tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen
Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl
ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und
gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe
Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des
Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der
Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns
ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz
ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner
Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und
dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es
werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten
sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch
hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben
immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können;
Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten
stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24.
Septembr. 1703.
Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu
Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc.
Euer Liebden
Dienst-williger treuer Freund,
Friedrich Christian.
tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen
Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl
ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und
gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe
Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des
Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der
Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns
ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz
ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner
Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und
dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es
werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten
sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch
hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben
immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können;
Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten
stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24.
Septembr. 1703.
Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu
Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc.
Euer Liebden
Dienst-williger treuer Freund,
Friedrich Christian.
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tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen
Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl
ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und
gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe
Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des
Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der
Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns
ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz
ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner
Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und
dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es
werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten
sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch
hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben
immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können;
Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten
stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24.
Septembr. 1703.</p><l>Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu
Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc.</l><p>Euer Liebden</p><p>Dienst-williger treuer Freund,</p><p>Friedrich Christian.</p></div></body></text></TEI>
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tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können; Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24. Septembr. 1703.
Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc. Euer Liebden
Dienst-williger treuer Freund,
Friedrich Christian.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/644>, abgerufen am 22.11.2024.
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