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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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2. Fränckische Grafen. 3. Westphälische Grafen.
Reichs-Städte.
[Spaltenumbruch]

Rheinische Banck.

1. Lübeck. 2. Mühlhausen. [Spaltenumbruch]

Oberländische Banck.

3. Ulm. 4. Schwäbisch-Hall.
CXLIII.
Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf vorherstehendes Creditiv-Schreiben des Frey-Herrn von Wylich, zu Boezelaer, de Anno 1699.
Johann Wilhelm, Churfürst, etc. Unsern gnädigsten Gruß zuvor.
Wohlgebohrne, Edle, Vest- und Hochgelehrte, besonders Liebe und liebe Besondere,

ES hat uns unsers freundlich-geliebten Vetters und Bruders, des Herrn Churfürsten zu Brandenburg Liebden, Clevischer geheimer Regierungs- und Kriegs-Rath, auch Obrister Commissarius, der Freyherr von Wylich, zu Boezelaer, der Herren, derselben und euer an uns, unterm 5. Februarii, (26. Januarii) nechsthin abgelassenes Schreiben, zu recht behändiget, und dabey, was er wegen einiger vermeynter Religions-Beschwerden in Commissis gehabt, so münd-als schrifftlich vorgebracht. Wie wir ihn nun nicht allein gutwillig angehöret, sondern denselben auch mit unserer Erklärung hierauf, so münd-als schrifftlich, so balden versehen, massen derselbe des mehrern referiren wird; Also thun wir uns auf ihn, Freyherrn von Boezelaer, hierinnfalls allerdings beziehen, und die Herren, dieselbe, und euch gnädigst ver-

2. Fränckische Grafen. 3. Westphälische Grafen.
Reichs-Städte.
[Spaltenumbruch]

Rheinische Banck.

1. Lübeck. 2. Mühlhausen. [Spaltenumbruch]

Oberländische Banck.

3. Ulm. 4. Schwäbisch-Hall.
CXLIII.
Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf vorherstehendes Creditiv-Schreiben des Frey-Herrn von Wylich, zu Boezelaer, de Anno 1699.
Johann Wilhelm, Churfürst, etc. Unsern gnädigsten Gruß zuvor.
Wohlgebohrne, Edle, Vest- und Hochgelehrte, besonders Liebe und liebe Besondere,

ES hat uns unsers freundlich-geliebten Vetters und Bruders, des Herrn Churfürsten zu Brandenburg Liebden, Clevischer geheimer Regierungs- und Kriegs-Rath, auch Obrister Commissarius, der Freyherr von Wylich, zu Boezelaer, der Herren, derselben und euer an uns, unterm 5. Februarii, (26. Januarii) nechsthin abgelassenes Schreiben, zu recht behändiget, und dabey, was er wegen einiger vermeynter Religions-Beschwerden in Commissis gehabt, so münd-als schrifftlich vorgebracht. Wie wir ihn nun nicht allein gutwillig angehöret, sondern denselben auch mit unserer Erklärung hierauf, so münd-als schrifftlich, so balden versehen, massen derselbe des mehrern referiren wird; Also thun wir uns auf ihn, Freyherrn von Boezelaer, hierinnfalls allerdings beziehen, und die Herren, dieselbe, und euch gnädigst ver-

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                     vorgebracht. Wie wir ihn nun nicht allein gutwillig angehöret, sondern denselben
                     auch mit unserer Erklärung hierauf, so münd-als schrifftlich, so balden
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[525/0561] 2. Fränckische Grafen. 3. Westphälische Grafen. Reichs-Städte. Rheinische Banck. 1. Lübeck. 2. Mühlhausen. Oberländische Banck. 3. Ulm. 4. Schwäbisch-Hall. CXLIII. Antwort Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz auf vorherstehendes Creditiv-Schreiben des Frey-Herrn von Wylich, zu Boezelaer, de Anno 1699. Johann Wilhelm, Churfürst, etc. Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Wohlgebohrne, Edle, Vest- und Hochgelehrte, besonders Liebe und liebe Besondere, ES hat uns unsers freundlich-geliebten Vetters und Bruders, des Herrn Churfürsten zu Brandenburg Liebden, Clevischer geheimer Regierungs- und Kriegs-Rath, auch Obrister Commissarius, der Freyherr von Wylich, zu Boezelaer, der Herren, derselben und euer an uns, unterm 5. Februarii, (26. Januarii) nechsthin abgelassenes Schreiben, zu recht behändiget, und dabey, was er wegen einiger vermeynter Religions-Beschwerden in Commissis gehabt, so münd-als schrifftlich vorgebracht. Wie wir ihn nun nicht allein gutwillig angehöret, sondern denselben auch mit unserer Erklärung hierauf, so münd-als schrifftlich, so balden versehen, massen derselbe des mehrern referiren wird; Also thun wir uns auf ihn, Freyherrn von Boezelaer, hierinnfalls allerdings beziehen, und die Herren, dieselbe, und euch gnädigst ver-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 525. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/561>, abgerufen am 28.12.2024.