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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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tate Religionis & Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob, Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2. Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem Respect,

Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren,

Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713.

Dienst-willigste

Frey-Herr von Ingelheim.

Christoph Gottfried von Geißmar.

M. Zernemann.

Joh. Baptista Moser.

Joh. Georg von Stuber.

H. E. Braillard.

G. v. Ludolff.

Inscriptio.

Denen Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrnen,

tate Religionis & Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob, Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2. Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem Respect,

Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren,

Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713.

Dienst-willigste

Frey-Herr von Ingelheim.

Christoph Gottfried von Geißmar.

M. Zernemann.

Joh. Baptista Moser.

Joh. Georg von Stuber.

H. E. Braillard.

G. v. Ludolff.

Inscriptio.

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[627/0663] tate Religionis & Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob, Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2. Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem Respect, Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren, Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713. Dienst-willigste Frey-Herr von Ingelheim. Christoph Gottfried von Geißmar. M. Zernemann. Joh. Baptista Moser. Joh. Georg von Stuber. H. E. Braillard. G. v. Ludolff. Inscriptio. Denen Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrnen,

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 627. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/663>, abgerufen am 24.11.2024.