Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

tate Religionis & Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob, Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2. Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem Respect,

Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren,

Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713.

Dienst-willigste

Frey-Herr von Ingelheim.

Christoph Gottfried von Geißmar.

M. Zernemann.

Joh. Baptista Moser.

Joh. Georg von Stuber.

H. E. Braillard.

G. v. Ludolff.

Inscriptio.

Denen Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrnen,

tate Religionis & Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob, Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2. Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem Respect,

Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren,

Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713.

Dienst-willigste

Frey-Herr von Ingelheim.

Christoph Gottfried von Geißmar.

M. Zernemann.

Joh. Baptista Moser.

Joh. Georg von Stuber.

H. E. Braillard.

G. v. Ludolff.

Inscriptio.

Denen Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrnen,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0663" n="627"/>
tate Religionis &amp;
                     Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr
                     Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die
                     Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn
                     zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob,
                     Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird
                     geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor
                     einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren
                     bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und
                     Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2.
                     Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam
                     Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem
                     Respect,</p>
        <l>Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren,</l>
        <p>Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713.</p>
        <p>Dienst-willigste</p>
        <p>Frey-Herr von Ingelheim.</p>
        <p>Christoph Gottfried von Geißmar.</p>
        <p>M. Zernemann.</p>
        <p>Joh. Baptista Moser.</p>
        <p>Joh. Georg von Stuber.</p>
        <p>H. E. Braillard.</p>
        <p>G. v. Ludolff.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Inscriptio.<lb/></head>
        <p>Denen Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrnen,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[627/0663] tate Religionis & Ordine Praesentationis würcklich angenommen worden, ausser daß der Herr Praesident, Graf zu Solms, und beede Herren Assessores, Schrog und Krebs, in die Reception, salvo Jure praetenso in Puncto Distributionis, consentiret, wie denn zum Examine des zweyten Fränckischen Praesentati Catholischen Theils, Prob, Relation, und nach Befindung dessen Reception, vorigen Tages auch wird geschritten werden: Also daß solcher Gestalten, inclusive des Käyserlichen vor einigen Monaten recipirten Praesentati, das Gericht mit 13. Assessoren bestellet, von welchen bisanhero 2. Churfürstliche, nemlich Chur-Mäyntzische und Chur-Brandenburgische, ein Oesterreicher, ein Bäyrischer, 2. Schwäbische und 2. Ober- und Nieder-Sächsische zugegen gewesen, die andere aber, facta jam Receptione, nechstens erwartet werden. Und wir verharren in gehorsamstem Respect, Euer Hochwürden, Excell. und unserer Hoch- und Vielgeehrten Herren, Wetzlar, den 3. Februarii, Anno 1713. Dienst-willigste Frey-Herr von Ingelheim. Christoph Gottfried von Geißmar. M. Zernemann. Joh. Baptista Moser. Joh. Georg von Stuber. H. E. Braillard. G. v. Ludolff. Inscriptio. Denen Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrnen,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/663
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 627. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/663>, abgerufen am 28.12.2024.