Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
CL.
Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699.

P. P.

EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis & Voti zu gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das geringste

CL.
Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699.

P. P.

EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis & Voti zu gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das geringste

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0600" n="564"/>
      </div>
      <div>
        <head>CL.<lb/></head>
        <l>Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn
                     er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu
                     Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen
                     Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten
                     werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag
                     der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß
                     uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von
                     dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin
                     getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen
                     Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis &amp; Voti zu
                     gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey
                     uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen
                     Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren
                     Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in
                     unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein
                     und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und
                     dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und
                     Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht
                     geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das
                     geringste
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[564/0600] CL. Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699. P. P. EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis & Voti zu gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das geringste

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/600
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 564. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/600>, abgerufen am 28.12.2024.