len, daß sie
samt und sonders mehrermeldter Aebtißin Liebden zu assistiren, und damit die in
Krafft vorberührten unsers Käyserlichen Decreti nunmehro suspendirte Decanissin
und Consortes selbigen in allem nachkommen, kräfftigst daran seyn, sie auch
allenfalls darzu würcklich anhalten möchten. Wir sind von Euer L. L. L. L. L. L.
L. Liebden des ohnfehlbaren Erfolgs gewärtig, und verbleiben ihnen respective
mit freund-vetter- und oheimlichen Willen, Käyserlichen Hulden, Gnaden und allem
Guten förderst wohl beygethan. Geben in unser Stadt Wien, den 12. Maji, Anno
sechzehenhundert neun und neuntzig, unserer Reiche des Römischen im ein und
viertzigsten, des Hungarischen im vier und viertzigsten, und des Böhmischen im
drey und viertzigsten.
Leopold.
Vt. Dominicus Andreas Graf von Kaunitz.
Frantz Wildrich von Menßhengen.
Inscriptio.
Denen Hochwürdigen, Durchläuchtig-Hochgebohrnen, Joseph Clemens, Ertz-Bischoffen
zu Cöln, des heiligen Römischen Reichs, durch Italien Ertz-Cantzlern, Bischoffen
zu Lüttich und Regenspurg, Probst zu Berchtesgaden etc. Friedrich, Marggrafen zu
Brandenburg, in Preussen zu Magdeburg, zu Stettin etc. des heiligen Römischen
Reichs Ertz-Cämmerern etc. Johann Wilhelm, Pfaltzgrafen bey Rhein, Hertzogen in
Bäyern, Grafen zu Veldentz und Spanheim, des heiligen Römischen Reichs
Ertz-Schatzmeistern, Georg Ludwig, Hertzogen zu Braun-
len, daß sie
samt und sonders mehrermeldter Aebtißin Liebden zu assistiren, und damit die in
Krafft vorberührten unsers Käyserlichen Decreti nunmehro suspendirte Decanissin
und Consortes selbigen in allem nachkommen, kräfftigst daran seyn, sie auch
allenfalls darzu würcklich anhalten möchten. Wir sind von Euer L. L. L. L. L. L.
L. Liebden des ohnfehlbaren Erfolgs gewärtig, und verbleiben ihnen respective
mit freund-vetter- und oheimlichen Willen, Käyserlichen Hulden, Gnaden und allem
Guten förderst wohl beygethan. Geben in unser Stadt Wien, den 12. Maji, Anno
sechzehenhundert neun und neuntzig, unserer Reiche des Römischen im ein und
viertzigsten, des Hungarischen im vier und viertzigsten, und des Böhmischen im
drey und viertzigsten.
Leopold.
Vt. Dominicus Andreas Graf von Kaunitz.
Frantz Wildrich von Menßhengen.
Inscriptio.
Denen Hochwürdigen, Durchläuchtig-Hochgebohrnen, Joseph Clemens, Ertz-Bischoffen
zu Cöln, des heiligen Römischen Reichs, durch Italien Ertz-Cantzlern, Bischoffen
zu Lüttich und Regenspurg, Probst zu Berchtesgaden etc. Friedrich, Marggrafen zu
Brandenburg, in Preussen zu Magdeburg, zu Stettin etc. des heiligen Römischen
Reichs Ertz-Cämmerern etc. Johann Wilhelm, Pfaltzgrafen bey Rhein, Hertzogen in
Bäyern, Grafen zu Veldentz und Spanheim, des heiligen Römischen Reichs
Ertz-Schatzmeistern, Georg Ludwig, Hertzogen zu Braun-
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len, daß sie
samt und sonders mehrermeldter Aebtißin Liebden zu assistiren, und damit die in
Krafft vorberührten unsers Käyserlichen Decreti nunmehro suspendirte Decanissin
und Consortes selbigen in allem nachkommen, kräfftigst daran seyn, sie auch
allenfalls darzu würcklich anhalten möchten. Wir sind von Euer L. L. L. L. L. L.
L. Liebden des ohnfehlbaren Erfolgs gewärtig, und verbleiben ihnen respective
mit freund-vetter- und oheimlichen Willen, Käyserlichen Hulden, Gnaden und allem
Guten förderst wohl beygethan. Geben in unser Stadt Wien, den 12. Maji, Anno
sechzehenhundert neun und neuntzig, unserer Reiche des Römischen im ein und
viertzigsten, des Hungarischen im vier und viertzigsten, und des Böhmischen im
drey und viertzigsten.</p><p>Leopold.</p><p>Vt. Dominicus Andreas Graf von Kaunitz.</p><p>Frantz Wildrich von Menßhengen.</p></div><div><head>Inscriptio.<lb/></head><p>Denen Hochwürdigen, Durchläuchtig-Hochgebohrnen, Joseph Clemens, Ertz-Bischoffen
zu Cöln, des heiligen Römischen Reichs, durch Italien Ertz-Cantzlern, Bischoffen
zu Lüttich und Regenspurg, Probst zu Berchtesgaden etc. Friedrich, Marggrafen zu
Brandenburg, in Preussen zu Magdeburg, zu Stettin etc. des heiligen Römischen
Reichs Ertz-Cämmerern etc. Johann Wilhelm, Pfaltzgrafen bey Rhein, Hertzogen in
Bäyern, Grafen zu Veldentz und Spanheim, des heiligen Römischen Reichs
Ertz-Schatzmeistern, Georg Ludwig, Hertzogen zu Braun-
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len, daß sie samt und sonders mehrermeldter Aebtißin Liebden zu assistiren, und damit die in Krafft vorberührten unsers Käyserlichen Decreti nunmehro suspendirte Decanissin und Consortes selbigen in allem nachkommen, kräfftigst daran seyn, sie auch allenfalls darzu würcklich anhalten möchten. Wir sind von Euer L. L. L. L. L. L. L. Liebden des ohnfehlbaren Erfolgs gewärtig, und verbleiben ihnen respective mit freund-vetter- und oheimlichen Willen, Käyserlichen Hulden, Gnaden und allem Guten förderst wohl beygethan. Geben in unser Stadt Wien, den 12. Maji, Anno sechzehenhundert neun und neuntzig, unserer Reiche des Römischen im ein und viertzigsten, des Hungarischen im vier und viertzigsten, und des Böhmischen im drey und viertzigsten.
Leopold.
Vt. Dominicus Andreas Graf von Kaunitz.
Frantz Wildrich von Menßhengen.
Inscriptio.
Denen Hochwürdigen, Durchläuchtig-Hochgebohrnen, Joseph Clemens, Ertz-Bischoffen zu Cöln, des heiligen Römischen Reichs, durch Italien Ertz-Cantzlern, Bischoffen zu Lüttich und Regenspurg, Probst zu Berchtesgaden etc. Friedrich, Marggrafen zu Brandenburg, in Preussen zu Magdeburg, zu Stettin etc. des heiligen Römischen Reichs Ertz-Cämmerern etc. Johann Wilhelm, Pfaltzgrafen bey Rhein, Hertzogen in Bäyern, Grafen zu Veldentz und Spanheim, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeistern, Georg Ludwig, Hertzogen zu Braun-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 556. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/592>, abgerufen am 22.11.2024.
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