AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der
Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
München, den 2. Augusti, 1714.
Beylag.
Anzudeuten:
ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
P. P.
AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der
Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
München, den 2. Augusti, 1714.
Beylag.
Anzudeuten:
ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0673"n="637"/><p>P. P.</p><p>AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der
Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
München, den 2. Augusti, 1714.</p></div><div><head>Beylag.<lb/></head></div><div><head>Anzudeuten:<lb/></head><p>ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
</p></div></body></text></TEI>
[637/0673]
P. P.
AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn, wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum München, den 2. Augusti, 1714.
Beylag.
Anzudeuten:
ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/673>, abgerufen am 28.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.