Auf eines Hoch- und Wohl-Edlen Magistrats, löblicher des heil. Römischen Reichs
freyer Stadt Regenspurg, meiner hochgebietenden Herren, oberherrlich an mich
Ends benannten ergangenen Befehl, und großgünstiges Verlangen, wird von mir, an
Eydes Statt, und Pflicht-mäßig hiemit angezeiget, und gewissenhafft attestiret,
daß dermahlen von denen Pest-inficirten Personen in hiesiger löblichen Stadt
nichts mehr vorhanden, und mithin dergleichen niemanden in meiner Cur habe, auch
solches malum pestiferum, GOtt sey ewig Lob und Danck gesaget, völlig nunmehro
zu Ende gekommen, und um desto weniger von einiger Malignität etwas mehr zu
befahren sey, ie vorsorglicher die inficirt gewesene Häuser gereiniget, und
sonsten alle übrige löbliche Praecautions-Verordnungen, dort und da, von hoher
Obrigkeit wegen, gemachet worden. Actum Regenspurg, den 20. Februarii, 1714.
(L. S.) Dr. Johann Christoph Spieß, Med. Pract. und der Zeit verordneter
Pestilentiarius bey der löblichen Stadt Regenspurg. Collationata cum Originali
concordat.[Spaltenumbruch]
(L S.)
[Spaltenumbruch]
Cantzeley Regenspurg.
Auf Requisition eines Hochedlen Magistrats dieser hochlöblichen Käyserlichen
freyen Reichs-Stadt Regenspurg, attestire ich ordentlich constituirter
Lazareth-Medicus & Pestilentiarius, mit Pflicht und Gewissen, an Eydes
Statt, so wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort, durch JEsum Christum
Auf eines Hoch- und Wohl-Edlen Magistrats, löblicher des heil. Römischen Reichs
freyer Stadt Regenspurg, meiner hochgebietenden Herren, oberherrlich an mich
Ends benannten ergangenen Befehl, und großgünstiges Verlangen, wird von mir, an
Eydes Statt, und Pflicht-mäßig hiemit angezeiget, und gewissenhafft attestiret,
daß dermahlen von denen Pest-inficirten Personen in hiesiger löblichen Stadt
nichts mehr vorhanden, und mithin dergleichen niemanden in meiner Cur habe, auch
solches malum pestiferum, GOtt sey ewig Lob und Danck gesaget, völlig nunmehro
zu Ende gekommen, und um desto weniger von einiger Malignität etwas mehr zu
befahren sey, ie vorsorglicher die inficirt gewesene Häuser gereiniget, und
sonsten alle übrige löbliche Praecautions-Verordnungen, dort und da, von hoher
Obrigkeit wegen, gemachet worden. Actum Regenspurg, den 20. Februarii, 1714.
(L. S.) Dr. Johann Christoph Spieß, Med. Pract. und der Zeit verordneter
Pestilentiarius bey der löblichen Stadt Regenspurg. Collationata cum Originali
concordat.[Spaltenumbruch]
(L S.)
[Spaltenumbruch]
Cantzeley Regenspurg.
Auf Requisition eines Hochedlen Magistrats dieser hochlöblichen Käyserlichen
freyen Reichs-Stadt Regenspurg, attestire ich ordentlich constituirter
Lazareth-Medicus & Pestilentiarius, mit Pflicht und Gewissen, an Eydes
Statt, so wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort, durch JEsum Christum
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0057"n="21"/><p>Auf eines Hoch- und Wohl-Edlen Magistrats, löblicher des heil. Römischen Reichs
freyer Stadt Regenspurg, meiner hochgebietenden Herren, oberherrlich an mich
Ends benannten ergangenen Befehl, und großgünstiges Verlangen, wird von mir, an
Eydes Statt, und Pflicht-mäßig hiemit angezeiget, und gewissenhafft attestiret,
daß dermahlen von denen Pest-inficirten Personen in hiesiger löblichen Stadt
nichts mehr vorhanden, und mithin dergleichen niemanden in meiner Cur habe, auch
solches malum pestiferum, GOtt sey ewig Lob und Danck gesaget, völlig nunmehro
zu Ende gekommen, und um desto weniger von einiger Malignität etwas mehr zu
befahren sey, ie vorsorglicher die inficirt gewesene Häuser gereiniget, und
sonsten alle übrige löbliche Praecautions-Verordnungen, dort und da, von hoher
Obrigkeit wegen, gemachet worden. Actum Regenspurg, den 20. Februarii, 1714.</p><l>(L. S.) Dr. Johann Christoph Spieß, Med. Pract. und der Zeit verordneter
Pestilentiarius bey der löblichen Stadt Regenspurg. Collationata cum Originali
concordat.</l><cbn="1"/><p>(L S.)</p><cbn="2"/><p>Cantzeley Regenspurg.</p><p>Auf Requisition eines Hochedlen Magistrats dieser hochlöblichen Käyserlichen
freyen Reichs-Stadt Regenspurg, attestire ich ordentlich constituirter
Lazareth-Medicus & Pestilentiarius, mit Pflicht und Gewissen, an Eydes
Statt, so wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort, durch JEsum Christum
</p></div></body></text></TEI>
[21/0057]
Auf eines Hoch- und Wohl-Edlen Magistrats, löblicher des heil. Römischen Reichs freyer Stadt Regenspurg, meiner hochgebietenden Herren, oberherrlich an mich Ends benannten ergangenen Befehl, und großgünstiges Verlangen, wird von mir, an Eydes Statt, und Pflicht-mäßig hiemit angezeiget, und gewissenhafft attestiret, daß dermahlen von denen Pest-inficirten Personen in hiesiger löblichen Stadt nichts mehr vorhanden, und mithin dergleichen niemanden in meiner Cur habe, auch solches malum pestiferum, GOtt sey ewig Lob und Danck gesaget, völlig nunmehro zu Ende gekommen, und um desto weniger von einiger Malignität etwas mehr zu befahren sey, ie vorsorglicher die inficirt gewesene Häuser gereiniget, und sonsten alle übrige löbliche Praecautions-Verordnungen, dort und da, von hoher Obrigkeit wegen, gemachet worden. Actum Regenspurg, den 20. Februarii, 1714.
(L. S.) Dr. Johann Christoph Spieß, Med. Pract. und der Zeit verordneter Pestilentiarius bey der löblichen Stadt Regenspurg. Collationata cum Originali concordat.
(L S.)
Cantzeley Regenspurg.
Auf Requisition eines Hochedlen Magistrats dieser hochlöblichen Käyserlichen freyen Reichs-Stadt Regenspurg, attestire ich ordentlich constituirter Lazareth-Medicus & Pestilentiarius, mit Pflicht und Gewissen, an Eydes Statt, so wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort, durch JEsum Christum
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/57>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.