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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, postulirtem Administratori des Stiffts Naumburg, Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürstetem Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein.

CLXXV.
Schreiben einiger Assessorum des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Reception mehrerer Cammer-Gerichts-Assessorum betreffend, de Anno 1713.
Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, Hochedle, Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschaffter und Gesandte,
Hoch- und Vielgeehrte Herren,

EUer Hochwürden, Excell. und unsern hoch- und vielgeehrten Herren haben wir hierdurch unberichtet nicht lassen sollen, daß in Collegio Camerali mit Aufnahm mehrerer Assessorum, auf beschehene Bedeutung der hochlöblichen Visitations-Deputation, an Herrn Assessorem Krebs (welcher die ihme committirte erstere Censuren abzustatten bis dahin sich geweigert, und man aus Respect gegen hochgemeldte Visitation damit zu gewartet) nunmehro fortgeschicket, und 3. neue Assessores, nemlich den Chur-Pfältzischen, einen Fränckischen und einen Ober-Rheinischen Cräysses Praesentatum, observata pari-

Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, postulirtem Administratori des Stiffts Naumburg, Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürstetem Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein.

CLXXV.
Schreiben einiger Assessorum des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Reception mehrerer Cammer-Gerichts-Assessorum betreffend, de Anno 1713.
Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, Hochedle, Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschaffter und Gesandte,
Hoch- und Vielgeehrte Herren,

EUer Hochwürden, Excell. und unsern hoch- und vielgeehrten Herren haben wir hierdurch unberichtet nicht lassen sollen, daß in Collegio Camerali mit Aufnahm mehrerer Assessorum, auf beschehene Bedeutung der hochlöblichen Visitations-Deputation, an Herrn Assessorem Krebs (welcher die ihme committirte erstere Censuren abzustatten bis dahin sich geweigert, und man aus Respect gegen hochgemeldte Visitation damit zu gewartet) nunmehro fortgeschicket, und 3. neue Assessores, nemlich den Chur-Pfältzischen, einen Fränckischen und einen Ober-Rheinischen Cräysses Praesentatum, observata pari-

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                     Assessores, nemlich den Chur-Pfältzischen, einen Fränckischen und einen
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[626/0662] Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, postulirtem Administratori des Stiffts Naumburg, Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meissen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefürstetem Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck und Ravensberg, Herrn zum Ravenstein. CLXXV. Schreiben einiger Assessorum des Käyserlichen und des heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts zu Wetzlar an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Reception mehrerer Cammer-Gerichts-Assessorum betreffend, de Anno 1713. Hochwürdig-Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, Hochedle, Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, des heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschaffter und Gesandte, Hoch- und Vielgeehrte Herren, EUer Hochwürden, Excell. und unsern hoch- und vielgeehrten Herren haben wir hierdurch unberichtet nicht lassen sollen, daß in Collegio Camerali mit Aufnahm mehrerer Assessorum, auf beschehene Bedeutung der hochlöblichen Visitations-Deputation, an Herrn Assessorem Krebs (welcher die ihme committirte erstere Censuren abzustatten bis dahin sich geweigert, und man aus Respect gegen hochgemeldte Visitation damit zu gewartet) nunmehro fortgeschicket, und 3. neue Assessores, nemlich den Chur-Pfältzischen, einen Fränckischen und einen Ober-Rheinischen Cräysses Praesentatum, observata pari-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 626. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/662>, abgerufen am 28.12.2024.