pension ferner zu
erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu
erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So
werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren,
daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim
committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey
Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim
zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702.
CLXI.
Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium
Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem
von ihm, bey seiner Armee, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte
Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702.
P. P.
DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12.
Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene
Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm
Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen
gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von
Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht
erstattet, daß dieser unserer Verordnung
pension ferner zu
erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu
erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So
werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren,
daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim
committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey
Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim
zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702.
CLXI.
Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium
Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem
von ihm, bey seiner Armée, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte
Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702.
P. P.
DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12.
Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene
Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm
Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen
gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von
Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht
erstattet, daß dieser unserer Verordnung
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pension ferner zu
erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu
erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So
werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren,
daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim
committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey
Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim
zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702.</p></div><div><head>CLXI.<lb/></head><l>Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium
Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem
von ihm, bey seiner Armée, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte
Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702.</l><p>P. P.</p><p>DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12.
Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene
Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm
Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen
gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von
Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht
erstattet, daß dieser unserer Verordnung
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pension ferner zu erkennen zu geben, und gerne gönnen werden, daß er hierunter sich desjenigen zu erfreuen haben möge, was sich, von Recht und Billichkeit wegen, gebühret; So werden wir unsern Rath und Resident im Haag, Valentin Siegeln, dahin instruiren, daß er denjenigen, so, diese Angelegenheit zu beobachten, von dem Oheim committiret werden möchten, mit gutem Rath bestens an Hand zu gehen, auch bey Gelegenheit diensamen Orts die Sache zu recommendiren habe, womit wir den Oheim zu etc. Geben auf unserer Residenz Zell, den 5. Januarii, Anno 1702.
CLXI.
Schreiben Käysers Leopoldi an den Reichs-General-Postmeister, Fürst Eugenium Alexandrum von Taxis, denen Reichs-Post-Verwaltern zu befehlen, daß sie mit dem von ihm, bey seiner Armée, angeordneten Feld-Post-Amt, die benöthigte Communication und Correspondenz unterhalten sollen, de Anno 1702. P. P.
DEine Liebden erinnern sich gehorsamst, was Massen wir an dieselbe, unterm 12. Septembris nechstverwichenen Jahres, allergnädigst rescribiret, dero untergebene Reichs-Post-Aemter und Verwaltere dahin anzuweisen, damit sie dem bey unserm Kriegs-Heer im Reich angeordneten Feld-Post-Amt die benöthigte Communication verschaffen, und die Correspondenz von und zu unserer Armada, dem Herkommen gemäß, zu befördern, sich angelegen seyn lassen solten. Nun wird uns aber von Seiten ietztgedacht unsers Feld-Post-Amts der allerunterthänigste Bericht erstattet, daß dieser unserer Verordnung
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 597. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/633>, abgerufen am 28.12.2024.
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