gemacht; So
haben wir kein Bedencken gefunden, durch dieses ihn zu Euer Liebden hohen Gnade
bestens zu recommandiren, und verbleiben hiemit Euer Liebden etc. Geben auf
unserer Residenz Zelle, den 17. Februarii, Anno 1700.
CLIII.
Schreiben des Käyserlichen General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms zu
Baden-Baden, an dero Hof-Marschalln, Baron von Greiff, worinn er demselben seine
Gedancken über die am Käyserlichen Hofe, wegen der Sachsen-Lauenburgischen
Erb-Sache, auf ihn geworffene Ungnade eröffnet, und selbige Seiner Käyserlichen
Majestät schrifft- oder mündlich vorzustellen bi[ttet, d]e Anno 1700.
Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Baron,
ICh verhoffe, meine letztere Erklärung und Sentiment, so ich über die mir zu Wien
gemachte Austheilung in Puncto der Requisition der Garantie gemacht, werde dem
Herrn wohl worden seyn; Ich besorge aber wohl, es dürfften solche wahrhaffte
Erläuterungen und wohlgegründete Rationes wenig Platz finden, zumahln man in
dieser Welt nicht allezeit der Vernunfft und Villichkeit nach, sondern nachdem
man praeoccupirt, oder wohl oder übel intentioniret ist, zu urtheilen pfleget.
Wenn aber zu hoffen wäre, daß diese Sache mit unpartheyischen Augen angesehen
werden könte, und die, so in Reichs-Sachen nicht allerdings wohl erfahren, sich,
der Wahrheit nach, zu instruiren belieben lassen wolten; So wäre in keinen
Zweifel zu setzen, daß man nicht bald die Billichkeit der Sachen erkennen, und
sich weit mehrer verwundern würde, daß man um einiger, wie
gemacht; So
haben wir kein Bedencken gefunden, durch dieses ihn zu Euer Liebden hohen Gnade
bestens zu recommandiren, und verbleiben hiemit Euer Liebden etc. Geben auf
unserer Residenz Zelle, den 17. Februarii, Anno 1700.
CLIII.
Schreiben des Käyserlichen General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms zu
Baden-Baden, an dero Hof-Marschalln, Baron von Greiff, worinn er demselben seine
Gedancken über die am Käyserlichen Hofe, wegen der Sachsen-Lauenburgischen
Erb-Sache, auf ihn geworffene Ungnade eröffnet, und selbige Seiner Käyserlichen
Majestät schrifft- oder mündlich vorzustellen bi[ttet, d]e Anno 1700.
Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Baron,
ICh verhoffe, meine letztere Erklärung und Sentiment, so ich über die mir zu Wien
gemachte Austheilung in Puncto der Requisition der Garantie gemacht, werde dem
Herrn wohl worden seyn; Ich besorge aber wohl, es dürfften solche wahrhaffte
Erläuterungen und wohlgegründete Rationes wenig Platz finden, zumahln man in
dieser Welt nicht allezeit der Vernunfft und Villichkeit nach, sondern nachdem
man praeoccupirt, oder wohl oder übel intentioniret ist, zu urtheilen pfleget.
Wenn aber zu hoffen wäre, daß diese Sache mit unpartheyischen Augen angesehen
werden könte, und die, so in Reichs-Sachen nicht allerdings wohl erfahren, sich,
der Wahrheit nach, zu instruiren belieben lassen wolten; So wäre in keinen
Zweifel zu setzen, daß man nicht bald die Billichkeit der Sachen erkennen, und
sich weit mehrer verwundern würde, daß man um einiger, wie
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gemacht; So
haben wir kein Bedencken gefunden, durch dieses ihn zu Euer Liebden hohen Gnade
bestens zu recommandiren, und verbleiben hiemit Euer Liebden etc. Geben auf
unserer Residenz Zelle, den 17. Februarii, Anno 1700.</p></div><div><head>CLIII.<lb/></head><l>Schreiben des Käyserlichen General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms zu
Baden-Baden, an dero Hof-Marschalln, Baron von Greiff, worinn er demselben seine
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Erb-Sache, auf ihn geworffene Ungnade eröffnet, und selbige Seiner Käyserlichen
Majestät schrifft- oder mündlich vorzustellen bi<supplied>ttet, d</supplied>e Anno 1700.</l></div><div><head>Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Baron,<lb/></head><p>ICh verhoffe, meine letztere Erklärung und Sentiment, so ich über die mir zu Wien
gemachte Austheilung in Puncto der Requisition der Garantie gemacht, werde dem
Herrn wohl worden seyn; Ich besorge aber wohl, es dürfften solche wahrhaffte
Erläuterungen und wohlgegründete Rationes wenig Platz finden, zumahln man in
dieser Welt nicht allezeit der Vernunfft und Villichkeit nach, sondern nachdem
man praeoccupirt, oder wohl oder übel intentioniret ist, zu urtheilen pfleget.
Wenn aber zu hoffen wäre, daß diese Sache mit unpartheyischen Augen angesehen
werden könte, und die, so in Reichs-Sachen nicht allerdings wohl erfahren, sich,
der Wahrheit nach, zu instruiren belieben lassen wolten; So wäre in keinen
Zweifel zu setzen, daß man nicht bald die Billichkeit der Sachen erkennen, und
sich weit mehrer verwundern würde, daß man um einiger, wie
</p></div></body></text></TEI>
[568/0604]
gemacht; So haben wir kein Bedencken gefunden, durch dieses ihn zu Euer Liebden hohen Gnade bestens zu recommandiren, und verbleiben hiemit Euer Liebden etc. Geben auf unserer Residenz Zelle, den 17. Februarii, Anno 1700.
CLIII.
Schreiben des Käyserlichen General-Lieutenants, Marggraf Ludwig Wilhelms zu Baden-Baden, an dero Hof-Marschalln, Baron von Greiff, worinn er demselben seine Gedancken über die am Käyserlichen Hofe, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Erb-Sache, auf ihn geworffene Ungnade eröffnet, und selbige Seiner Käyserlichen Majestät schrifft- oder mündlich vorzustellen bittet, de Anno 1700. Wohlgebohrner, besonders lieber Herr Baron,
ICh verhoffe, meine letztere Erklärung und Sentiment, so ich über die mir zu Wien gemachte Austheilung in Puncto der Requisition der Garantie gemacht, werde dem Herrn wohl worden seyn; Ich besorge aber wohl, es dürfften solche wahrhaffte Erläuterungen und wohlgegründete Rationes wenig Platz finden, zumahln man in dieser Welt nicht allezeit der Vernunfft und Villichkeit nach, sondern nachdem man praeoccupirt, oder wohl oder übel intentioniret ist, zu urtheilen pfleget. Wenn aber zu hoffen wäre, daß diese Sache mit unpartheyischen Augen angesehen werden könte, und die, so in Reichs-Sachen nicht allerdings wohl erfahren, sich, der Wahrheit nach, zu instruiren belieben lassen wolten; So wäre in keinen Zweifel zu setzen, daß man nicht bald die Billichkeit der Sachen erkennen, und sich weit mehrer verwundern würde, daß man um einiger, wie
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 568. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/604>, abgerufen am 28.12.2024.
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