Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

bohrn, allergnädigst gewürdiget habe, demüthigst bittend, daß, weiln darüber bishero keine Intimationes ins Reich ergangen, wir dieselbe gewöhnlicher Massen, nebst andern, auch an Dero Liebden abgehen zu lassen, in Gnaden geruhen wolten. Gleichwie wir nun in sothanes an uns gebrachte billiche Gesuch, in sonderbarer Ansehung der grossen Verdiensten des uhralten Geschlechts derer Grafen von Hatzfeld und Gleichen, gnädigst gewilliget haben; Als ist an Dero Liebden unser gnädigstes Gesinnen, sie wollen bey dero untergebenen Cantzleyen die Verordnung thun, daß obbesagten dreyen Grafen von Hatzfeld und Gleichen, in Schrifften und sonst vorkommenden Begebenheiten, das Praedicat oder Ehren-Wort: Hoch und Wohlgebohrn, beygelegt und gegeben werde. Wir verbleiben Dero Liebden im übrigen mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien, den funffzehenden Augusti, Anno siebenzehenhundert und dreyzehen, unserer Reiche, des Römischen im anderten, des Hispanischen im zehenden, des Hungarischen und Böheimischen aber im dritten,

Carl.

Vt. Fried. Carl, G. v. Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

E. F. v. Glandorff.

CLXXVII.
Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, Bischoff Frantz Arnolds zu Münster und Paderborn, Churfürst Johann Wilhelms

bohrn, allergnädigst gewürdiget habe, demüthigst bittend, daß, weiln darüber bishero keine Intimationes ins Reich ergangen, wir dieselbe gewöhnlicher Massen, nebst andern, auch an Dero Liebden abgehen zu lassen, in Gnaden geruhen wolten. Gleichwie wir nun in sothanes an uns gebrachte billiche Gesuch, in sonderbarer Ansehung der grossen Verdiensten des uhralten Geschlechts derer Grafen von Hatzfeld und Gleichen, gnädigst gewilliget haben; Als ist an Dero Liebden unser gnädigstes Gesinnen, sie wollen bey dero untergebenen Cantzleyen die Verordnung thun, daß obbesagten dreyen Grafen von Hatzfeld und Gleichen, in Schrifften und sonst vorkommenden Begebenheiten, das Praedicat oder Ehren-Wort: Hoch und Wohlgebohrn, beygelegt und gegeben werde. Wir verbleiben Dero Liebden im übrigen mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien, den funffzehenden Augusti, Anno siebenzehenhundert und dreyzehen, unserer Reiche, des Römischen im anderten, des Hispanischen im zehenden, des Hungarischen und Böheimischen aber im dritten,

Carl.

Vt. Fried. Carl, G. v. Schönborn.

Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.

E. F. v. Glandorff.

CLXXVII.
Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, Bischoff Frantz Arnolds zu Münster und Paderborn, Churfürst Johann Wilhelms
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0665" n="629"/>
bohrn, allergnädigst gewürdiget habe, demüthigst bittend, daß, weiln
                     darüber bishero keine Intimationes ins Reich ergangen, wir dieselbe gewöhnlicher
                     Massen, nebst andern, auch an Dero Liebden abgehen zu lassen, in Gnaden geruhen
                     wolten. Gleichwie wir nun in sothanes an uns gebrachte billiche Gesuch, in
                     sonderbarer Ansehung der grossen Verdiensten des uhralten Geschlechts derer
                     Grafen von Hatzfeld und Gleichen, gnädigst gewilliget haben; Als ist an Dero
                     Liebden unser gnädigstes Gesinnen, sie wollen bey dero untergebenen Cantzleyen
                     die Verordnung thun, daß obbesagten dreyen Grafen von Hatzfeld und Gleichen, in
                     Schrifften und sonst vorkommenden Begebenheiten, das Praedicat oder Ehren-Wort:
                     Hoch und Wohlgebohrn, beygelegt und gegeben werde. Wir verbleiben Dero Liebden
                     im übrigen mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in
                     unserer Stadt Wien, den funffzehenden Augusti, Anno siebenzehenhundert und
                     dreyzehen, unserer Reiche, des Römischen im anderten, des Hispanischen im
                     zehenden, des Hungarischen und Böheimischen aber im dritten,</p>
        <p>Carl.</p>
        <p>Vt. Fried. Carl, G. v. Schönborn.</p>
        <p>Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium.</p>
        <p>E. F. v. Glandorff.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CLXXVII.<lb/></head>
        <l>Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, Bischoff
                     Frantz Arnolds zu Münster und Paderborn, Churfürst Johann Wilhelms
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[629/0665] bohrn, allergnädigst gewürdiget habe, demüthigst bittend, daß, weiln darüber bishero keine Intimationes ins Reich ergangen, wir dieselbe gewöhnlicher Massen, nebst andern, auch an Dero Liebden abgehen zu lassen, in Gnaden geruhen wolten. Gleichwie wir nun in sothanes an uns gebrachte billiche Gesuch, in sonderbarer Ansehung der grossen Verdiensten des uhralten Geschlechts derer Grafen von Hatzfeld und Gleichen, gnädigst gewilliget haben; Als ist an Dero Liebden unser gnädigstes Gesinnen, sie wollen bey dero untergebenen Cantzleyen die Verordnung thun, daß obbesagten dreyen Grafen von Hatzfeld und Gleichen, in Schrifften und sonst vorkommenden Begebenheiten, das Praedicat oder Ehren-Wort: Hoch und Wohlgebohrn, beygelegt und gegeben werde. Wir verbleiben Dero Liebden im übrigen mit Käyserlichen Gnaden und allem Guten wohl beygethan. Geben in unserer Stadt Wien, den funffzehenden Augusti, Anno siebenzehenhundert und dreyzehen, unserer Reiche, des Römischen im anderten, des Hispanischen im zehenden, des Hungarischen und Böheimischen aber im dritten, Carl. Vt. Fried. Carl, G. v. Schönborn. Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis proprium. E. F. v. Glandorff. CLXXVII. Schreiben derer ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, Bischoff Frantz Arnolds zu Münster und Paderborn, Churfürst Johann Wilhelms

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/665
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 629. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/665>, abgerufen am 25.11.2024.