Zell, worinn er ihm notificiret, daß er von 9. Capitularen zu
Paderborn zum Coadjutorn desselben Stiffts, wider den durch 11. Stimmen
eligirten Frey-Herrn, Frantz Arnold von Metternich, erwehlet worden, de Anno
1703.
Unsere freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen,
zuvor.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUrer Liebden haben wir hiemit dienst-freundlich ohnverhalten mögen, wird
deroselben auch vorhin vermuthlich schon bekannt seyn, was Gestalt, als am 15.
dieses lauffenden Monats Septembris, von dem Paderbornischen Thum-Capitul dasige
Coadjutorie-Wahl sehr voreilig und einer Seits fast tumultuarie vorgenommen
worden, dieselbe dahin ausgeschlagen, daß wir, ohnvermutheter Dingen, und ohne
uns vorhero darum einiger Massen bemühet zu haben, durch neun Stimmen zum
Coadjutoren und respective Successoren am Hoch-Stifft Paderborn canonice und
einmüthig erwählet, postuliret und proclamiret worden. Nachdemmahlen nun diese
Eligentes dafür halten, daß die auf den Thum-Probsten zu Oßnabrück, Frantz
Arnold, Frey-Herrn von Metternich, zu gleicher Zeit mit eilff Stimmen
ausgefallene Wahl denen geistlichen Rechten zumahlen nicht conform, und folglich
für null und nichtig zu achten seye, dannenhero durch zween aus ihrem Mittel an
uns deputirte Gevollmächtigte uns inständig ersuchen lassen, daß wir solche von
ihnen, aus Antrieb eines wahren aufrichtig- und treumeynenden Eyfers, eintzig
und allein zu der höchsten Ehre GOt-
Zell, worinn er ihm notificiret, daß er von 9. Capitularen zu
Paderborn zum Coadjutorn desselben Stiffts, wider den durch 11. Stimmen
eligirten Frey-Herrn, Frantz Arnold von Metternich, erwehlet worden, de Anno
1703.
Unsere freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen,
zuvor.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUrer Liebden haben wir hiemit dienst-freundlich ohnverhalten mögen, wird
deroselben auch vorhin vermuthlich schon bekannt seyn, was Gestalt, als am 15.
dieses lauffenden Monats Septembris, von dem Paderbornischen Thum-Capitul dasige
Coadjutorie-Wahl sehr voreilig und einer Seits fast tumultuarie vorgenommen
worden, dieselbe dahin ausgeschlagen, daß wir, ohnvermutheter Dingen, und ohne
uns vorhero darum einiger Massen bemühet zu haben, durch neun Stimmen zum
Coadjutoren und respective Successoren am Hoch-Stifft Paderborn canonice und
einmüthig erwählet, postuliret und proclamiret worden. Nachdemmahlen nun diese
Eligentes dafür halten, daß die auf den Thum-Probsten zu Oßnabrück, Frantz
Arnold, Frey-Herrn von Metternich, zu gleicher Zeit mit eilff Stimmen
ausgefallene Wahl denen geistlichen Rechten zumahlen nicht conform, und folglich
für null und nichtig zu achten seye, dannenhero durch zween aus ihrem Mittel an
uns deputirte Gevollmächtigte uns inständig ersuchen lassen, daß wir solche von
ihnen, aus Antrieb eines wahren aufrichtig- und treumeynenden Eyfers, eintzig
und allein zu der höchsten Ehre GOt-
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Zell, worinn er ihm notificiret, daß er von 9. Capitularen zu
Paderborn zum Coadjutorn desselben Stiffts, wider den durch 11. Stimmen
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deroselben auch vorhin vermuthlich schon bekannt seyn, was Gestalt, als am 15.
dieses lauffenden Monats Septembris, von dem Paderbornischen Thum-Capitul dasige
Coadjutorie-Wahl sehr voreilig und einer Seits fast tumultuarie vorgenommen
worden, dieselbe dahin ausgeschlagen, daß wir, ohnvermutheter Dingen, und ohne
uns vorhero darum einiger Massen bemühet zu haben, durch neun Stimmen zum
Coadjutoren und respective Successoren am Hoch-Stifft Paderborn canonice und
einmüthig erwählet, postuliret und proclamiret worden. Nachdemmahlen nun diese
Eligentes dafür halten, daß die auf den Thum-Probsten zu Oßnabrück, Frantz
Arnold, Frey-Herrn von Metternich, zu gleicher Zeit mit eilff Stimmen
ausgefallene Wahl denen geistlichen Rechten zumahlen nicht conform, und folglich
für null und nichtig zu achten seye, dannenhero durch zween aus ihrem Mittel an
uns deputirte Gevollmächtigte uns inständig ersuchen lassen, daß wir solche von
ihnen, aus Antrieb eines wahren aufrichtig- und treumeynenden Eyfers, eintzig
und allein zu der höchsten Ehre GOt-
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Zell, worinn er ihm notificiret, daß er von 9. Capitularen zu Paderborn zum Coadjutorn desselben Stiffts, wider den durch 11. Stimmen eligirten Frey-Herrn, Frantz Arnold von Metternich, erwehlet worden, de Anno 1703. Unsere freundliche Dienste, und was wir sonst mehr Liebes und Gutes vermögen, zuvor.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUrer Liebden haben wir hiemit dienst-freundlich ohnverhalten mögen, wird deroselben auch vorhin vermuthlich schon bekannt seyn, was Gestalt, als am 15. dieses lauffenden Monats Septembris, von dem Paderbornischen Thum-Capitul dasige Coadjutorie-Wahl sehr voreilig und einer Seits fast tumultuarie vorgenommen worden, dieselbe dahin ausgeschlagen, daß wir, ohnvermutheter Dingen, und ohne uns vorhero darum einiger Massen bemühet zu haben, durch neun Stimmen zum Coadjutoren und respective Successoren am Hoch-Stifft Paderborn canonice und einmüthig erwählet, postuliret und proclamiret worden. Nachdemmahlen nun diese Eligentes dafür halten, daß die auf den Thum-Probsten zu Oßnabrück, Frantz Arnold, Frey-Herrn von Metternich, zu gleicher Zeit mit eilff Stimmen ausgefallene Wahl denen geistlichen Rechten zumahlen nicht conform, und folglich für null und nichtig zu achten seye, dannenhero durch zween aus ihrem Mittel an uns deputirte Gevollmächtigte uns inständig ersuchen lassen, daß wir solche von ihnen, aus Antrieb eines wahren aufrichtig- und treumeynenden Eyfers, eintzig und allein zu der höchsten Ehre GOt-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 607. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/643>, abgerufen am 28.12.2024.
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