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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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hero veranlasset worden, an des Herrn Hertzogs zu Weimar Liebden freund-mühmlich, nach der copeylichen Anfuge, zu schreiben. Wie wir nun nicht zweifeln, Euer Liebden werden sich unsere Intention gefallen lassen, und bey dem Directorio zu Weimar mit allem Eyfer und Nachdruck vermitteln, daß die bißherige eigennützige Administration abgestellet, und sowohl mit nöthiger Veranstaltung des Stellen-Baues, als des Bau- und Schmeltz-Wesens künfftig durch hierzu tüchtige Leute das Werck besser versehen werde; Also ersuchen wir Euer Liebden freund-mühmlich, sie wollen bey hochgedachtem Directorio zu Weimar auf die förderliche Ausschreibung einer anderweiten Conferenz, an die sämmtlichen Gewercken auf eine solche Art anzutragen belieben, damit es zu rechter Zeit an besagte Gewercken sammt und sonders gelangen, diese ihre Gevollmächtigte darauf zu instruiren, und zu rechter Zeit erscheinen zu können, Zeit haben, so denn, zu besserer Anstellung des Wercks, ein gemein nütziger Schluß gefasset werden möge; Und Euer Liebden angenehme freund-mühmliche Gefällichkeiten zu erweisen, seynd wir so bereit, als geflissen. Geben zu Dreßden den 10. Decembris, Anno 1712.

Eurer Liebden

Freund-willige Muhm und Gevatterin, Christiane Eberhardine.

Inscriptio.

Dem Hochwürdigen, Durchläuchtigen und Hochgebohrnen Fürsten, unserm freundlich-lieben Vetter und Gevatter, Herrn Moritz Wilhelmen,

hero veranlasset worden, an des Herrn Hertzogs zu Weimar Liebden freund-mühmlich, nach der copeylichen Anfuge, zu schreiben. Wie wir nun nicht zweifeln, Euer Liebden werden sich unsere Intention gefallen lassen, und bey dem Directorio zu Weimar mit allem Eyfer und Nachdruck vermitteln, daß die bißherige eigennützige Administration abgestellet, und sowohl mit nöthiger Veranstaltung des Stellen-Baues, als des Bau- und Schmeltz-Wesens künfftig durch hierzu tüchtige Leute das Werck besser versehen werde; Also ersuchen wir Euer Liebden freund-mühmlich, sie wollen bey hochgedachtem Directorio zu Weimar auf die förderliche Ausschreibung einer anderweiten Conferenz, an die sämmtlichen Gewercken auf eine solche Art anzutragen belieben, damit es zu rechter Zeit an besagte Gewercken sammt und sonders gelangen, diese ihre Gevollmächtigte darauf zu instruiren, und zu rechter Zeit erscheinen zu können, Zeit haben, so denn, zu besserer Anstellung des Wercks, ein gemein nütziger Schluß gefasset werden möge; Und Euer Liebden angenehme freund-mühmliche Gefällichkeiten zu erweisen, seynd wir so bereit, als geflissen. Geben zu Dreßden den 10. Decembris, Anno 1712.

Eurer Liebden

Freund-willige Muhm und Gevatterin, Christiane Eberhardine.

Inscriptio.

Dem Hochwürdigen, Durchläuchtigen und Hochgebohrnen Fürsten, unserm freundlich-lieben Vetter und Gevatter, Herrn Moritz Wilhelmen,

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                     besserer Anstellung des Wercks, ein gemein nütziger Schluß gefasset werden möge;
                     Und Euer Liebden angenehme freund-mühmliche Gefällichkeiten zu erweisen, seynd
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[625/0661] hero veranlasset worden, an des Herrn Hertzogs zu Weimar Liebden freund-mühmlich, nach der copeylichen Anfuge, zu schreiben. Wie wir nun nicht zweifeln, Euer Liebden werden sich unsere Intention gefallen lassen, und bey dem Directorio zu Weimar mit allem Eyfer und Nachdruck vermitteln, daß die bißherige eigennützige Administration abgestellet, und sowohl mit nöthiger Veranstaltung des Stellen-Baues, als des Bau- und Schmeltz-Wesens künfftig durch hierzu tüchtige Leute das Werck besser versehen werde; Also ersuchen wir Euer Liebden freund-mühmlich, sie wollen bey hochgedachtem Directorio zu Weimar auf die förderliche Ausschreibung einer anderweiten Conferenz, an die sämmtlichen Gewercken auf eine solche Art anzutragen belieben, damit es zu rechter Zeit an besagte Gewercken sammt und sonders gelangen, diese ihre Gevollmächtigte darauf zu instruiren, und zu rechter Zeit erscheinen zu können, Zeit haben, so denn, zu besserer Anstellung des Wercks, ein gemein nütziger Schluß gefasset werden möge; Und Euer Liebden angenehme freund-mühmliche Gefällichkeiten zu erweisen, seynd wir so bereit, als geflissen. Geben zu Dreßden den 10. Decembris, Anno 1712. Eurer Liebden Freund-willige Muhm und Gevatterin, Christiane Eberhardine. Inscriptio. Dem Hochwürdigen, Durchläuchtigen und Hochgebohrnen Fürsten, unserm freundlich-lieben Vetter und Gevatter, Herrn Moritz Wilhelmen,

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 625. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/661>, abgerufen am 28.12.2024.