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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Festung Tönningen zu bemächtigen, allerdings freye Hand gehabt haben, und folgbar dasjenige, was hierunter von ihnen vorgenommen und bewerckstelliget worden, eo ipso gnugsam justificirt seye. Nichts destoweniger lassen offt höchstgedachte Ihre Königliche Majestät, nach dero zu Fried und Einigkeit tragenden Inclination, hiemit ausdrücklich declariren, daß sie, ohnerachtet alles bißhero passirten, dennoch, nach wie vor, des beständigen Vorsatzes, und bey der vorhin gehabten Intention verbleiben, bey dem bevorstehenden Braunschweigischen Friedens-Congress allen raisonnablen Vorschlägen zu einem gütlichen Vergleich mit dem Fürstlichen Haus Gottorff Gehör zu geben, und zu Beylegung bißheriger Streitigkeiten, ihres Orts, alle Facilität beyzutragen: Welches denn, auf Ihrer Königlichen Majestät erhaltene allergnädigste Ordre, einem hochlöblichen Reichs-Convent hiemit geziemend anzuzeigen, und vorzustellen allergehorsamst nicht ermangeln sollen,

Meiner Hoch- und Vielgeehrtesten Herren

Augspurg den 26. Februarii, Anno 1714.

Dienst-ergebenst- und bereitwilligster Diener, M. B. v. Waldersee.

IX.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths der Stadt Regenspurg an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, worinn sie demselben den vollig wieder

Festung Tönningen zu bemächtigen, allerdings freye Hand gehabt haben, und folgbar dasjenige, was hierunter von ihnen vorgenommen und bewerckstelliget worden, eo ipso gnugsam justificirt seye. Nichts destoweniger lassen offt höchstgedachte Ihre Königliche Majestät, nach dero zu Fried und Einigkeit tragenden Inclination, hiemit ausdrücklich declariren, daß sie, ohnerachtet alles bißhero passirten, dennoch, nach wie vor, des beständigen Vorsatzes, und bey der vorhin gehabten Intention verbleiben, bey dem bevorstehenden Braunschweigischen Friedens-Congress allen raisonnablen Vorschlägen zu einem gütlichen Vergleich mit dem Fürstlichen Haus Gottorff Gehör zu geben, und zu Beylegung bißheriger Streitigkeiten, ihres Orts, alle Facilität beyzutragen: Welches denn, auf Ihrer Königlichen Majestät erhaltene allergnädigste Ordre, einem hochlöblichen Reichs-Convent hiemit geziemend anzuzeigen, und vorzustellen allergehorsamst nicht ermangeln sollen,

Meiner Hoch- und Vielgeehrtesten Herren

Augspurg den 26. Februarii, Anno 1714.

Dienst-ergebenst- und bereitwilligster Diener, M. B. v. Waldersée.

IX.
Schreiben Herren Cämmerer und Raths der Stadt Regenspurg an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, worinn sie demselben den vollig wieder
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[24/0060] Festung Tönningen zu bemächtigen, allerdings freye Hand gehabt haben, und folgbar dasjenige, was hierunter von ihnen vorgenommen und bewerckstelliget worden, eo ipso gnugsam justificirt seye. Nichts destoweniger lassen offt höchstgedachte Ihre Königliche Majestät, nach dero zu Fried und Einigkeit tragenden Inclination, hiemit ausdrücklich declariren, daß sie, ohnerachtet alles bißhero passirten, dennoch, nach wie vor, des beständigen Vorsatzes, und bey der vorhin gehabten Intention verbleiben, bey dem bevorstehenden Braunschweigischen Friedens-Congress allen raisonnablen Vorschlägen zu einem gütlichen Vergleich mit dem Fürstlichen Haus Gottorff Gehör zu geben, und zu Beylegung bißheriger Streitigkeiten, ihres Orts, alle Facilität beyzutragen: Welches denn, auf Ihrer Königlichen Majestät erhaltene allergnädigste Ordre, einem hochlöblichen Reichs-Convent hiemit geziemend anzuzeigen, und vorzustellen allergehorsamst nicht ermangeln sollen, Meiner Hoch- und Vielgeehrtesten Herren Augspurg den 26. Februarii, Anno 1714. Dienst-ergebenst- und bereitwilligster Diener, M. B. v. Waldersée. IX. Schreiben Herren Cämmerer und Raths der Stadt Regenspurg an den Chur-Mäyntzischen Herrn Principal-Gesandten und Directorem auf dem Reichs Tage zu Augspurg, Herrn Ignatium Antonium, Frey-Herrn von Otten, worinn sie demselben den vollig wieder

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/60>, abgerufen am 28.12.2024.