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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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nun einer so tugendreichen Königin, mit der wir in so naher Verwandtschafft zu stehen die Ehre gehabt, ein viel längeres Leben von Hertzen wünschen mögen, auch leicht erachten können, wie empfindlich Euer Königlichen Majestät dieser unvermuthete und sehr frühzeitige Todes-Fall zu Gemüthe gehen müsse, und in was grosse Bekümmerniß sie dadurch gesetzet worden; So haben wir auch nicht ermangeln wollen, unsere mit ihro darob tragende sonderbare Condolenz mittelst dieses zu bezeugen, von Hertzen wünschend, daß, wie Euer Königliche Majestät, dem heiligen und unwandelbaren Rathschluß des Allerhöchsten sich in aller Gelassenheit zu submittiren, von selbst sich entschliessen werden: Also die Göttliche Allmacht dieselbe darunter mit kräfftigem Trost stärcken und in andere Wege hinwieder erfreuen, für dergleichen betrübten Fällen aber künfftig lange in Gnaden bewahren, und hingegen Euer Königliche Majestät, dero Königlichem Hause, Reich und Landen zu selbst erwünschtem hohen Wohlwesen, beständig erhalten wolle. Womit Euer Königliche Majestät wir zu etc. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 20. Februarii, Anno 1705.

CLXX.
Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er ihn zum Leichen-Begängniß seiner Gemahlin invitiret, de Anno 1705.
Von GOttes Gnaden wir Friedrich, König in Preussen, Marggraf etc.
Unsere Freundschafft, und was wir mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.

nun einer so tugendreichen Königin, mit der wir in so naher Verwandtschafft zu stehen die Ehre gehabt, ein viel längeres Leben von Hertzen wünschen mögen, auch leicht erachten können, wie empfindlich Euer Königlichen Majestät dieser unvermuthete und sehr frühzeitige Todes-Fall zu Gemüthe gehen müsse, und in was grosse Bekümmerniß sie dadurch gesetzet worden; So haben wir auch nicht ermangeln wollen, unsere mit ihro darob tragende sonderbare Condolenz mittelst dieses zu bezeugen, von Hertzen wünschend, daß, wie Euer Königliche Majestät, dem heiligen und unwandelbaren Rathschluß des Allerhöchsten sich in aller Gelassenheit zu submittiren, von selbst sich entschliessen werden: Also die Göttliche Allmacht dieselbe darunter mit kräfftigem Trost stärcken und in andere Wege hinwieder erfreuen, für dergleichen betrübten Fällen aber künfftig lange in Gnaden bewahren, und hingegen Euer Königliche Majestät, dero Königlichem Hause, Reich und Landen zu selbst erwünschtem hohen Wohlwesen, beständig erhalten wolle. Womit Euer Königliche Majestät wir zu etc. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 20. Februarii, Anno 1705.

CLXX.
Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er ihn zum Leichen-Begängniß seiner Gemahlin invitiret, de Anno 1705.
Von GOttes Gnaden wir Friedrich, König in Preussen, Marggraf etc.
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                     erachten können, wie empfindlich Euer Königlichen Majestät dieser unvermuthete
                     und sehr frühzeitige Todes-Fall zu Gemüthe gehen müsse, und in was grosse
                     Bekümmerniß sie dadurch gesetzet worden; So haben wir auch nicht ermangeln
                     wollen, unsere mit ihro darob tragende sonderbare Condolenz mittelst dieses zu
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                     dieselbe darunter mit kräfftigem Trost stärcken und in andere Wege hinwieder
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[615/0651] nun einer so tugendreichen Königin, mit der wir in so naher Verwandtschafft zu stehen die Ehre gehabt, ein viel längeres Leben von Hertzen wünschen mögen, auch leicht erachten können, wie empfindlich Euer Königlichen Majestät dieser unvermuthete und sehr frühzeitige Todes-Fall zu Gemüthe gehen müsse, und in was grosse Bekümmerniß sie dadurch gesetzet worden; So haben wir auch nicht ermangeln wollen, unsere mit ihro darob tragende sonderbare Condolenz mittelst dieses zu bezeugen, von Hertzen wünschend, daß, wie Euer Königliche Majestät, dem heiligen und unwandelbaren Rathschluß des Allerhöchsten sich in aller Gelassenheit zu submittiren, von selbst sich entschliessen werden: Also die Göttliche Allmacht dieselbe darunter mit kräfftigem Trost stärcken und in andere Wege hinwieder erfreuen, für dergleichen betrübten Fällen aber künfftig lange in Gnaden bewahren, und hingegen Euer Königliche Majestät, dero Königlichem Hause, Reich und Landen zu selbst erwünschtem hohen Wohlwesen, beständig erhalten wolle. Womit Euer Königliche Majestät wir zu etc. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 20. Februarii, Anno 1705. CLXX. Schreiben König Friedrichs des I. in Preussen an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er ihn zum Leichen-Begängniß seiner Gemahlin invitiret, de Anno 1705. Von GOttes Gnaden wir Friedrich, König in Preussen, Marggraf etc. Unsere Freundschafft, und was wir mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 615. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/651>, abgerufen am 28.12.2024.