und Wahl-Capitulationen gemäß
abgeurtheilt, und dargegen nichts, ohnangesehen was ein oder anderer Theil, in
Praejudiz des Reichs Gerechtsamen, durch saumselige unverständige Advocaten
versehen oder nachgegeben haben möge, durch Käyserliche Connivenz verhänget
werde. Wormit etc. Bamberg den 18. Decembris, Anno 1701.
Euer Käyserlichen Majestät
allerunterthänigst-gehorsamster Churfürst,
Lotharius Frantz, Churfürst.
CLIIX.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Reichs-Vice-Cantzler,
Graf Dominicum Andream von Kaunitz, den zwischen dem Reichs-General-Postmeister,
Fürsten von Taxis, und dem Käyserlichen Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen
von Paar, wegen des Post-Wesens entstandenen schweren Streit betreffend, de Anno
1701.
Hoch- und Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Graf und
Reichs-Vice-Cantzler,
IN was schweren Process des Fürsten von Taxis Liebden mit dem Grafen von Paar in
Post-Sachen von vielen langen Jahren her, bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rath
verfangen, und welcher Gestalt Justitia Causae für des gedachten Fürsten von
Taxis Liebden deswegen so mehr militirt, als bereits Anno 1641. durch ein vom
Churfürstlichen Collegio Käyserlicher Majestät übergebenes Gutachten diese
Irrungen, und wie sie abzuthun, Käyserlicher Majestät vorgestellet, das General
Oberste-Reichs-Post-Amt auch in seinem Esse zu lassen, durch
und Wahl-Capitulationen gemäß
abgeurtheilt, und dargegen nichts, ohnangesehen was ein oder anderer Theil, in
Praejudiz des Reichs Gerechtsamen, durch saumselige unverständige Advocaten
versehen oder nachgegeben haben möge, durch Käyserliche Connivenz verhänget
werde. Wormit etc. Bamberg den 18. Decembris, Anno 1701.
Euer Käyserlichen Majestät
allerunterthänigst-gehorsamster Churfürst,
Lotharius Frantz, Churfürst.
CLIIX.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Reichs-Vice-Cantzler,
Graf Dominicum Andream von Kaunitz, den zwischen dem Reichs-General-Postmeister,
Fürsten von Taxis, und dem Käyserlichen Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen
von Paar, wegen des Post-Wesens entstandenen schweren Streit betreffend, de Anno
1701.
Hoch- und Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Graf und
Reichs-Vice-Cantzler,
IN was schweren Process des Fürsten von Taxis Liebden mit dem Grafen von Paar in
Post-Sachen von vielen langen Jahren her, bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rath
verfangen, und welcher Gestalt Justitia Causae für des gedachten Fürsten von
Taxis Liebden deswegen so mehr militirt, als bereits Anno 1641. durch ein vom
Churfürstlichen Collegio Käyserlicher Majestät übergebenes Gutachten diese
Irrungen, und wie sie abzuthun, Käyserlicher Majestät vorgestellet, das General
Oberste-Reichs-Post-Amt auch in seinem Esse zu lassen, durch
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und Wahl-Capitulationen gemäß
abgeurtheilt, und dargegen nichts, ohnangesehen was ein oder anderer Theil, in
Praejudiz des Reichs Gerechtsamen, durch saumselige unverständige Advocaten
versehen oder nachgegeben haben möge, durch Käyserliche Connivenz verhänget
werde. Wormit etc. Bamberg den 18. Decembris, Anno 1701.</p><p>Euer Käyserlichen Majestät</p><p>allerunterthänigst-gehorsamster Churfürst,</p><p>Lotharius Frantz, Churfürst.</p></div><div><head>CLIIX.<lb/></head><l>Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Reichs-Vice-Cantzler,
Graf Dominicum Andream von Kaunitz, den zwischen dem Reichs-General-Postmeister,
Fürsten von Taxis, und dem Käyserlichen Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen
von Paar, wegen des Post-Wesens entstandenen schweren Streit betreffend, de Anno
1701.</l></div><div><head>Hoch- und Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Graf und
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Post-Sachen von vielen langen Jahren her, bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rath
verfangen, und welcher Gestalt Justitia Causae für des gedachten Fürsten von
Taxis Liebden deswegen so mehr militirt, als bereits Anno 1641. durch ein vom
Churfürstlichen Collegio Käyserlicher Majestät übergebenes Gutachten diese
Irrungen, und wie sie abzuthun, Käyserlicher Majestät vorgestellet, das General
Oberste-Reichs-Post-Amt auch in seinem Esse zu lassen, durch
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und Wahl-Capitulationen gemäß abgeurtheilt, und dargegen nichts, ohnangesehen was ein oder anderer Theil, in Praejudiz des Reichs Gerechtsamen, durch saumselige unverständige Advocaten versehen oder nachgegeben haben möge, durch Käyserliche Connivenz verhänget werde. Wormit etc. Bamberg den 18. Decembris, Anno 1701.
Euer Käyserlichen Majestät
allerunterthänigst-gehorsamster Churfürst,
Lotharius Frantz, Churfürst.
CLIIX.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Reichs-Vice-Cantzler, Graf Dominicum Andream von Kaunitz, den zwischen dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, und dem Käyserlichen Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, wegen des Post-Wesens entstandenen schweren Streit betreffend, de Anno 1701. Hoch- und Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Graf und Reichs-Vice-Cantzler,
IN was schweren Process des Fürsten von Taxis Liebden mit dem Grafen von Paar in Post-Sachen von vielen langen Jahren her, bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rath verfangen, und welcher Gestalt Justitia Causae für des gedachten Fürsten von Taxis Liebden deswegen so mehr militirt, als bereits Anno 1641. durch ein vom Churfürstlichen Collegio Käyserlicher Majestät übergebenes Gutachten diese Irrungen, und wie sie abzuthun, Käyserlicher Majestät vorgestellet, das General Oberste-Reichs-Post-Amt auch in seinem Esse zu lassen, durch
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 591. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/627>, abgerufen am 25.11.2024.
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