Aufschlag, Accis und übrigen Imposten allerdings frey passiren lassen, sondern auch, wo sie nicht selbst anländen wollen, solches zu thun nicht angehalten werden sollen, denn etc. München, den 1. Augusti, 1714. An die Cammer allhier abgangen. CLXXXI. Schreiben des Magistrats zu Regenspurg an die Reichs-Versammlung zu Augspurg, worinn er sich vor resolvirte Translation des Reichs-Convents nach Regenspurg bedancket, und die durch die allgemeine Reichs-Schlüsse ihrer Stadt zu erweisen bewilligte Gnade in Effect zu bringen, auch solches Käyserlicher Majestät bestens zu recommandiren bittet, de Anno 1714. Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hoch-Edelgebohrner, Hoch-Edle, Gestrenge, Veste, Hochgelehrte, gnädig, auch insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren, EUer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsern großgünstigen hochgeehrten Herren erstatten wir hiemit den schuldig-gehorsamen und ergebensten Danck, daß dieselbe bey denen über hiesige Stadt verhengten Trübsalen in so viele Wege dero gnädige und besondere Zuneigung gegen diese bezeigen, und uns dero vollkommen zu versichern, auch die Rückkehr anhero, als den fest gestellten locum Comitiorum, zu beschliessen geruhen wollen. Nachdem nun Ihro Käyserlichen Majestät allergnädigst gefallen, daß gegen Mitte nächsten Septembris, Euer Excel-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/674
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 638. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/674>, abgerufen am 28.12.2024.