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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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CLXXIII.
Schreiben des geistlichen Ministerii zu Braunschweig an Hertzog Anton Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, worinn es denselben flehentlich bittet, von der vorhabenden Annehmung der Römisch-Catholischen Religion abzustehen, de Anno 1710.

P. P.

DAß Eure Durchläuchtigkeit unserm ohnlängst geschehenen demüthigen Suchen, wegen der hiesigen N. Kirche, gnädigst Statt geben wollen, dafür haben wir nicht nur dem Allerhöchsten, welcher dero Hertz dahin geneiget, von Grund unserer Seelen gedancket, sondern legen auch gegen Eure Durchläuchtigkeit hiemit unsern tieff-demüthigsten Danck ab, mit hertzlichem Anwunsch, daß die Göttliche Erbarmung sie in allem Anliegen hinwiederum erhören, und ihrer Bitte gewähren wolle. Und ob wir zwar eine weit grössere Freude darüber würden empfunden haben, wenn das Pabstthum von hinnen gantz excludiret, und diese gute Stadt bey dem allein reinen Worte und Evangelio wäre gelassen worden, iedennoch, da uns unmöglich, Eurer Durchläuchtigkeit Befehl nicht in demüthiger Gedult zu ertragen, so haben wir dabey diese feste Zuversicht zu GOtt, er werde uns und alle Evangelische Einwohner nicht über unser Vermögen versuchen, sondern selbiges ein solches Ende gewinnen lassen, daß wir es ertragen können, auch uns in unserm Amte mit seiner himmlischen Krafft anziehen wolle, denen Irrnissen freudig und fürsichtig zu begegnen, und unsere anbefohlene Wächter-Pflicht mit gebührender Sorgfalt zu beobachten. Wenn aber, gnädigster Fürst und Herr,

CLXXIII.
Schreiben des geistlichen Ministerii zu Braunschweig an Hertzog Anton Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, worinn es denselben flehentlich bittet, von der vorhabenden Annehmung der Römisch-Catholischen Religion abzustehen, de Anno 1710.

P. P.

DAß Eure Durchläuchtigkeit unserm ohnlängst geschehenen demüthigen Suchen, wegen der hiesigen N. Kirche, gnädigst Statt geben wollen, dafür haben wir nicht nur dem Allerhöchsten, welcher dero Hertz dahin geneiget, von Grund unserer Seelen gedancket, sondern legen auch gegen Eure Durchläuchtigkeit hiemit unsern tieff-demüthigsten Danck ab, mit hertzlichem Anwunsch, daß die Göttliche Erbarmung sie in allem Anliegen hinwiederum erhören, und ihrer Bitte gewähren wolle. Und ob wir zwar eine weit grössere Freude darüber würden empfunden haben, wenn das Pabstthum von hinnen gantz excludiret, und diese gute Stadt bey dem allein reinen Worte und Evangelio wäre gelassen worden, iedennoch, da uns unmöglich, Eurer Durchläuchtigkeit Befehl nicht in demüthiger Gedult zu ertragen, so haben wir dabey diese feste Zuversicht zu GOtt, er werde uns und alle Evangelische Einwohner nicht über unser Vermögen versuchen, sondern selbiges ein solches Ende gewinnen lassen, daß wir es ertragen können, auch uns in unserm Amte mit seiner himmlischen Krafft anziehen wolle, denen Irrnissen freudig und fürsichtig zu begegnen, und unsere anbefohlene Wächter-Pflicht mit gebührender Sorgfalt zu beobachten. Wenn aber, gnädigster Fürst und Herr,

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                     wolle. Und ob wir zwar eine weit grössere Freude darüber würden empfunden haben,
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[619/0655] CLXXIII. Schreiben des geistlichen Ministerii zu Braunschweig an Hertzog Anton Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, worinn es denselben flehentlich bittet, von der vorhabenden Annehmung der Römisch-Catholischen Religion abzustehen, de Anno 1710. P. P. DAß Eure Durchläuchtigkeit unserm ohnlängst geschehenen demüthigen Suchen, wegen der hiesigen N. Kirche, gnädigst Statt geben wollen, dafür haben wir nicht nur dem Allerhöchsten, welcher dero Hertz dahin geneiget, von Grund unserer Seelen gedancket, sondern legen auch gegen Eure Durchläuchtigkeit hiemit unsern tieff-demüthigsten Danck ab, mit hertzlichem Anwunsch, daß die Göttliche Erbarmung sie in allem Anliegen hinwiederum erhören, und ihrer Bitte gewähren wolle. Und ob wir zwar eine weit grössere Freude darüber würden empfunden haben, wenn das Pabstthum von hinnen gantz excludiret, und diese gute Stadt bey dem allein reinen Worte und Evangelio wäre gelassen worden, iedennoch, da uns unmöglich, Eurer Durchläuchtigkeit Befehl nicht in demüthiger Gedult zu ertragen, so haben wir dabey diese feste Zuversicht zu GOtt, er werde uns und alle Evangelische Einwohner nicht über unser Vermögen versuchen, sondern selbiges ein solches Ende gewinnen lassen, daß wir es ertragen können, auch uns in unserm Amte mit seiner himmlischen Krafft anziehen wolle, denen Irrnissen freudig und fürsichtig zu begegnen, und unsere anbefohlene Wächter-Pflicht mit gebührender Sorgfalt zu beobachten. Wenn aber, gnädigster Fürst und Herr,

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/655>, abgerufen am 25.11.2024.