hergestellten Gesundheits-Stand
berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour
nach besagtem Regenspurg wieder nehmen könne, de Anno 1714.
Hoch-Wohlgebohrner Frey-Herr, gnädiger Herr,
EUer Excellenz, von Ihro Churfürstlichen Gnaden zu Mäyntz, dero, und unsers
gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an
dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst
consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns
zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen
Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn
Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen
Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden
beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden
Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu
vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die
andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das
gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent,
bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings
erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt
Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche
genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet-
oder vielmehr
hergestellten Gesundheits-Stand
berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour
nach besagtem Regenspurg wieder nehmen könne, de Anno 1714.
Hoch-Wohlgebohrner Frey-Herr, gnädiger Herr,
EUer Excellenz, von Ihro Churfürstlichen Gnaden zu Mäyntz, dero, und unsers
gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an
dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst
consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns
zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen
Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn
Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen
Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden
beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden
Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu
vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die
andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das
gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent,
bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings
erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt
Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche
genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet-
oder vielmehr
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hergestellten Gesundheits-Stand
berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour
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gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an
dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst
consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns
zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen
Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn
Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen
Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden
beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden
Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu
vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die
andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das
gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent,
bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings
erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt
Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche
genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet-
oder vielmehr
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[25/0061]
hergestellten Gesundheits-Stand berichten, und daß also der hochlöbliche Reichs Convent seine gefällige Retour nach besagtem Regenspurg wieder nehmen könne, de Anno 1714. Hoch-Wohlgebohrner Frey-Herr, gnädiger Herr,
EUer Excellenz, von Ihro Churfürstlichen Gnaden zu Mäyntz, dero, und unsers gnädigsten Herrn, wegen mildest aufgegebener Secundirung, des Innhalts unsers an dieselbe geziemend erlassenen Schreibens, samt dabey gefügt-gewesten höchst consolablen Versicherung ihrer auch anderweit Churfürstlichen gratiosest uns zugemeynter hülfflichen Handreichung, denn von eines hochlöblichen Reichs-Convents, bey des höchst ansehent-Käyserlichen Herrn Principal-Commissarii, Fürstens von Löwenstein Wertheim, Hochfürstlichen Durchläuchtigkeit durch Eurer Excellenz hohe Person, zu unserm Favor einzuwenden beliebt-hochgültigen Vorwort, unterm dato Augspurg, den 23. abscheinenden Monats, uns zu thun bemühete Vernachrichtung, ist uns sehr tröstlich zu vernehmen gewesen. Wie nun für eine Gnade und Wohlthat sowohl, wie für die andere, hiemit den allerersinnlichsten Danck erstatten sollen; Also wird das gnädig anerinnerte, an vorbesagten einen gesammten hochlöblichen Reichs-Convent, bereits vor 3. oder 4. Tagen, abgeschickte Schreiben, von unser allerdings erachteten Schuldigkeit nicht weniger, wie von der Verläßigkeit hiesigen, GOtt Lob! völlig wiederum hergestellten Gesundheit-Standes, das verhoffentliche genügige Zeugniß, gegen die ungleiche Berichte, die etwa von übel informiet- oder vielmehr
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/61>, abgerufen am 24.11.2024.
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