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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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che Durchläuchtigkeit deshalb hiemit gehorsamft imploriren, als der ich solche hohe Gnade Lebenslang zu rühmen nicht unterlassen werde, dabey von Hertzen wünschende, diese und andere gnädigste Bezeigungen auch mit meinem Blute demeriren zu können, als der ohne dem bin,

Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit

Detmold, den 28. Decembris, Anno 1701.

Gehorsamster, Friedrich Adolph, G. v. L.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg Wilhelm, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, meinem gnädigsten Herrn etc.

CLX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg Zell, auf vorherstehendes Gräfflich Lippisches Schreiben, de Anno 1702.

P. P.

Besonders lieber Oheim,

AUs was Ursachen derselbe bewogen worden, wegen Einwendung unserer ferneren Officien bey denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande, zu Bewirckung dessen, was von Seiten des Oheims, ratione dero Herrlichkeiten Vianen und Ameyden, praetendiret wird, Ansuchung zu thun, solches haben wir ab dem uns dieser Tage behändigten Schreiben vom 28. jüngst abgewichenen Decembris ersehen. Wenn wir nun uns geneigt befinden, dem Oheim unsere vor denselben beständig begende Pro-

che Durchläuchtigkeit deshalb hiemit gehorsamft imploriren, als der ich solche hohe Gnade Lebenslang zu rühmen nicht unterlassen werde, dabey von Hertzen wünschende, diese und andere gnädigste Bezeigungen auch mit meinem Blute demeriren zu können, als der ohne dem bin,

Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit

Detmold, den 28. Decembris, Anno 1701.

Gehorsamster, Friedrich Adolph, G. v. L.

Inscriptio.

Dem Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg Wilhelm, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, meinem gnädigsten Herrn etc.

CLX.
Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg Zell, auf vorherstehendes Gräfflich Lippisches Schreiben, de Anno 1702.

P. P.

Besonders lieber Oheim,

AUs was Ursachen derselbe bewogen worden, wegen Einwendung unserer ferneren Officien bey denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande, zu Bewirckung dessen, was von Seiten des Oheims, ratione dero Herrlichkeiten Vianen und Ameyden, praetendiret wird, Ansuchung zu thun, solches haben wir ab dem uns dieser Tage behändigten Schreiben vom 28. jüngst abgewichenen Decembris ersehen. Wenn wir nun uns geneigt befinden, dem Oheim unsere vor denselben beständig begende Pro-

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                     und Ameyden, praetendiret wird, Ansuchung zu thun, solches haben wir ab dem uns
                     dieser Tage behändigten Schreiben vom 28. jüngst abgewichenen Decembris ersehen.
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[596/0632] che Durchläuchtigkeit deshalb hiemit gehorsamft imploriren, als der ich solche hohe Gnade Lebenslang zu rühmen nicht unterlassen werde, dabey von Hertzen wünschende, diese und andere gnädigste Bezeigungen auch mit meinem Blute demeriren zu können, als der ohne dem bin, Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit Detmold, den 28. Decembris, Anno 1701. Gehorsamster, Friedrich Adolph, G. v. L. Inscriptio. Dem Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Georg Wilhelm, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, meinem gnädigsten Herrn etc. CLX. Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg Zell, auf vorherstehendes Gräfflich Lippisches Schreiben, de Anno 1702. P. P. Besonders lieber Oheim, AUs was Ursachen derselbe bewogen worden, wegen Einwendung unserer ferneren Officien bey denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande, zu Bewirckung dessen, was von Seiten des Oheims, ratione dero Herrlichkeiten Vianen und Ameyden, praetendiret wird, Ansuchung zu thun, solches haben wir ab dem uns dieser Tage behändigten Schreiben vom 28. jüngst abgewichenen Decembris ersehen. Wenn wir nun uns geneigt befinden, dem Oheim unsere vor denselben beständig begende Pro-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 596. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/632>, abgerufen am 25.11.2024.