keit zu correspondiren, uns iederzeit
angelegen seyn lassen. Alldieweil aber, so viel in specie vorberegtes Euer
Liebden Desiderium betrifft, es an dem, daß nur Ihre Käyserliche Majestät und
der Herren Churfürsten zu Sachsen und Brandenburg Lbd. Liebden bey oberwehnten
Tractaten die Partes Mediatorum vertreten, wir aber und zuförderst die Cron
Schweden weiter nicht, als Guarants des vor einigen Jahren errichteten
Altenaischen Tractats dabey concurriren, und demnach zuförderst von obhöchst-
und ermeldten Herren Mediatoren dependiren wird, ob dieselbe vorerwehnte Eurer
Liebden Angelegenheit dergestalt consideriren, und es dahin richten wollen, daß
Ihre Königliche Majestät in Dänemarck sich darauf einlassen, und also auch
solcher Punct mit und nebst denen, zwischen deroselben und hochgedachtes Herrn
Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, sich enthaltenden Differentien pari
Passu abgethan werden mögen: Als stellen Euer Liebden wir anheim, ob sie, wie,
dero Vermelden nach, allbereits bey Chur-Brandenburgs Liebden beschehen, auch
bey denen übrigen Herren Mediatorn, oder dero in Hamburg sich befindenden
Ministris, dieserwegen die Nothdurfft zu beobachten belieben wollen. Solten wir
denn hiernächst, und wenn mehr erwehntes Eurer Liebden Desiderium mit in
Deliberation und Handlung gebracht werden wird, zu dero Bestem und Vergnügen,
durch unsern nach gemeldtem Hamburg hiernechst wieder abzusendenden Ministrum
etwas ersprießliches contribuiren können, werden wir es daran nicht ermangeln
lassen, sondern bey dieser und andern Occasionen zeigen, wie wir Euer Liebden
angenehme freund-
keit zu correspondiren, uns iederzeit
angelegen seyn lassen. Alldieweil aber, so viel in specie vorberegtes Euer
Liebden Desiderium betrifft, es an dem, daß nur Ihre Käyserliche Majestät und
der Herren Churfürsten zu Sachsen und Brandenburg Lbd. Liebden bey oberwehnten
Tractaten die Partes Mediatorum vertreten, wir aber und zuförderst die Cron
Schweden weiter nicht, als Guarants des vor einigen Jahren errichteten
Altenaischen Tractats dabey concurriren, und demnach zuförderst von obhöchst-
und ermeldten Herren Mediatoren dependiren wird, ob dieselbe vorerwehnte Eurer
Liebden Angelegenheit dergestalt consideriren, und es dahin richten wollen, daß
Ihre Königliche Majestät in Dänemarck sich darauf einlassen, und also auch
solcher Punct mit und nebst denen, zwischen deroselben und hochgedachtes Herrn
Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, sich enthaltenden Differentien pari
Passu abgethan werden mögen: Als stellen Euer Liebden wir anheim, ob sie, wie,
dero Vermelden nach, allbereits bey Chur-Brandenburgs Liebden beschehen, auch
bey denen übrigen Herren Mediatorn, oder dero in Hamburg sich befindenden
Ministris, dieserwegen die Nothdurfft zu beobachten belieben wollen. Solten wir
denn hiernächst, und wenn mehr erwehntes Eurer Liebden Desiderium mit in
Deliberation und Handlung gebracht werden wird, zu dero Bestem und Vergnügen,
durch unsern nach gemeldtem Hamburg hiernechst wieder abzusendenden Ministrum
etwas ersprießliches contribuiren können, werden wir es daran nicht ermangeln
lassen, sondern bey dieser und andern Occasionen zeigen, wie wir Euer Liebden
angenehme freund-
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keit zu correspondiren, uns iederzeit
angelegen seyn lassen. Alldieweil aber, so viel in specie vorberegtes Euer
Liebden Desiderium betrifft, es an dem, daß nur Ihre Käyserliche Majestät und
der Herren Churfürsten zu Sachsen und Brandenburg Lbd. Liebden bey oberwehnten
Tractaten die Partes Mediatorum vertreten, wir aber und zuförderst die Cron
Schweden weiter nicht, als Guarants des vor einigen Jahren errichteten
Altenaischen Tractats dabey concurriren, und demnach zuförderst von obhöchst-
und ermeldten Herren Mediatoren dependiren wird, ob dieselbe vorerwehnte Eurer
Liebden Angelegenheit dergestalt consideriren, und es dahin richten wollen, daß
Ihre Königliche Majestät in Dänemarck sich darauf einlassen, und also auch
solcher Punct mit und nebst denen, zwischen deroselben und hochgedachtes Herrn
Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, sich enthaltenden Differentien pari
Passu abgethan werden mögen: Als stellen Euer Liebden wir anheim, ob sie, wie,
dero Vermelden nach, allbereits bey Chur-Brandenburgs Liebden beschehen, auch
bey denen übrigen Herren Mediatorn, oder dero in Hamburg sich befindenden
Ministris, dieserwegen die Nothdurfft zu beobachten belieben wollen. Solten wir
denn hiernächst, und wenn mehr erwehntes Eurer Liebden Desiderium mit in
Deliberation und Handlung gebracht werden wird, zu dero Bestem und Vergnügen,
durch unsern nach gemeldtem Hamburg hiernechst wieder abzusendenden Ministrum
etwas ersprießliches contribuiren können, werden wir es daran nicht ermangeln
lassen, sondern bey dieser und andern Occasionen zeigen, wie wir Euer Liebden
angenehme freund-
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keit zu correspondiren, uns iederzeit angelegen seyn lassen. Alldieweil aber, so viel in specie vorberegtes Euer Liebden Desiderium betrifft, es an dem, daß nur Ihre Käyserliche Majestät und der Herren Churfürsten zu Sachsen und Brandenburg Lbd. Liebden bey oberwehnten Tractaten die Partes Mediatorum vertreten, wir aber und zuförderst die Cron Schweden weiter nicht, als Guarants des vor einigen Jahren errichteten Altenaischen Tractats dabey concurriren, und demnach zuförderst von obhöchst- und ermeldten Herren Mediatoren dependiren wird, ob dieselbe vorerwehnte Eurer Liebden Angelegenheit dergestalt consideriren, und es dahin richten wollen, daß Ihre Königliche Majestät in Dänemarck sich darauf einlassen, und also auch solcher Punct mit und nebst denen, zwischen deroselben und hochgedachtes Herrn Hertzogen zu Hollstein-Gottorff Liebden, sich enthaltenden Differentien pari Passu abgethan werden mögen: Als stellen Euer Liebden wir anheim, ob sie, wie, dero Vermelden nach, allbereits bey Chur-Brandenburgs Liebden beschehen, auch bey denen übrigen Herren Mediatorn, oder dero in Hamburg sich befindenden Ministris, dieserwegen die Nothdurfft zu beobachten belieben wollen. Solten wir denn hiernächst, und wenn mehr erwehntes Eurer Liebden Desiderium mit in Deliberation und Handlung gebracht werden wird, zu dero Bestem und Vergnügen, durch unsern nach gemeldtem Hamburg hiernechst wieder abzusendenden Ministrum etwas ersprießliches contribuiren können, werden wir es daran nicht ermangeln lassen, sondern bey dieser und andern Occasionen zeigen, wie wir Euer Liebden angenehme freund-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 516. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/552>, abgerufen am 25.11.2024.
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