Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen
General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von
Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im
Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es
Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero
untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin
anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer
Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und
ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen
versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser
gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff,
den 12. Septembris, Anno 1701.
CLVII.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß
Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation
des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister,
Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno
1701.
P. P.
EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem
Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--
Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen
General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von
Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im
Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es
Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero
untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin
anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer
Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und
ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen
versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser
gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff,
den 12. Septembris, Anno 1701.
CLVII.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß
Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation
des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister,
Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno
1701.
P. P.
EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem
Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--
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Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen
General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von
Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im
Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es
Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero
untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin
anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication
unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer
Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und
ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen
versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser
gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff,
den 12. Septembris, Anno 1701.</p></div><div><head>CLVII.<lb/></head><l>Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß
Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin
anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation
des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister,
Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno
1701.</l><p>P. P.</p><p>EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem
Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--
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[584/0620]
Hof- und unserer Erb-Königreiche und Landen General Post-Meistern, und des Reichs lieben Getreuen, Carl Joseph, Grafen von Paar, gnädigst befohlen, daß er, zu Beförderung der Correspondenz bey unserm im Reich anwesenden Kriegs-Herr, ein Feld-Post-Amt anordnen solle; Und demnach es Dero Liebden zu dem Ende hiemit gnädigst erinnern wollen, damit sie dero untergebene nächst gelegene und andere Reichs-Post-Meister gemessen dahin anweisen, daß dieselbe obberührtem Feld-Post-Amt die benöthigte Communication unverweigerlich zu verschaffen, mithin die Correspondenz von und zu unserer Käyserl. Armada, ohne Eingriff oder einige Neuerung, iedesmahl frey und ohnaufgehalten, wie Herkommens, zu befördern sich angelegen seyn lassen. Dessen versehen wir uns zu Dero Liebden gnädigst, beschiehet auch daran unser gnädigster Will und Meynung, und wir verbleiben Dero Liebden etc. Ebersdorff, den 12. Septembris, Anno 1701.
CLVII.
Schreiben Churfürst Lotharii Francisci zu Mäyntz an den Käyser Leopoldum, daß Seine Majestät dero Erb-Land- und Hof-Postmeister, Grafen von Paar, dahin anzuhalten allergnädigst geruhen möchten, damit er sich der Wahl-Capitulation des Römischen Königs Josephi gemäß verhalte, und dem Reichs-General-Postmeister, Fürsten von Taxis, nicht ferner in seine Jura einzugreiffen suche, de Anno 1701. P. P.
EUer Käyserlichen Majestät wird, auser Zweifel, annoch in allergnädigstem Angedencken beruhen, was vor Irrung und schwere Streitigkeiten in Post--
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 584. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/620>, abgerufen am 25.11.2024.
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