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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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pro dimidia Parte, allen Rechten nach, die Possession, bis zu Ausgang und Austrag der Sachen, gebühret, entzogen geblieben wäre; So wäre auch die Exclusion, so mir Käyserlicher Seiten in der Polnischen Wahl gegeben worden, nebst allen ohnausgemachten meinem so angelegenen Interesse bey Hof und aller Seiten nach dem Krieg entzogenen Pensionen und Gagen empfindlich genug gewesen, ohne daß man mir mit Bedrohungen zugemuthet hätte, über dieses alles auch aufzuhören ein Fürst zu seyn, und daß mich meiner hergebrachten Rechten nicht, wie alle andere Fürsten, gebrauchen sollen, indeme aber scheinen will, daß man beym Käyserlichen Hof meinem Hause beständige Mortification zu geben, unersättlichen sey, und vor mich gar zu gefährlich seyn will, eines so grossen und mächtigen Herrns Ungnade exponirter zu leben, welche auf solche Weise zu evitiren fast eine Unmöglichkeit wäre, zumahlen bey iedem Schritt, so ich zu meines Hauses Wohlfahrt zu thun gezwungen wäre, iedesmahl Seiner Käyserlichen Majestät Ungnade erneuert, und mich beständiger Bedrohungen unterworffen sehen müste, worvon dermahlen meine Mit-Fürsten befreyet, nicht weiln sie ihre Häuser, Land, Leut und Leben, zu allen Zeiten, zu Seiner Käyserlichen Majestät, und dero hochlöblichen Ertz-Hauses particular-Aufnehmen, gleich wie ich und mein Haus zu allen Zeiten gethan, postponirt, sondern weil selbige ihr Leben in Ruhe geführet, und sich niemahln in keine Dienste begeben. Weiln denn also von Käyserlicher Seiten vor impracticable gehalten wird, meine Kriegs-Chargen von dem Marggrafen von Baden in Reichs-Sachen zu

pro dimidia Parte, allen Rechten nach, die Possession, bis zu Ausgang und Austrag der Sachen, gebühret, entzogen geblieben wäre; So wäre auch die Exclusion, so mir Käyserlicher Seiten in der Polnischen Wahl gegeben worden, nebst allen ohnausgemachten meinem so angelegenen Interesse bey Hof und aller Seiten nach dem Krieg entzogenen Pensionen und Gagen empfindlich genug gewesen, ohne daß man mir mit Bedrohungen zugemuthet hätte, über dieses alles auch aufzuhören ein Fürst zu seyn, und daß mich meiner hergebrachten Rechten nicht, wie alle andere Fürsten, gebrauchen sollen, indeme aber scheinen will, daß man beym Käyserlichen Hof meinem Hause beständige Mortification zu geben, unersättlichen sey, und vor mich gar zu gefährlich seyn will, eines so grossen und mächtigen Herrns Ungnade exponirter zu leben, welche auf solche Weise zu evitiren fast eine Unmöglichkeit wäre, zumahlen bey iedem Schritt, so ich zu meines Hauses Wohlfahrt zu thun gezwungen wäre, iedesmahl Seiner Käyserlichen Majestät Ungnade erneuert, und mich beständiger Bedrohungen unterworffen sehen müste, worvon dermahlen meine Mit-Fürsten befreyet, nicht weiln sie ihre Häuser, Land, Leut und Leben, zu allen Zeiten, zu Seiner Käyserlichen Majestät, und dero hochlöblichen Ertz-Hauses particular-Aufnehmen, gleich wie ich und mein Haus zu allen Zeiten gethan, postponirt, sondern weil selbige ihr Leben in Ruhe geführet, und sich niemahln in keine Dienste begeben. Weiln denn also von Käyserlicher Seiten vor impracticable gehalten wird, meine Kriegs-Chargen von dem Marggrafen von Baden in Reichs-Sachen zu

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[574/0610] pro dimidia Parte, allen Rechten nach, die Possession, bis zu Ausgang und Austrag der Sachen, gebühret, entzogen geblieben wäre; So wäre auch die Exclusion, so mir Käyserlicher Seiten in der Polnischen Wahl gegeben worden, nebst allen ohnausgemachten meinem so angelegenen Interesse bey Hof und aller Seiten nach dem Krieg entzogenen Pensionen und Gagen empfindlich genug gewesen, ohne daß man mir mit Bedrohungen zugemuthet hätte, über dieses alles auch aufzuhören ein Fürst zu seyn, und daß mich meiner hergebrachten Rechten nicht, wie alle andere Fürsten, gebrauchen sollen, indeme aber scheinen will, daß man beym Käyserlichen Hof meinem Hause beständige Mortification zu geben, unersättlichen sey, und vor mich gar zu gefährlich seyn will, eines so grossen und mächtigen Herrns Ungnade exponirter zu leben, welche auf solche Weise zu evitiren fast eine Unmöglichkeit wäre, zumahlen bey iedem Schritt, so ich zu meines Hauses Wohlfahrt zu thun gezwungen wäre, iedesmahl Seiner Käyserlichen Majestät Ungnade erneuert, und mich beständiger Bedrohungen unterworffen sehen müste, worvon dermahlen meine Mit-Fürsten befreyet, nicht weiln sie ihre Häuser, Land, Leut und Leben, zu allen Zeiten, zu Seiner Käyserlichen Majestät, und dero hochlöblichen Ertz-Hauses particular-Aufnehmen, gleich wie ich und mein Haus zu allen Zeiten gethan, postponirt, sondern weil selbige ihr Leben in Ruhe geführet, und sich niemahln in keine Dienste begeben. Weiln denn also von Käyserlicher Seiten vor impracticable gehalten wird, meine Kriegs-Chargen von dem Marggrafen von Baden in Reichs-Sachen zu

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/610>, abgerufen am 25.11.2024.