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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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pension ferner zu erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren, daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702.

CLXI.
Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem von ihm, bey seiner Armee, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702.

P. P.

DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12. Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht erstattet, daß dieser unserer Verordnung

pension ferner zu erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren, daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702.

CLXI.
Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem von ihm, bey seiner Armée, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702.

P. P.

DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12. Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht erstattet, daß dieser unserer Verordnung

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                     werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren,
                     daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim
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                     Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim
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                     verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen
                     gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von
                     Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht
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[597/0633] pension ferner zu erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren, daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702. CLXI. Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem von ihm, bey seiner Armée, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702. P. P. DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12. Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht erstattet, daß dieser unserer Verordnung

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 597. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/633>, abgerufen am 28.12.2024.