AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der
Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
München, den 2. Augusti, 1714.
Beylag.
Anzudeuten:
ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
P. P.
AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der
Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
München, den 2. Augusti, 1714.
Beylag.
Anzudeuten:
ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
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Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen
Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und
anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn,
wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn
weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum
München, den 2. Augusti, 1714.</p></div><div><head>Beylag.<lb/></head></div><div><head>Anzudeuten:<lb/></head><p>ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die
Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und
ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren
lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner
Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der
Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten
Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene
Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige
obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage,
Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der
Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
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P. P.
AUf das beliebte, vom 30. elapfi, habe ich nicht ermangelt, nach Innhalt der Anlage, denen meiner Käyserlichen Administration untergebenen Zollbeamten wegen Frey-Passirung der löblichen Gesandtschafften Effecten und Bagage, auch Wein und anderes, das nöthige per Generalia andeuten zu lassen; Es wird auch gut seyn, wenn iede Gesandschafft ihre Bediente und Leute ernstlich dahin anweise, hierinn weiters keinen Unterschleiff von ein so andern zu gebrauchen, womit etc. Datum München, den 2. Augusti, 1714.
Beylag.
Anzudeuten:
ALldieweiln, vermög ausgefallen allergnädigsten Käyserlichen Resolution, sich die Reichs-Gesandtschafften von Augspurg wiederum nacher Regenspurg begeben, und ihre Effecten, Bagage, Archiv, Wein und anders, dahin zu Wasser transferiren lassen, welches alles, zumahln der Gesandtschafften eigenthümliches Gut, keiner Exaction unterworffen ist: Als hat sie, Käyserliche Cammer (wie der Administrations-Befehl an dieselbe hiemit ergehet) an alle zwischen gedachten Augspurg und Regenspurg im Land Bäyern gelegene, und Ihro Cammer untergebene Mauth- und Zoll-Städte ohnverzüglich per Generalia zu verfügen, womit selbige obgemeldten Reichs-Gesandtschafften deren zu Wasser und Land führende Bagage, Mobilien, Wein, Archiv und andern Fahrnissen nicht allein auf ihr, der Gesandten, Vorzeigen, eigenhändig unterschrieben und gefertigte
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 637. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/673>, abgerufen am 23.11.2024.
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